Unterhaltsvorschuss Jährliche Anspruchsüberprüfung Bewilligung

    Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft in diesem Fall jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.

    Beschreibung

    Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, mit der die Jugendämter alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind unterstützen.

    Der Unterhaltsvorschuss hilft alleinerziehenden Eltern, die finanzielle Lebensgrundlage ihres Kindes zu sichern. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.

    Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.

    Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.

    Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs umgehend alle Änderungen der Verhältnisse mit.
    Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Die Antragstellung erfolgt am Wohnort des Kindes und ist kostenlos. Ob und in welcher Höhe der andere Elternteil die Leistungen zu erstatten hat, prüft die Unterhaltsvorschusskasse. Die wesentlichen Informationen zur Antragstellung sind nachfolgend aufgeführt. Für weitergehende Einzelheiten steht unter Downloads ein Merkblatt zur Verfügung.

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschuss

    ID: L100002_121871441

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verwaltung der Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Unterlassung der Unterhaltszahlung
    • gegebenenfalls Nachweis über die Höhe des Einkommens beider Elternteile

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Bearbeitung des Antrages sind folgende Unterlagen beizufügen: Geburtsurkunde des Kindes Vaterschaftsanerkennung bei nichtehelichen Kindern Personalausweis oder ausländischer Pass mit Aufenthaltstitel Bankkarte Vollstreckbarer Unterhaltstitel (Beschluss, Urteil, Urkunde) Nachweise zum anwaltlichen Schriftverkehr, Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, Waisenrente Ab dem 12. Lebensjahr: Aktueller und vollständiger Bescheid über Leistungen nach dem SGB II, sofern Leistungen vom Jobcenter gezahlt werden Ab dem 15. Lebensjahr: Aktuelle Schulbescheinigung des Kindes oder Nachweise über Einkünfte des Kindes (z. B. Lohn-/Gehaltsabrechnungen bei Ausbildung)

    Voraussetzungen

    • Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland
    • Sie bekommen bereits Unterhaltsvorschuss.
    • Sie sind alleinerziehend und leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt.
    • Sie erziehen Ihr Kind allein und tragen eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung (kein Wechselmodell)
    • Sie sind nicht (neu) verheiratet
    • Der andere Elternteil zahlt Ihrem Kind keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt oder nur Unterhalt, der weniger als der Unterhaltsvorschuss ist
    • Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt
    • Auch wenn Sie verwitwet sind, können Sie für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss bekommen
    • Ausländische Kinder sind nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln berechtigt
    • Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:
      • Ihr Kind ist nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen
      • Ihr Kind wäre mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen oder wenn Sie SGB II-Leistungen erhalten, müssen Sie zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens 600 EUR brutto monatlich haben
      • Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet bzw. erfüllt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres weitere Zugangsvoraussetzungen, und zwar: das Kind erhält keine Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter) oder das Kind vermeidet durch die Leistungen nach dem UVG seine Hilfebedürftigkeit beim Jobcenter oder der antragstellende Elternteil verdient mindestens 600,00 Euro brutto. Mutter und Vater des Kindes leben nicht zusammen. Der antragstellende Elternteil ist ledig, verwitwet oder geschieden oder lebt von seinem (neuen) Ehegatten bzw. Lebenspartner dauernd getrennt. Der andere Elternteil betreut das Kind nicht oder nur in geringem Umfang. Der andere Elternteil zahlt keinen, keinen regelmäßigen oder keinen ausreichenden Unterhalt. Die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein bestimmter Aufenthaltsstatus liegen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    • Sie erhalten von der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle einen Überprüfungsfragebogen, den Sie wahrheitsgemäß ausfüllen müssen. Bei Weigerung des Ausfüllens kann Ihnen die Leistung entzogen werden.
    • Übermitten Sie den Überprüfungsfragebogens formlos an die Unterhaltsvorschussstelle.
    • Sollten Sie und Ihr (noch) Ehegatte getrennt leben, kann bei Bedarf eine besondere Überprüfung, beispielsweise hinsichtlich der Steuerklassen, vonnöten sein.
    • Die Unterhaltsvorschussstelle überprüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, wenn Nachreichungen nötig sind.
    • Sie erhalten eine Bewilligung oder eine Ablehnung.

    Fristen

    Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der monatliche Zahlbetrag richtet sich nach der jeweiligen Alterstufe des Kindes und beträgt im Alter von 0-5 Jahren 230,00 Euro, von 6-11 Jahren 301,00 Euro und von 12-17 Jahren 395,00 Euro. Auf den Unterhaltvorschuss anzurechnen sind Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, Waisenbezüge sowie Einkünfte des Kindes (z.B. Ausbildungsvergütung).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 20.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Jugendamt, Unterhalt, Alleinerziehend, Unterhaltsvorschussstelle, Unterhaltsvorschuss, Sozialleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de