Unterhaltsvorschuss Jährliche Anspruchsüberprüfung Bewilligung

    Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft in diesem Fall jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.

    Beschreibung

    Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, mit der die Jugendämter alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind unterstützen.

    Der Unterhaltsvorschuss hilft alleinerziehenden Eltern, die finanzielle Lebensgrundlage ihres Kindes zu sichern. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.

    Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.

    Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.

    Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs umgehend alle Änderungen der Verhältnisse mit.
    Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Minderjährige Kinder von Alleinerziehenden, die keinen oder weniger Unterhalt als Unterhaltsvorschuss vom anderen Elternteil erhalten, haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt ab 01. Januar 2024 monatlich: für Kinder von 0 - 5 Jahre = 230 Euro, für Kinder von 6 - 11 Jahre = 301 Euro, für Kinder von 12 - 17 Jahre = 395 Euro. Dieser Wert entspricht dem Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe (1. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle) abzüglich vollem Kindergeld. Minderjährige Kinder ab vollendetem 12. Lebensjahr haben - wenn sie Leistungen nach dem SGB II (Leistungen vom Jobcenter) beziehen - allerdings nur dann einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn durch die Unterhaltsvorschussleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann oder der betreuende Elternteil mit Ausnahme des Kindergeldes über Einkommen von mindestens 600 Euro brutto verfügt. Unterhaltsvorschuss Online Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss sowie die jährliche Prüfung können Sie ONLINE stellen. Zusätzlich zu den Online-Anträgen finden Sie dort einen Schnell-Check sowie weitere Informationen zum Thema.

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschuss

    ID: L100002_123749307

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Unterhaltsvorschussleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Unterlassung der Unterhaltszahlung
    • gegebenenfalls Nachweis über die Höhe des Einkommens beider Elternteile

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    "Hauptantrag Unterhaltsvorschuss" (v. Antragsteller/in unterschrieben) Ggf. Formular "Ergänzungsblatt Hauptantrag UV Ü12" (ergänzende Angaben 12 bis 17-Jährige) Personalausweis und Bankkarte Geburtsurkunde Heiratsurkunde Nichteheliche Kinder: Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder Urteil Vaterschaftsfeststellung Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Aufenthaltstitel Scheidungsurteil (falls vorhanden) Schriftverkehr des Rechtanwaltes bezüglich Kindesunterhalt Unterhaltstitel im Original (Urkunde, Beschluss, Urteil, Vergleich) Nachweise zum Einkommen des Kindes (Unterhalt, Halbwaisenrente, Ausbildungsvergütung) Schulbescheinigung nach Vollendung des 15. Lebensjahres gegebenenfalls Ausbildungsvertrag des Kindes Einkommensnachweise des alleinerziehenden Elternteils (beispielsweise Lohnabrechnung, ALG I-Bescheid, ALG II-Bescheid, Rentenbescheid, Grundsicherungsbescheid) Alle Dokumente sind in deutscher Sprache, ausländische Dokumente zusätzlich als beglaubigte Übersetzung einer beeidigten dolmetschenden beziehungsweise übersetzenden Person vorzulegen.

    Voraussetzungen

    • Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland
    • Sie bekommen bereits Unterhaltsvorschuss.
    • Sie sind alleinerziehend und leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt.
    • Sie erziehen Ihr Kind allein und tragen eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung (kein Wechselmodell)
    • Sie sind nicht (neu) verheiratet
    • Der andere Elternteil zahlt Ihrem Kind keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt oder nur Unterhalt, der weniger als der Unterhaltsvorschuss ist
    • Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt
    • Auch wenn Sie verwitwet sind, können Sie für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss bekommen
    • Ausländische Kinder sind nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln berechtigt
    • Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:
      • Ihr Kind ist nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen
      • Ihr Kind wäre mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen oder wenn Sie SGB II-Leistungen erhalten, müssen Sie zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens 600 EUR brutto monatlich haben
      • Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend längstens für einen Kalendermonat vor dem Monat der Antragstellung gewährt werden. Voraussetzung ist, dass Sie bereits vor Antragstellung alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um den unterhaltspflichtigen anderen Elternteil zu Unterhaltszahlungen zu bewegen (z. B. durch Beauftragung eines Anwaltes oder Beistandes, Erstattung einer Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung gem. § 170 StGB). Nachweise hierzu müssen erbracht werden. Falls es an diesen zumutbaren Bemühungen des Berechtigten fehlt, wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag vollständig eingeht, und wenn zu diesem Zeitpunkt die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    • Sie erhalten von der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle einen Überprüfungsfragebogen, den Sie wahrheitsgemäß ausfüllen müssen. Bei Weigerung des Ausfüllens kann Ihnen die Leistung entzogen werden.
    • Übermitten Sie den Überprüfungsfragebogens formlos an die Unterhaltsvorschussstelle.
    • Sollten Sie und Ihr (noch) Ehegatte getrennt leben, kann bei Bedarf eine besondere Überprüfung, beispielsweise hinsichtlich der Steuerklassen, vonnöten sein.
    • Die Unterhaltsvorschussstelle überprüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, wenn Nachreichungen nötig sind.
    • Sie erhalten eine Bewilligung oder eine Ablehnung.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Unterhaltsvorschuss über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen. Onlinedienst Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag. Die erforderlichen Unterlagen können Sie hochladen und digital übermitteln. Sie können Ihre Eingaben 30 Tage lang zwischenspeichern. Um den Online-Antrag ausfüllen und abschicken zu können, brauchen Sie ein Servicekonto. Wenn Sie noch kein Servicekonto haben, können Sie sich dafür registrieren. Sie können das im Laufe des Online-Antrages tun. Sie erhalten den Bescheid per Post. Papierform Den Antrag zum Ausdrucken finden Sie hier im Serviceportal unter Downloads. Füllen Sie den Antrag aus. Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie in Kopie dem Antrag hinzu. Senden Sie alles per Post zu. Sie erhalten den Bescheid per Post.

    Fristen

    Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss kann erst geprüft werden, wenn ein wirksamer Antrag vorliegt. Ein wirksamer Antrag enthält alle Angaben und Nachweise, die zur Prüfung notwendig sind. Für den Beginn der Bewilligung ist der Eingang des vollständigen Antrages (mit allen benötigten Dokumenten) relevant. Falls der Onlineantrag ohne qualifizierte elektronische Signatur übermittelt wird, ist noch eine eigenhändige Unterschrift erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn der Unterhaltsvorschuss für das Kind bewilligt wird, geht der Unterhaltsanspruch des Kindes kraft Gesetzes auf das Land Nordrhein-Westfalen über. Das Land zieht den zahlungspflichtigen Elternteil im eigenen Namen heran. Alle Angaben und Änderungen, die den Unterhalt betreffen, sind zeitnah mitzuteilen. Werden Auskünfte nicht erteilt oder Mitwirkungspflichten verletzt, entfällt der Anspruch auf Leistungen. Der Beistand des Jugendamtes Velbert, Friedrichstr. 293, 42551 Velbert, berät und unterstützt alleinerziehende Elternteile minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen über die Höhe des Unterhaltsvorschusses hinaus.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 20.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Jugendamt, Unterhalt, Alleinerziehend, Unterhaltsvorschussstelle, Unterhaltsvorschuss, Sozialleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de