Unterhaltsvorschuss Jährliche Anspruchsüberprüfung Bewilligung

    Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft in diesem Fall jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.

    Beschreibung

    Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, mit der die Jugendämter alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind unterstützen.

    Der Unterhaltsvorschuss hilft alleinerziehenden Eltern, die finanzielle Lebensgrundlage ihres Kindes zu sichern. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.

    Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.

    Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.

    Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs umgehend alle Änderungen der Verhältnisse mit.
    Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Ab dem 12. Lebensjahr werden Leistungen nach UVG nur dann erbracht, wenn das Kind keine SGB II-Leistungen (Bürgergeld) erhält. Ausnahme: Der alleinerziehende Elternteil verfügt über Einkommen in Höhe von 600,00 € oder durch die UVG-Leistung wird die SGB II-Hilfebedürftigkeit vermieden. Bei Kindern in Ausbildung, wird die Ausbildungsvergütung unter Abzug bestimmter Pauschalen auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses angerechnet. Bei einer Ausbildungsvergütung von über 720,00 € (Netto) besteht kein Anspruch auf UVG-Leistungen. Höhe der Leistungen Kinder bis 6 Jahren230,00 € mtl. Kinder bis unter 12 Jahren301,00 € mtl. Kinder bis unter 18 Jahren395,00 € mtl. Weitere Voraussetzungen für die Leistung Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind Getrennter Haushalt mit dem anderen Elternteil Keine Unterhaltsleistungen oder Unterhaltsleistungen unterhalb der UVG-Höhe UVG-Leistungen werden nicht gewährt, wenn der Elternteil bei dem das Kind lebt, heiratet (auch wenn es sich dabei nicht um den anderen Elternteil des Kindes handelt) und mit dem neuen Ehepartner und dem Kind zusammenlebt.

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschuss

    ID: L100002_123687592

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    50-32 Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Walter-Scheel-Platz 1

    42651 Solingen

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Unterlassung der Unterhaltszahlung
    • gegebenenfalls Nachweis über die Höhe des Einkommens beider Elternteile

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausweis bzw. Aufenthaltsgenehmigung Geburtsurkunde des Kindes Kindergeldbescheid oder Kontoauszug aus dem sich die Zahlung des Kindergelds ergibt

    Voraussetzungen

    • Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland
    • Sie bekommen bereits Unterhaltsvorschuss.
    • Sie sind alleinerziehend und leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt.
    • Sie erziehen Ihr Kind allein und tragen eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung (kein Wechselmodell)
    • Sie sind nicht (neu) verheiratet
    • Der andere Elternteil zahlt Ihrem Kind keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt oder nur Unterhalt, der weniger als der Unterhaltsvorschuss ist
    • Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt
    • Auch wenn Sie verwitwet sind, können Sie für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss bekommen
    • Ausländische Kinder sind nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln berechtigt
    • Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:
      • Ihr Kind ist nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen
      • Ihr Kind wäre mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen oder wenn Sie SGB II-Leistungen erhalten, müssen Sie zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens 600 EUR brutto monatlich haben
      • Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    • Sie erhalten von der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle einen Überprüfungsfragebogen, den Sie wahrheitsgemäß ausfüllen müssen. Bei Weigerung des Ausfüllens kann Ihnen die Leistung entzogen werden.
    • Übermitten Sie den Überprüfungsfragebogens formlos an die Unterhaltsvorschussstelle.
    • Sollten Sie und Ihr (noch) Ehegatte getrennt leben, kann bei Bedarf eine besondere Überprüfung, beispielsweise hinsichtlich der Steuerklassen, vonnöten sein.
    • Die Unterhaltsvorschussstelle überprüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, wenn Nachreichungen nötig sind.
    • Sie erhalten eine Bewilligung oder eine Ablehnung.

    Fristen

    Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hauptantrag Für jedes Kind muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Wir bitten, nach Möglichkeit von einem persönlichen Besuch bei der Unterhaltsvorschusskasse abzusehen, und statt dessen den online abrufbaren Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen zu nutzen. Hierzu können Sie folgende Optionen nutzen: Den unten unter weiterführende Informationen verlinkten Hauptantrag Unterhaltsvorschuss Online verwenden.Die Nutzung setzt eine Anmeldung/Registrierung voraus. Den unten als Download zur Verfügung stehenden Antrag nutzen.Diesen reichen Sie bitte ausgefüllt und ausgedruckt und unterschrieben an Klingenstadt Solingen-UVG-Walter-Scheel-Platz 142651 Solingen bzw. alternativ können Sie diesen ausgefüllten Antrag auch per E-Mail an unterhaltsvorschuss@solingen.de richten. Bitte beachten Sie, dass der Antrag von Ihnen unterschrieben sein muss. Eingangsbestätigungen werden nicht versendet. Jährliche Überprüfung Die Sachverhalte, die zum Bezug von Leistungen nach dem UVG berechtigen, sind während des Leistungsbezuges längstens in jährlichen Abständen von Amts wegen zu überprüfen. Wenn Sie von Ihrer Unterhaltsvorschusskasse aufgefordert worden sind, den Überprüfungsbogen einzureichen, haben Sie hier die Möglichkeit, dieses ebenfalls online zu tun (unten unter weiterführende Informationen - Jährliche Überprüfung Online). Alternativ nutzen Sie den mit dem Aufforderungsschreiben versandten Bogen. Eingangsbestätigungen werden nicht versendet. Fehlende Unterlagen nachreichen Sie haben die Möglichkeiten, die Unterlagen per Post, per E-Mail oder Online (unter Onlinedienstleistungen - fehlende Unterlagen nachreichen ) einzureichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 20.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Jugendamt, Unterhalt, Alleinerziehend, Unterhaltsvorschussstelle, Unterhaltsvorschuss, Sozialleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de