Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Bewilligung

    Hilfe im Haushalt beantragen

    Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder anderen Umständen Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können und auch keine andere Person im Haushalt dies übernehmen kann, können Sie Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie aufgrund einer Notlage Ihren Haushalt vorübergehend nicht mehr weiterführen können - sei es wegen Krankheit, Haft, Erholungsmaßnahmen oder auch nach einem Todesfall - und auch keine andere Person im Haushalt dies übernehmen kann, können Sie Hilfe zur Weiterführung des Haushalts bei dem für Sie zuständigen Träger der Sozialhilfe beantragen. Die Hilfe können Sie erhalten, wenn es notwendig und sinnvoll ist, den Haushalt weiterzuführen, beispielsweise, weil Sie Kinder versorgen müssen.

    Sie können im Rahmen der Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Unterstützung bei allen Tätigkeiten erhalten, die Sie zumindest teilweise nicht mehr bewältigen können. Dazu gehört sowohl die Hausarbeit als auch die persönliche Betreuung von Kindern und anderen im Haushalt lebenden Familienmitgliedern.

    Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ist eine Sozialleistung, bei der Ihr Einkommen und Vermögen zugrunde gelegt werden. Sie wird nur erbracht, wenn Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhalten, wie zum Beispiel Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, Hilfen zur Pflege oder zur Erziehung.

    Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts soll Sie in der Regel nur vorübergehend unterstützen. Sie können sie daher nur für eine Übergangszeit beantragen. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn durch die Hilfe eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermieden oder aufgeschoben werden kann.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hilfen zur Haushaltsführung können Menschen erhalten, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt ganz oder teilweise selbständig zu führen. Insbesondere soll durch die Gewährung der Hilfen zur Haushaltsführung ein Verbleib im eigenen Haushalt unterstützt und eine Heimaufnahme vermieden werden. Personen mit eigenem Haushalt sollen Leistungen erhalten, wenn weder sie selbst noch andere Haushaltsmitglieder den Haushalt führen können. Soweit pflegebedürftige Personen Hilfe zur Weiterführung des Haushalts benötigen, ist zunächst zu klären, ob der Bedarf über die gesetzliche Pflegeversicherung oder die Hilfe zur Pflege bereits abgegolten ist. Bei einer Einstufung ab Pflegegrad 2 ist dies so zu sehen, so dass Leistungen zur Weiterführung des Haushalts in der Regel nur für pflegebedürftige Personen, deren Pflegebedürftigkeit den Pflegegrad 2 nicht erreicht, infrage kommen.

    Online-Dienst

    Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

    ID: L100002_123084732

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 41/2 - Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

    Beschreibung

    41/2 - Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen Hilfe zur Pflege Grundsicherung Unterhalt/Forderungseinzug/Übernahme von Bestattungskosten Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfen in anderen Lebenslagen 41/2 - Sozialhilfe innerhalb von Einrichtungen Sozialhilfe innerhalb von Einrichtungen Pflegewohngeld Investitionskostenförderung für Kurzzeit-/Tages und Nachtpflege Terminvereinbarungen Terminvereinbarungen zu den Servicezeiten unter der bekannten Nummer der jeweiligen Sachbearbeitung oder über das Service-Telefon: 02323 / 16- 1650 Eine Terminvereinbarung inklusive Übersendung von Unterlagen ist auch per Fax beziehungsweise E-Mail möglich: 41/2 - Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen:E-Mail: soziales@herne.de E-Mail: FB41-Grundsicherung-avE@herne.de E-Mail: FB41-UH-Bestattungskosten@herne.de Telefax: 02323 / 16 - 1233 9341 41/2 - Sozialhilfe innerhalb von Einrichtungen:E-Mail: sozialhilfe-pflegewohngeld@herne.de Telefax: 02323 / 16 - 1233 9302

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 241

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1650

    E-Mail: soziales@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Weder Sie selbst als haushaltsführende Person noch eine andere Person des Haushalts kann aufgrund einer vorübergehenden Notlage diesen weiterführen.
    • Es ist notwendig und sinnvoll den Haushalt weiterzuführen, beispielsweise weil Sie minderjährige, schulpflichtige Kinder betreuen.
    • Sie sind auf die Unterstützung angewiesen, da Sie die Hilfe im Haushalt nicht selbst finanzieren können.
    • Die Hilfe ist nur vorübergehend notwendig. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn Sie durch die Hilfe eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermeiden oder aufschieben können.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Widerspruch einlegen.
    • Klage
      Gegen den Widerspruchsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Klage beim zuständigen Sozialgericht einlegen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Öffnungszeiten: Montag: 13:30 Uhr bis 15:30 UhrMittwoch: 8:30 Uhr bis 12:00 UhrDonnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Terminvereinbarungen: Terminvereinbarungen können unter der bekannten Nummer der jeweiligen Sachbearbeitung oder über das Service-Telefon: 02323 / 16-1650 erfolgen. Eine Terminvereinbarung inklusive Übersendung von Unterlagen ist auch per E-Mail oder Telefax möglich:E-Mail fb41-grundsicherung-ave@herne.deTelefax 02323 / 16 - 1233 9236

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Haushaltshilfe, Unterbringung von Haushaltsangehörigen, Betreuung, vorübergehende Notlage, Hausarbeit, Kinderbetreuung, Haushaltshelferin, Unterstützung im Haushalt, Haushaltshelfer, Pflege, Notfall, Weiterführung des Haushalts, Krankheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English