Pflegewohngeld Gewährung

    Pflegewohngeld Gewährung

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, können Sie einen Zuschuss beantragen. Dieser bezieht sich auf die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen als pflegebedürftige Person vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, können Sie einen Zuschuss beantragen.

    Dieses Pflegewohngeld wird als Zuschuss zu den  Investitionskosten der Pflegeeinrichtung gewährt. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der  pflegebedürftigen Person und erfordert die Einstufung in mindestens Pflegegrad 2.

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Pflegewohngeld ist ein Zuschuss zu den gesondert berechenbaren Aufwendungen (Investitionskosten) für die Pflegeheimplätze in vollstationären Pflegeeinrichtungen und wird unter bestimmten Voraussetzungen nach den Bestimmungen der Pflegeeinrichtungsförderverordnung (PflFEinrVO NW) auf Antrag gezahlt. Anspruchsberechtigt ist das jeweilige Pflegeheim (Einrichtung), von diesem wird auch der Antrag gestellt. Stellt das Pflegeheim keinen Antrag, so sind die Pflegebedürftigen antragsberechtigt. Die Höhe des Pflegewohngeldes orientiert sich am jeweiligen Pflegesatz der Einrichtung, der sich zusammensetzt aus den Pflegekosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (sogenannte "Hotelkosten") und den Investitionskosten. Das Pflegewohngeld wird gewährt, wenn das Einkommen und das Vermögen der Pflegeperson und seines nicht getrennt lebenden Ehegatten zur Finanzierung der Aufwendungen für Investitionskosten ganz oder teilweise nicht ausreichen. Hierbei bleibt ein Vermögen bis zu 10.000 Euro bzw. 20.000 Euro bei Ehepaaren unberücksichtigt (sogenannte Vermögensfreigrenzen). Auflistung der Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen mit Buchstabenzuordnung

    Online-Dienst

    Pflegewohngeld Gewährung

    ID: L100002_121824275

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Moers wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, teilt die bearbeitende Stelle nach Antragseingang mit. Zu diesen Unterlagen zählen regelmäßig: 

    • Betreuungsurkunde oder Vollmacht
    • Einstufungsbescheid der Pflegekasse
    • Einkommensnachweise (z.B. Rentenbescheide, Zinsnachweise, Pension, Versicherungsleistungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung)
    • Einkommensnachweise des Ehegatten und Lebenspartner (z.B. Arbeitslosengeldbescheid oder Gehaltsnachweise)
    • Auszüge aller vorhandenen Girokonten in der Regel der letzten drei Monate ab Antragstellung
    • Nachweise über vorhandenes Vermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere, Bausparverträge, Policen von Lebens- und Sterbegeldversicherungen, Grundbuchauszüge bei vorhandenem Grundbesitz, Einheitswertbescheid, Erbansprüche, Ansprüche gegenüber Dritten, Wertpapiere/Depot, Bestattungsvorsorgevertrag, Grabpflegevertrag)
    • Nachweise über verkauftes, übertragenes oder verschenktes Vermögen (z.B. Kaufverträge, Übergabeverträge, Altenteilverträge oder Schenkungsverträge)
    • Testament oder Vermächtnis

    Formulare

    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Die anspruchsberechtige Person lebt in vollstationärer Pflege.
    • Die anspruchsberechtige Person wurde mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft.
    • Das Einkommen reicht nicht oder teilweise nicht aus, um die Investitionskosten zu finanzieren.
    • Das Vermögen der anspruchsberechtigen Person übersteigt 10.000 Euro nicht (bei verheirateten/ verpartnerten Personen und bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften 15.000 Euro).
    • Die Anspruchsberechtigte Person lebt in NRW oder hat Verwandte 1. oder 2. Grades im Kreis oder dem angrenzenden Kreis, in dem sich die Pflegeeinrichtung befindet.
    • Die Pflegeeinrichtung gehört zu den geförderten Einrichtungen

    Rechtsgrundlage(n)

    § 14 APG NRW (Förderung vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld))

    § 16 APG DVO NRW (Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 8a SGB XI) 

    SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz)

    § 14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit)

    Kapitel 11 SGB XII (Einkommens- und Vermögensprüfung)

    § 91 SGB XII (Pflegewohngeld als Darlehen)

    § 93 SGB XII (Übergang von Ansprüchen)

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag als antragsberechtigte Person selbst stellen. Mit Ihrer Zustimmung kann dies auch von der Pflegeeinrichtung übernommen werden. 

    Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, wird Ihr Antrag geprüft. Dabei kann es sein, dass weitere Unterlagen nachgereicht werden müssen.

    Fristen

    Keine, der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei Vorlage sämtlicher Informationen beträgt die Bearbeitungsdauer durchschnittlich bis zu drei Monaten.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Leistung wird für ein Jahr bewilligt und direkt an die Pflegeeinrichtung ausgezahlt.
    • Die Leistung kann nach Antragstellung bis zu 3 Monate rückwirkend gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

    Weitere Informationen

    https://www.mags.nrw/foerderung-von-investitionskosten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Heimkosten, Hilfe zur Pflege, Seniorenheim, Bewohnerbezogene Förderung, Heimpflegekosten, Heimkostenzuschuss, Heimpflege, Vollstationäre Pflege, Leistungen der Pflegeversicherung, Altenheim, Altersheim, Förderung vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen, Öffentliche Förderung der Pflegeeinrichtung, Pflegeheim, Heimunterbringung, Investitionskosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de