Blindenhilfe beantragen
Die Blindenhilfe unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanziell, wenn Sie blind oder einer blinden Person gleichgestellt sind. Dieser pauschale Geldbetrag gleicht die Mehraufwendungen aus, die Ihnen aufgrund der Blindheit entstehen.
Beschreibung
Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung für blinde Menschen. Diese pauschale Geldleistung soll finanzielle Mehraufwendungen, die durch die Blindheit entstehen, ausgleichen.
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie blind sind oder einer blinden Person gleichgestellt sind.
Erhalten Sie zusätzlich Leistungen der häuslichen Pflege, Landesblindengeld, Leistungen für Kriegs- und Unfallblinde oder leben Sie in einer stationären Einrichtung (zum Beispiel in einem Pflegeheim), so können diese auf die Blindenhilfe angerechnet werden.
Beziehen Sie Hilfe zur Pflege wegen Blindheit außerhalb einer stationären Einrichtung oder erhalten Sie einen Barbetrag als Sozialhilfeleistung, ist ein gleichzeitiger Erhalt von Blindenhilfe nicht möglich.
Die Höhe der Blindenhilfe ist abhängig vom Zeitpunkt und Umfang der Anpassung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Blindenhilfe wird dementsprechend angeglichen.
Die Blindenhilfe beträgt maximal (Stand: 01.07.2024)
- vor dem 18. Lebensjahr: 440,90 EUR beziehungsweise
- ab dem 18. Lebensjahr: 880,28 EUR
im Monat.
Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Sozialhilfe. Blindenhilfe erhalten nur Personen, die nicht über ausreichend eigenes Vermögen oder Einkommen verfügen.
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
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Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe
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Ansprechpartner
Landschaftsverband Rheinland - Dezernat 7 Soziales
Adresse
Postanschrift
Dr.-Simons-Straße 2
50663 Köln
Kontakt
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Nippes
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.
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Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Mülheim
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Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Ehrenfeld
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Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.
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Fax: 0221 / 221-92242
Telefon Festnetz: 0221 / 221-92334
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Lindenthal
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.
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Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Innenstadt
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.
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Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Chorweiler
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.
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Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Porz
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.
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Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Kalk
Adresse
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.
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Voraussetzungen
Sie können Blindenhilfe erhalten, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Blindheit (vollständiges fehlen des Augenlichts) oder nicht nur vorübergehend eine beidäugige Gesamtschärfe von höchstens einem Fünfzigstel
- Nachweis über den Schweregrad Ihrer Sehbeeinträchtigung, zum Beispiel durch
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl" oder
- Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht,
- augenärztliche Befunde oder ein ärztliches Attest
- geringes Einkommen
- geringes Vermögen
- Es ist zusätzlich bestimmten weiteren Personen, wie dem Ehepartner oder der Ehepartnerin, nicht zuzumuten, die blindheitsbedingen Mehraufwendungen aus eigenen Mitteln aufzubringen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
Rechtsbehelf
- Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
- Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheids
Verfahrensablauf
- Sie wenden sich an den örtlich zuständigen Träger der Sozialhilfe.
- Dort werden Sie beraten oder können gleich einen formlosen Antrag stellen.
- Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle die Behörde aufgrund Ihrer Angaben Ihren Anspruch auf Blindenhilfe.
- Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
- Nach der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Zu beachten ist aber, dass die Blindenhilfe frühestens ab dem Ersten des Monats gezahlt wird, in dem der Antrag auf Blindenhilfe gestellt wird.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger der Sozialhilfe, der Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann.
Kosten
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 04.04.2023
Stichwörter
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