Blindenhilfe Gewährung

    Blindenhilfe beantragen

    Die Blindenhilfe unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanziell, wenn Sie blind oder einer blinden Person gleichgestellt sind. Dieser pauschale Geldbetrag gleicht die Mehraufwendungen aus, die Ihnen aufgrund der Blindheit entstehen.

    Beschreibung

    Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung für blinde Menschen. Diese pauschale Geldleistung soll finanzielle Mehraufwendungen, die durch die Blindheit entstehen, ausgleichen. 

    Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie blind sind oder einer blinden Person gleichgestellt sind.

    Erhalten Sie zusätzlich Leistungen der häuslichen Pflege, Landesblindengeld, Leistungen für Kriegs- und Unfallblinde oder leben Sie in einer stationären Einrichtung (zum Beispiel in einem Pflegeheim), so können diese auf die Blindenhilfe angerechnet werden.

    Beziehen Sie Hilfe zur Pflege wegen Blindheit außerhalb einer stationären Einrichtung oder erhalten Sie einen Barbetrag als Sozialhilfeleistung, ist ein gleichzeitiger Erhalt von Blindenhilfe nicht möglich.

    Die Höhe der Blindenhilfe ist abhängig vom Zeitpunkt und Umfang der Anpassung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Blindenhilfe wird dementsprechend angeglichen.

    Die Blindenhilfe beträgt maximal (Stand: 01.07.2024) 

    • vor dem 18. Lebensjahr: 440,90 EUR beziehungsweise
    • ab dem 18. Lebensjahr: 880,28 EUR 

    im Monat. 

    Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Sozialhilfe. Blindenhilfe erhalten nur Personen, die nicht über ausreichend eigenes Vermögen oder Einkommen verfügen.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie auf Ihrem besseren Auge nicht mehr als zwei Prozent sehen, können Sie Blindengeld beantragen. Das gilt auch, wenn Sie etwas mehr sehen, aber Ihre Seheinschränkung vergleichbar ist.

    Online-Dienste

    Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe

    ID: L100002_127070109

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    Blindenhilfe beantragen

    ID: L100002_121798675

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    Deutsch

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    Blindenhilfe beantragen für Reg.-Bez. Köln

    ID: L100002_121596998

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    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Landschaftsverband Rheinland NEU

    Adresse

    Postanschrift

    Kennedy-Ufer 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 809-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: post@lvr.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

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    Deutsch

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    Landschaftsverband Rheinland - Dezernat 7 Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Dr.-Simons-Straße 2

    50663 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221/809-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: soziales@lvr.de

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    Technisch geändert am 08.10.2024

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    Deutsch

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    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Nippes

    Adresse

    Hausanschrift

    Neusser Straße 450

    50733 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-35461

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-96243

    E-Mail: Sozialamt.Nippes@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Mülheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiener Platz 2a

    51065 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-99424

    Fax: 0221 / 221-99213

    E-Mail: Sozialamt.Muelheim@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Ehrenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-94411

    Fax: 0221 / 221-94444

    E-Mail: Sozialamt.Ehrenfeld@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 161 - Haus

    50999 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-92242

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-92334

    E-Mail: Sozialamt.Rodenkirchen@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Lindenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 220

    50931 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-93232

    Fax: 0221 / 221-93266

    E-Mail: Sozialamt.Lindenthal@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Innenstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 8

    50667 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-91551

    Fax: 0221 / 221-91354

    E-Mail: Sozialamt.Innenstadt@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Chorweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Pariser Platz 1

    50765 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-95245

    Fax: 0221 / 221-96205

    E-Mail: Sozialamt.Chorweiler@stadt-koeln.de

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    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Porz

    Adresse

    Hausanschrift

    Josefstraße 14

    51143 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-97222

    Fax: 0221 / 221-97438

    E-Mail: Sozialamt.Porz@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Kalk

    Adresse

    Hausanschrift

    Kalker Hauptstraße 247-273

    51103 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-98369

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-98405

    E-Mail: Sozialamt.Kalk@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Voraussetzungen

    Sie können Blindenhilfe erhalten, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Blindheit (vollständiges fehlen des Augenlichts) oder nicht nur vorübergehend eine beidäugige Gesamtschärfe von höchstens einem Fünfzigstel
    • Nachweis über den Schweregrad Ihrer Sehbeeinträchtigung, zum Beispiel durch 
      • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl" oder
      • Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht,
      • augenärztliche Befunde oder ein ärztliches Attest
    • geringes Einkommen
    • geringes Vermögen
    • Es ist zusätzlich bestimmten weiteren Personen, wie dem Ehepartner oder der Ehepartnerin, nicht zuzumuten, die blindheitsbedingen Mehraufwendungen aus eigenen Mitteln aufzubringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 72 Sozialgesetzbuch zwölftes Buch (SGB XII)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
    • Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheids

    Verfahrensablauf

    • Sie wenden sich an den örtlich zuständigen Träger der Sozialhilfe.
    • Dort werden Sie beraten oder können gleich einen formlosen Antrag stellen.
    • Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen. 
    • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle die Behörde aufgrund Ihrer Angaben Ihren Anspruch auf Blindenhilfe. 
    • Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
    • Nach der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Zu beachten ist aber, dass die Blindenhilfe frühestens ab dem Ersten des Monats gezahlt wird, in dem der Antrag auf Blindenhilfe gestellt wird.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger der Sozialhilfe, der Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann.

    Kosten

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 04.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    sehbehindert, Blindenhilfe Gewährung, Blind, Sozialhilfe, Blindenhilfe, Hilfe für Blinde, Sozialleistung für Blinde, Merkzeichen Bl, Sozialhilfe für Blinde, Sehbehinderung, Merkzeichen, Sozialleistung, Blinden gleichgestellte Personen, Blindheit, Sehbeeinträchtigung, Erblindung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English