Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Anmeldung

    Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen anmelden

    Sie haben eine Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge? Dann müssen Sie hierfür einen Rundfunkbeitrag entrichten und dies der zuständigen Stelle melden. Neu hinzukommende Betriebsstätten müssen ebenso angemeldet werden.

    Beschreibung

    Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte und für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl aller Beschäftigen zahlen. Hierzu ist die die Anmeldung bei der zuständigen Stelle notwendig.

    Von der Beitragspflicht ausgenommen sind:

    • gemeinnützige Einrichtungen für behinderte Menschen
    • Einrichtungen der Jugendhilfe
    • Einrichtungen für Suchtkranke
    • gemeinnützige Vereine und Stiftungen
    • öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen


    Ebenso müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten entrichten, die keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.

    Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine Ermäßigung oder Befreiung zu beantragen. Die Befreiung oder Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Menschen, die Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Pflegegeld sind, können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Wer keine entsprechenden Leistungen bezieht, beispielsweise aber über ein geringes Einkommen verfügt, kann eine Härtefallbefreiung beantragen. Die Beantragung ist an den Beitragsservice zu richten, Formulare erhalten Sie auch bei uns.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag

    ID: L100002_122711181

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Senioren, Jugend und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Fax: 05235 504-161

    Telefon Festnetz: 05235 504-0

    E-Mail: info@blomberg-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice und Ordnung (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Martiniturm 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Fax: 05235 504-450

    Telefon Festnetz: 05235 504-444

    E-Mail: info@blomberg-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald Sie eine Betriebsstätte Unternehmen in Betrieb nehmen, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anmelden.

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag wird an den Beitragsservice weitergeleitet und von dort bearbeitet.

    Fristen

    Die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Beitragsschuldner erstmals die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug innehat. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem es auf den Beitragsschuldner zugelassen wird.

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

    Kosten

    Die zu entrichtende Gebühr richtet sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Zur Anmeldung werden folgende Angaben benötigt:
    • Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
    • gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte
    • letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners
    • vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
    • Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
    • Beitragsnummer
    • Datum des Beginns des Innehabens der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
    • Angabe zur Branchen- oder Einrichtungszugehörigkeit 
    • Anzahl der beitragspflichtigen Hotels und Gästezimmer und Ferienwohnungen
    • Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und der Vordruck bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben. Sofern die Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen Sie dies der GEZ unverzüglich mitteilen. Die Befreiung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen. Eine Antragstellung per Fax oder E-Mail ist wegen des Fehlens der eigenhändigen Unterschrift nicht möglich. Außerdem liegen der GEZ die so zugesandten Nachweise nicht im Original oder in beglaubigter Kopie vor.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    ARD, Medien, Beitragspflicht, Radio, ZDF, TV, GEZ-Pflicht, GEZ, Rundfunkgebühren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English