Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Anmeldung

    Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen anmelden

    Sie haben eine Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge? Dann müssen Sie hierfür einen Rundfunkbeitrag entrichten und dies der zuständigen Stelle melden. Neu hinzukommende Betriebsstätten müssen ebenso angemeldet werden.

    Beschreibung

    Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte und für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl aller Beschäftigen zahlen. Hierzu ist die die Anmeldung bei der zuständigen Stelle notwendig.

    Von der Beitragspflicht ausgenommen sind:

    • gemeinnützige Einrichtungen für behinderte Menschen
    • Einrichtungen der Jugendhilfe
    • Einrichtungen für Suchtkranke
    • gemeinnützige Vereine und Stiftungen
    • öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen


    Ebenso müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten entrichten, die keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.

    Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beim Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Anstalten können Sie als Bürgerinnen und Bürger, als Unternehmen und Institution sowie als Einrichtung des Gemeinwohls viele Formulare online übermitteln. Formulare für Bürgerinnen und Bürger: Änderung zum Beitragskonto: Änderung der Bankverbindung, der Zahlungsweise, der Adresse oder des Namens Anmeldung der Wohnung: Erstmalige Anmeldung zum Rundfunkbeitrag Anmeldung einer weiteren Wohnung: Nebenwohnungen und ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen sind anmeldepflichtig Befreiung oder Ermäßigung beantragen: Nur für anspruchsberechtigte Personen Wegfall von Voraussetzungen: Vorzeitiger Wegfall von Voraussetzungen für Befreiungen oder Ermäßigungen Nebenwohnung befreien Wohnung abmelden: Abmeldung vom Beitrag beim Umzug in eine Wohnung, in der bereits ein Rundunkbeitrag bezahlt wird Abmeldung für Bewohner einer Pflegeeinrichtung: Bei dauerhafter oder vollstationärer Behandlung in einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung Gartenlauben und Datschen befreien oder befristet abmelden: Nur wenn Haupt- und Nebenwohnung bereits beim Beitragsservice angemeldet sind. Anfrage zur Beitragspflicht beantworten: Falls für Ihre Anschrift kein Beitragskonto ermittelt werden konnte und Sie vom Beitragsservice angeschrieben wurden, können Sie das Online-Formular nutzen. Anfrage zur Auskunft der gespeicherter Daten: Auskunft, ob und welche personenbezogenen Daten des Bürgers beim Beitragsservice verarbeitet werden? Kontaktformular: Für weitere Fragen können Sie das Kontaktformular des Beitragsservice nutzen. Formulare für Unternehmen und Institutionen: Service-Portal für Unternehmen: Beitragskonto und Zahlungsaufforderungen einsehbar; Änderungen von Adressdaten, Beschäftigten und Zahlungsmodalitäten möglich. Unternehmen oder Institutionen neu anmelden Beiblatt zur Neuanmeldung (nur als PDF verfügbar) Anmeldung weiterer Betriebsstätten (nur als PDF verfügbar) Namen, Adresse, Zahlungsweise oder Bankverbindung ändern Anzahl der Kraftfahrzeuge, Beschäftigten, Hotel-/Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen ändern (nur als PDF verfügbar) Rückwirkende Freistellung von Betriebsstätten bei gesetzlich oder behördlich angeordneter Schließung (Corona-Pandemie) (nur als PDF verfügbar) Befristete Freistellung beantragen: Bei mindestens 3-monatiger, vorübergehender Stillegung im Voraus zu beantragen (nur als PDF verfügbar) Betriebsstätte abmelden (nur als PDF verfügbar) Anfrage zur Beitragspflicht beantworten: Falls für Ihre Anschrift kein Beitragskonto ermittelt werden konnte und Sie vom Beitragsservice angeschrieben wurden, können Sie das Online-Formular nutzen. Kontaktformular: Für weitere Fragen können sie das Kontaktformular des Beitragsservice nutzen. Formulare für Einrichtungen des Gemeinwohls (Schulen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen, Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr sowie Zivil- und Katastrophenschutz): Service-Portal für Unternehmen: Sie können Ihr Beitragskonto einsehen und eine Veränderung von Adressdaten oder Zahlungsmodalitäten vornehmen. Einrichtungen neu anmelden (nur als PDF verfügbar) Beiblatt zur Neuanmeldung (nur als PDF verfügbar) Namen, Adresse, Zahlungsweise oder Bankverbindung ändern (nur als PDF verfügbar) Anzahl der Zimmer ändern (nur als PDF verfügbar) Weitere Betriebsstätten anmelden (nur als PDF verfügbar) Rückwirkende Freistellung von Betriebsstätten bei gesetzlich oder behördlich angeordneter Schließung (Corona-Pandemie) (nur als PDF verfügbar) Befristete Freistellung beantragen: Bei mindestens 3-monatiger, vorübergehender Stillegung im Voraus zu beantragen (nur als PDF verfügbar) Betriebsstätte abmelden (nur als PDF verfügbar) Anfrage zur Beitragspflicht beantworten: Falls für Ihre Anschrift kein Beitragskonto ermittelt werden konnte und Sie vom Beitragsservice angeschrieben wurden, können Sie das Online-Formular nutzen. Kontaktformular: Für weitere Fragen können sie das Kontaktformular des Beitragsservice nutzen.

    Online-Dienst

    Rundfunkgebühren (Beitragsservice)

    ID: L100002_121898839

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Freimersdorfer Weg 6

    50829 Köln

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden, wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist, dass diese von niemandem bewohnt wird dass für diese kein Mietvertrag besteht und dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 2 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 7 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 7 Abs. 2 RBStV i. V. m. § 8 Abs. 2 und Abs. 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) Mit Klick auf diese Zeile wird der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag automatisch heruntergeladen

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald Sie eine Betriebsstätte Unternehmen in Betrieb nehmen, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anmelden.

    Fristen

    Die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Beitragsschuldner erstmals die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug innehat. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem es auf den Beitragsschuldner zugelassen wird.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie dort wohnen, dort gemeldet sind oder im Mietvertrag als Mieter oder MIeterin genannt sind.

    Kosten

    Die zu entrichtende Gebühr richtet sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Zur Anmeldung werden folgende Angaben benötigt:
    • Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
    • gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte
    • letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners
    • vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
    • Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
    • Beitragsnummer
    • Datum des Beginns des Innehabens der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
    • Angabe zur Branchen- oder Einrichtungszugehörigkeit 
    • Anzahl der beitragspflichtigen Hotels und Gästezimmer und Ferienwohnungen
    • Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen. Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden. Wichtige Hinweise zu aktuellen Themen finden Sie auf der Seite des Rundfunkbeitrags.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    ARD, Medien, Beitragspflicht, Radio, ZDF, TV, GEZ-Pflicht, GEZ, Rundfunkgebühren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English