Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft beantragen

    Wenn Sie Mietschulden haben, können Sie finanzielle Hilfe zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten.

    Beschreibung

    Mietschulden können aufgrund von Zahlungsunfähigkeit entstehen und möglicherweise zum Verlust Ihrer Unterkunft führen.

    Wenn Sie Mietschulden haben, können diese unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden, wenn dies zur Sicherung Ihrer Unterkunft dient.

    Diese Unterstützung erhalten Sie in Form eines Darlehens oder einer Beihilfe. Eine Beihilfe muss im Gegensatz zum Darlehen nicht zurückgezahlt werden.

    Voraussetzung ist, dass Sie nicht in der Lage sind, den Mietrückstand aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Entscheidung, ob Sie Unterstützung erhalten, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Sie können die Unterstützung auch noch beantragen, wenn Ihnen aufgrund des Mietrückstands bereits die Wohnung gekündigt wurde.

    Die Behörde prüft, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme Ihrer Mietschulden erfüllt sind. Sie können sich auch beraten lassen, wie Sie zum Beispiel mit Ratenzahlungen den Mietrückstand wieder auflösen.

    Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerUnter dem Begriff "Hilfen in anderen Lebenslagen" finden sich im Leistungskatalog der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) folgende Hilfen:1. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts2. Altenhilfe3. Blindenhilfe4. Hilfe in sonstigen Lebenslagen5. BestattungskostenWir beraten Sie gern individuell über mögliche Leistungsansprüche im Rahmen der "Hilfen in anderen Lebenslagen".

    Online-Dienst

    Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft beantragen

    ID: L100002_127201595

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Für Kevelaer wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Übernahme der Mietrückstände
    • aktuelle Forderungsaufstellung oder Mietkontoauszug
    • Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage
    • Mietvertrag oder Mietbescheinigung
    • Nebenkostenabrechnung
    • Einkommensnachweis der letzten 3 Monate aller im Haushalt lebender Personen, zum Beispiel:
      • Lohnabrechnungen
      • Jobcenterbescheide
      • Einkommen der Kinder
    • Auflistung aller weiteren Ausgaben einschließlich der Nachweise, zum Beispiel Versicherungen
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
    • gegebenenfalls Nachweise von weiteren Schuldverpflichtungen, zum Beispiel:
      • Ratenzahlung
      • Kreditverträge
    • gegebenenfalls Ablehnung einer Ratenzahlung von Seiten der Vermieterin oder des Vermieters oder einer Bank
    • Personalausweis oder Aufenthaltsgenehmigung
    • gegebenenfalls weitere Nachweise

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerWelche Formulare und Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, ist abhängig vom jeweiligen Sachverhalt. Die Wallfahrtsstadt Kevelaer, Abteilung Soziales, informiert Sie darüber ganz individuell bei Ihrer Vorsprache.

    Voraussetzungen

    • die Kosten für Ihre aktuelle Unterkunft sind angemessen
    • Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat sich schriftlich mit der Fortführung des Mietverhältnisses einverstanden erklärt
    • Ihre Absichtserklärung, längerfristig in der Wohnung zu bleiben, liegt vor
    • es gibt keine Möglichkeit, die Notlage aus eigener Kraft zu beseitigen, zum Beispiel durch Vereinbarung einer Ratenzahlung
    • zukünftige Mietzahlungen sind gesichert, zum Beispiel durch Direktzahlungen des zuständigen Leistungsträgers

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Grundsätzlich sollten Sie sich aber möglichst früh melden, wenn Mietschulden auftreten.

    Kosten

    Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 20.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Zahlungsunfähigkeit Mieter, Zahlungsunfähigkeit Mieterin, Wohnungsnotfälle, Sicherung der Unterkunft, Behebung einer Notlage, Schulden, Geldleistung als Darlehen, Notlage, Mieterin, SGB 12, Mahnung, Sozialhilfe, Wohnungsverlust, Geldleistung als Beihilfe, Mieter, Wohnungsbedarf, Wohnungslosigkeit, Zwangsräumung, Nichtzahlung der Miete, Mietschulden, Wohnung, Räumungsklage, Wohnraumräumung, Räumung von Wohnraum, Mietrückstände, SGB XII, Miete, Wohnungskündigung, Beihilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de