Seniorenpass Erteilung

    Seniorenpass Erteilung

    Als ältere Person können Sie in einigen Kommunen einen Seniorenpass beantragen. Dieser unterstützt Sie bei der Teilhabe an kulturellen und sportlichen Aktivitäten oder Bildungsangeboten.

    Beschreibung

    Der Seniorenpass wird von einigen Kommunen als freiwillige Leistung für ältere Einwohnerinnen und Einwohner angeboten. Der Seniorenpass unterstützt Sie bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. So können Sie mit dem Seniorenpass beispielsweise Ermäßigungen für Eintritte und Beiträge für öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken, Musikschulen, Zoos etc. erhalten. Zudem können sportliche Aktivitäten, Vorträge, Schulungen und Ausflugsfahrten unterstützt werden. Die genauen Ermäßigungen und Vergünstigungen können von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein.

    Ziel des Seniorenpasses ist es, älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen.

    Der Seniorenpass ist eine freiwillige Leistung, die nicht von jeder Kommune angeboten wird. Sie können in der Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, beantragen. Je nach Kommune können Sie den Antrag zum Beispiel im Sozialamt, Familienbüro oder Bürgercenter stellen.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einen Seniorenausweis können Sie ab Vollendung des 60. Lebensjahres beantragen. Seniorenausweise werden nur für Bewohner der Stadt Rheda-Wiedenbrück ausgestellt.

    Online-Dienst

    Seniorenausweis

    ID: L100002_123598096

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück

    Beschreibung

    Herzlich Willkommen in der Außenstelle des Bürgerbüros im Historischen Rathaus Wiedenbrück. Hier können Sie alle Aufgaben erledigen, die Sie auch im Bürgerbüro des Rathauses in Rheda erledigt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-90

    Fax: 05242 9040-91

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro im Rathaus Rheda

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Rathaus Rheda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 963-231

    Fax: 05242 963-393

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:

    • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
    • Ggf. Nachweis über Bezug von Altersrente

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass Aktuelles biometrisches Lichtbild

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass ausstellt.
    • Sie haben die Altersgrenze erreicht, die von Ihrer Kommune für den Seniorenpass festgelegt wurde. In einigen Kommunen können Sie alternativ einen Nachweis über den Bezug von Altersrente anbringen.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vollendung des 60. Lebensjahres Wohnung in Rheda-Wiedenbrück

    Verfahrensablauf

    • Sie informieren sich, ob der Seniorenpass in Ihrer Stadt oder Gemeinde angeboten wird und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle
    • Ihre Angaben werden überprüft und der Seniorenpass wird erstellt.
    • Sie erhalten den Seniorenpass persönlich oder per Post.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    geringe Einkünfte, Seniorenkarte, Rentnerpass, Rentnerpass, Rabatt, Pass für Senioren, Pass für Senioren, Ermäßigung, Seniorenpass, Vergünstigung, Seniorenkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English