Seniorenpass Erteilung

    Seniorenpass Erteilung

    Als ältere Person können Sie in einigen Kommunen einen Seniorenpass beantragen. Dieser unterstützt Sie bei der Teilhabe an kulturellen und sportlichen Aktivitäten oder Bildungsangeboten.

    Beschreibung

    Der Seniorenpass wird von einigen Kommunen als freiwillige Leistung für ältere Einwohnerinnen und Einwohner angeboten. Der Seniorenpass unterstützt Sie bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. So können Sie mit dem Seniorenpass beispielsweise Ermäßigungen für Eintritte und Beiträge für öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken, Musikschulen, Zoos etc. erhalten. Zudem können sportliche Aktivitäten, Vorträge, Schulungen und Ausflugsfahrten unterstützt werden. Die genauen Ermäßigungen und Vergünstigungen können von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein.

    Ziel des Seniorenpasses ist es, älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen.

    Der Seniorenpass ist eine freiwillige Leistung, die nicht von jeder Kommune angeboten wird. Sie können in der Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, beantragen. Je nach Kommune können Sie den Antrag zum Beispiel im Sozialamt, Familienbüro oder Bürgercenter stellen.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Mönchengladbach-Ausweis kann erteilt werden für Familien, Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, sowie ledige/geschiedene/verwitwete Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mönchengladbach. Eine erweiterte Ausstellung des Mönchengladbach-Ausweises für leibliche, minderjährige Kinder von Anspruchsberechtigten, die nicht dauerhaft mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft leben, ist auf Antrag möglich. Anspruch haben Empfänger/innen von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II, dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, sowie Empfänger/innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag; in anderen Fällen wird die Anspruchsberechtigung einkommensabhängig geprüft.

    Online-Dienst

    Mönchengladbach-Ausweis

    ID: L100002_123419807

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Mönchengladbach Ausweis

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 2

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-3030

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:

    • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
    • Ggf. Nachweis über Bezug von Altersrente

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis Einkommensnachweise der letzten drei Monate (z. B. Lohnabrechnungen) bzw. Rentenbescheid bzw. Bescheid zum Arbeitslosengeld I bzw. Bescheid über eine der oben genannten Sozialleistungen

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass ausstellt.
    • Sie haben die Altersgrenze erreicht, die von Ihrer Kommune für den Seniorenpass festgelegt wurde. In einigen Kommunen können Sie alternativ einen Nachweis über den Bezug von Altersrente anbringen.

    Verfahrensablauf

    • Sie informieren sich, ob der Seniorenpass in Ihrer Stadt oder Gemeinde angeboten wird und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle
    • Ihre Angaben werden überprüft und der Seniorenpass wird erstellt.
    • Sie erhalten den Seniorenpass persönlich oder per Post.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    geringe Einkünfte, Seniorenkarte, Rentnerpass, Rentnerpass, Rabatt, Pass für Senioren, Pass für Senioren, Ermäßigung, Seniorenpass, Vergünstigung, Seniorenkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English