Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Bürgergeld

    Bildung und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene bei Bezug von Bürgergeld beantragen

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungspakets erhalten.

    Beschreibung

    Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets. Vom Bildungspaket können bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren.

    Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
     
    Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert.

    Bis maximal zum 25. Lebensjahr:

    • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 174,00 EUR jährlich (116,00 EUR für das erste, 58,00 EUR für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
    • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
    • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kindergeld mit Kinderzuschlag bzw. Wohngeld erhalten, können auch Hilfen über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Unter den entsprechenden Voraussetzungen werden folgende Leistungen finanziert: Hilfen für Lernförderung Teilhabemöglichkeiten am sozialen und kulturellen Leben (angeleitete Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur, Freizeit) ein Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Kita und Schule sowie in der Kindertagespflege Kita- und Schulausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten Schüler-Beförderungskosten Aufwendungen für den persönlichen Schulbedarf

    Online-Dienst

    Bildungs- und Teilhabepaket Leistungen

    ID: L100002_122925840

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bildung und Teilhabe (BuT)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstr. 36

    45128 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 889156705

    Telefon Festnetz: +49 201 88-57180

    E-Mail: bildung-und-teilhabe@jobcenter.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
    • Nachweis der Bedürftigkeit, zum Beispiel durch Bescheid über:
      • Kinderzuschlag
      • Wohngeld
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch: Nachweise für die jeweils beantragte Leistung Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren,
      • die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch haben auf 
        • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
        • Sozialhilfe
        • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
      • oder deren Familien folgende Leistungen beziehen:
        • Kinderzuschlag oder
        • Wohngeld
    • Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Formular "Bildungs-und Teilhabepaket Leistungen" können Kinder und Jugendliche aus Familien beantragen, die Bürgergeld Sozialhilfe nach dem SGB XII Asylbewerberleistungen Kindergeld mit Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe (SGB XII) Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Wohngeldgesetz (WoGG) Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

    Rechtsbehelf

    Der sich für Antragstellende ergebende Rechtsweg ist im jeweiligen Bescheid zum Antrag dargestellt.

    Verfahrensablauf

    Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag.

    • Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung.
    • Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. 
      • Hinweis: Wenn Sie Bürgergeld beziehen, werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Dies gilt auch für solche Leistungen, die der Lernförderung Ihres Kindes dienen.
    • Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
    • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

    Hinweis:

    Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und kann gegebenenfalls von den dargestellten Verfahren abweichen. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer Bürgergeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Gleiches gilt für Fälle der sogenannten Bedarfsauslösung. Auch im Jobcenter wird das Bildungspaket von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Dort erhalten Sie zudem Informationen, falls das Bildungspaket außerhalb des Jobcenters verwaltet wird. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen Ihnen den richtigen Ansprechpartner.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das von Ihnen ausgefüllte Formular für "Bildung und Teilhabe" wird dem zuständigen Team zur Sichtung und Bearbeitung zugeleitet. Die Zahlungen der Kosten werden direkt an die Schule / KiTa, Anbieter oder an Sie als leistungsberechtigte Person überwiesen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 12 Monate (Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ca. 4 - 6 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 06.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Hartz 4, Klassenfahrt, Kindergeld, Lernförderung, Sozialhilfe, Schülermonatskarte, Mittagsverpflegung, Teilhabe, Vereinsbeitrag, Nachhilfe, Wohngeld, Schulausflug, Schulbedarf, Schulausstattung, Jobcenter, Kinderzuschlag, Sozialgeld, Mittagessen, Musikunterricht, Bürgergeld, Musikschule, Teilhabepaket, Hort, Mahlzeit, Familienkasse, Wohngeldempfänger, Hartz IV, hartz 4, Sportverein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de