Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Kinderzuschlag

    Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Bezug von Kinderzuschlag beantragen

    Wenn Sie den Kinderzuschlag erhalten, können Sie oder Ihr Kind Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket empfangen. Dazu zählen Unterstützungen für die Teilnahme an Angeboten in Schule, Kita, Kindertagespflege und Freizeit sowie Nachhilfe, Verpflegung und Beförderung.

    Beschreibung

    Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung für verschiedene Aktivitäten erhalten. Die Förderung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

    Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden im Rahmen von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Der Kinderzuschlag zählt zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, können Sie finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.

    Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
     
    Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert.

    Bis maximal zum 25. Lebensjahr:

    • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird jährlich mit zwei pauschalen Beträgen jeweils zum Schulbeginn gefördert. Die Höhe des Betrages unterscheidet sich zwischen dem 1. und 2. Schulhalbjahr.
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen.
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
    • Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen in Anspruch nehmen. Sie erhalten damit die Möglichkeit, beispielsweise am gemeinsamen Mittagessen in der Kindertagesstätte oder in der Schule oder an Angeboten für Sport, Kultur und Freizeit teilzunehmen. Welche Leistungen können Sie beantragen? Kosten für Ausflüge der Kindertagesstätte oder Schule und für mehrtägige Klassenfahrten der Schule Pauschalen für Schulbeihilfe, beispielsweise für Schultasche, Sportzeug, Füller und Stifte Kosten für Schülerbeförderung (in Einzelfällen möglich, wird jedoch im Regelfall über das Deutschlandticket Schule abgedeckt sein) Kosten für Lernförderung, das heißt für Kosten bei Nachhilfe bei konkreter Versetzungsgefährdung Zuschüsse für das gemeinschaftliche Mittagessen an Kindertagesstätten oder Schulen Mitgliedsbeiträge für kulturelle und sportliche Aktivitäten, beispielsweise im Sportverein oder in der Musikschule: maximal monatlich gesamt bis zu 15 € (geht an die Eltern) Die Antragstellung kann (vorzugsweise) online erfolgen. Die notwendigen Antragsformulare für die Beantragung von Leistungen wie z. B. Mittagessen, zur Vorlage in den Einrichtungen, finden Sie im Bereich Downloads.

    Online-Dienst

    Bildungspaket - Leistungen der Bildung und Teilhabe

    ID: L100002_123752349

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie beziehungsweise die betroffenen Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen:
      • erhalten den Kinderzuschlag
      • besuchen eine allgemein- oder berufsbildende Schule, eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege
    • Altersobergrenze für Teilhabeleistungen zur Teilnahme an Kultur, Sport und Freizeit in der Gemeinschaft: 18 Jahre
    • Altersobergrenze für Bildungsleistungen: 25 Jahre
    • Ausflüge:
      • Mehrtägige Ausflüge müssen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen liegen.
    • Persönlicher Schulbedarf
      • Je nach Alter des Kindes kann eine Schulbescheinigung erforderlich sein.
    • Schülerbeförderung
      • Die Kosten werden nicht komplett von Dritten beispielsweise dem Schulträger übernommen. Wird nur ein Teil der Fahrtkosten durch Dritte übernommen, kann nur der Eigenanteil erstattet werden.
      • Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Schule oder Einrichtung ist höher als die maßgeblich geregelte Mindestentfernung.
      • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die nächstgelegene Einrichtung auch eine besondere Ausrichtung haben, beispielsweise ein sportliches oder sprachliches Profil, oder es handelt sich um eine Waldorfschule.
    • außerschulische Lernförderung
      • Die Schule muss bestätigen, dass Sie die zusätzliche Lernförderung brauchen. Wenn es schulische Angebote gibt, müssen Sie diese vorrangig nutzen. Ob die Versetzung gefährdet ist, ist egal.
      • Die Lernförderung wird durch einen geeigneten Träger oder eine geeignete private Person angeboten.
    • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
      • Sie, beziehungsweise Ihr Kind, besuchen eine Schule, eine Kita, eine Kindertagespflegeeinrichtung oder einen Hort.
      • Die Mittagsverpflegung wird von der Einrichtung angeboten oder ist durch einen Kooperationsvertrag mit der Einrichtung (zum Beispiel zwischen Schule und Hort) vereinbart.
      • Das Essen wird gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer kann den Antrag hier bei der Stadt Velbert stellen? SGB XII - Berechtigte Wohngeldberechtigte Kinderzuschlagsempfänger nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) Asylbewerberinnen und Asylbewerber (Empfängerinnen und Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) Wohngeldberechtigte und Kinderzuschlagsempfänger können den Online-Antrag nutzen. SGB XII-Berechtigte und Asylbewerberinnen und Asylbewerber verwenden bitte die Antragsformulare im Bereich Downloads. Wer muss den Antrag an anderer Stelle stellen? SGB II - Berechtigte / Empfänger Bürgergeld > Antragstellung bei der örtlichen Geschäftsstelle des Jobcenters

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch, Anfechtungsklage
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Fristen

    Anhörungsfrist: 0 bis 12 Monate

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 3 Monate

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Bearbeitungszeitraum beträgt nach Einreichung der kompletten Unterlagen zurzeit acht bis zehn Wochen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 26.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kultur, Geringverdiener, Bildung, Mittagessen, Kindergeld, Fahrtkosten, Schulmaterial, Bildungs- und Teilhabepaket, KITA, Freizeit, Klassenfahrt, Ausflüge, Bildungsförderung, Nachhilfe, Schulausstattung, Babyschwimmen, Mittagsverpflegung, Ausstattung, Bildungspaket, Schulbedarf, Jugendmusikschule, Sportverein, Musikschule, Lernförderung, Kinderzuschlag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de