Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

    Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

    Wenn Sie oder Ihr Kind Asylbewerberleistungen beziehen, können Sie oder Ihr Kind Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten. Dazu zählen Unterstützungen für die Teilnahme an Angeboten in Schule, Kita, Kindertagespflege und Freizeit sowie Nachhilfe und Verpflegung in Schulen.

    Beschreibung

    Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung für verschiedene Aktivitäten erhalten. Die Förderung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

    Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden im Rahmen von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Asylbewerberleistungen zählen zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, können Sie altersunabhängig finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
     
    Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert.

    Bis maximal zum 25. Lebensjahr:

    • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
    • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird jährlich mit zwei pauschalen Beträgen jeweils zum Schulbeginn gefördert. Die Höhe des Betrages unterscheidet sich zwischen dem 1. und 2. Schulhalbjahr.
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen.
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
    • Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerLeistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.Folgende Leistungen sind möglich:Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts sowie zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen LebensLeistungen bei akuter Krankheit, Schwangerschaft und Geburtsonstige LeistungenDiese Leistungen erhalten Sie in Form von Sach- oder Geldleistungen.Der Anspruch nach dem AsylbLG ist im Vergleich zu den Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII eingeschränkt. Unter anderem sieht das AsylbLG vor, dass Leistungen im Regelfall als Sachleistungen erbracht werden.Auch im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG bedarf es einer umfassenden Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, so dass eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich ist.

    Online-Dienst

    Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

    ID: L100002_127201579

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Kevelaer wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle informiert Sie über eventuell erforderliche Unterlagen.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerAusweispapier (Pass, Aufenthaltsgestattung, Duldung etc.)Für Asylbewerber: Zuweisungsentscheidung von der Bezirksregierung (Arnsberg)Nachweise über etwaiges Einkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung (z. B. Lohnzettel)Nachweise über Vermögen

    Voraussetzungen

    • Sie beziehungsweise die betroffenen Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen:
      • erhalten Asylbewerberleistungen,
      • besuchen eine allgemein- oder berufsbildende Schule, eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege.
    • Altersobergrenze für Teilhabeleistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit in der Gemeinschaft: 18 Jahre
    • Ausflüge:
      • Mehrtägige Ausflüge müssen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen liegen.
    • Persönlicher Schulbedarf
      • Bei Kindern unter 7 Jahren oder sofern das Kind nach dem 10. Schuljahr eine weitergehende Schule besucht, müssen Sie eine Schulbescheinigung vorlegen.
    • Schülerbeförderung
      • Die Kosten werden nicht komplett von Dritten beispielsweise dem Schulträger übernommen. Wird nur ein Teil der Fahrtkosten durch Dritte übernommen, kann nur der Eigenanteil erstattet werden.
      • Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Schule oder Einrichtung ist höher als die maßgeblich geregelte Mindestentfernung.
      • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die nächstgelegene Einrichtung auch eine besondere Ausrichtung haben, beispielsweise ein sportliches oder sprachliches Profil, oder es handelt sich um eine Waldorfschule.
    • außerschulische Lernförderung
      • Die Schule muss bestätigen, dass Sie die zusätzliche Lernförderung brauchen. Wenn es schulische Angebote gibt, müssen Sie diese vorrangig nutzen. Ob die Versetzung gefährdet ist, ist egal.
      • Die Lernförderung wird durch einen geeigneten Träger oder eine geeignete private Person angeboten.
    • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
      • Sie, beziehungsweise Ihr Kind, besuchen eine Schule, eine Kita, eine Kindertagespflegeeinrichtung oder einen Hort.
      • Die Mittagsverpflegung wird von der Einrichtung angeboten oder ist durch einen Kooperationsvertrag mit der Einrichtung (zum Beispiel zwischen Schule und Hort) vereinbart.
      • Das Essen wird gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerAnspruch auf Leistungen durch die Wallfahrtsstadt Kevelaer haben Flüchtlinge, diedurch das Land Nordrhein-Westfalen der Wallfahrtsstadt Kevelaer zugewiesen sind und sich tatsächlich hier aufhalten undderen Aufenthalt durch die Ausländerbehörde gestattet, geduldet oder aus völkerrechtlichen beziehungsweise humanitären Gründen erlaubt ist undihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beziehungsweise aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen der zusammenlebenden Familienangehörigen sicherstellen können undkeine vorrangigen Leistungsansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern wie zum Beispiel Agentur für Arbeit, Jobcenter haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerAsylbewerberleistungsgesetzAsylgesetzAufenthaltsgesetz

    Rechtsbehelf

    • Der sich für Antragstellende ergebende Rechtsweg ist im jeweiligen Bescheid zum Antrag dargestellt:
      • Widerspruch bei der Bescheid erteilenden Behörde
      • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert. Grundsätzlich gilt: Wer Asylbewerberleistungen bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in der Regel an die Ausländerbehörde.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerSie müssen bei der Stadt in der Sie wohnen einen Antrag stellen.Diese prüft ob die Leistungsvoraussetzungen vorliegen.Wenn Sie einen Anspruch auf Leistungen haben, erhalten Sie Sach- und/oder Geldleistungen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 0 bis 12 Monate (Die Geltungsdauer richtet sich nach Ihrem Leistungsbescheid.)

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 6 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Schulbedarf müssen Sie einen separaten Antrag stellen, wenn Ihr Kind entweder noch unter 7 Jahre alt ist oder das 10. Schuljahr bereits abgeschlossen hat, aber eine weitergehende Schule besucht. In diesen Fällen ist eine Schulbescheinigung als Nachweis vorzulegen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 27.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Asylberechtigt, Schülerbeförderung, Asylbewerberleistungen, Kitafahrt, Bildung, Fahrtkosten, Schulausflug, Musikunterricht, Musikschule, Schülermonatskarte, Schulbeginn, Schulausstattung, Hort, Teilhabepaket, Ausflug, Vereinsbeitrag, Mittagessen, Schulbedarf, Klassenfahrt, Bildungs- und Teilhabepaket, Nachhilfe, Mittagsverpflegung, Bildungsförderung, Teilhabe, Mahlzeit, Lernförderung, Ausflüge, Sportverein, Bildungspaket

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de