Ermäßigtes Nahverkehrsticket Erteilung

    Ermäßigtes Nahverkehrsticket Erteilung

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen Berechtigungsschein für den Bezug ermäßigter Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr beziehen.

    Beschreibung

    Der Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket ist eine freiwillige Leistung der Kommune für einkommensschwache Einwohnerinnen und Einwohner. Mit dem Berechtigungsschein können Sie ermäßigte Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Personennahverkehr kaufen. Die Tickets erhalten Sie mit dem Berechtigungsschein und Ihrem Ausweisdokument an den Verkaufsstellen Ihres öffentlichen Verkehrsverbundes. 

    Das Angebot des ermäßigten Nahverkehrstickets beruht auf einer freiwilligen Entscheidung und ist deshalb nicht in allen Kommunen verfügbar. Sie können den Berechtigungsschein bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder bei den Sozialämtern erhalten. 

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenWer bekommt die Kundenkarte zum WeserWerreTicket/Deutschlandticket sozial?Bezieher*innen von Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II), von Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb und innerhalb von Einrichtungen ("Sozialhilfe", SGB XII), ebenso wie von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder von laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie Empfänger von Wohngeld.Warum brauche ich die zusätzliche Kundenkarte um das WeserWerreTicket/Deutschlandticket sozial nutzen zu können?Die Tickets gibt es nur für den o.g. Personenkreis. Damit Sie nachweisen können, dass Sie zu diesem gehören, brauchen Sie eine gültige Kundenkarte. Die kostenlose Kundenkarte berechtigt Sie, das WeserWerreTicket in den Bussen oder anderen Verkaufsstellen zu kaufen. Die Kundenkarte wird für einen beschränkten Zeitraum ausgestellt.

    Online-Dienst

    Ermäßigtes Nahverkehrsticket Erteilung

    ID: L100002_123952314

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Besucheranschrift

    Großer Domhof 2

    32423 Minden

    Hausanschrift

    Kleiner Domhof 17

    32423 Minden

    Öffnungszeiten

    Online-Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon mobil: +49 571 89-282

    Fax: buergerbuero@minden.de

    E-Mail: +49 571 89-888

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:

    • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
    • Pass für Geringverdienende oder Nachweis über den Bezug von
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII oder
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II oder
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
      • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenGültiger Pass/AusweisAktueller LeistungsbescheidWohngeld - Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II)Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll
    • Sie beziehen
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
      • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

    Verfahrensablauf

    • Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
    • Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
    • Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
    • Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDie Kundenkarte muss persönlich beantragt werden. Ausnahme: Bei Bedarfsgemeinschaften darf einer der in der Bewilligung aufgeführten Ehe- / Lebenspartner (bei eingetragenen Lebensgemeinschaften) für den / die anderen beantragen. Personensorgeberechtigte können die Kundenkarte für ihre minderjährigen Kinder beantragen. Für die Beantragung müssen Sie einen aktuellen Leistungsbescheid im Original vorlegen.Alternativ können Sie die Kundenkarte auch schriftlich beantragen:Bitte senden Sie uns den Antrag auf Kundenkarte mit einer Kopie des aktuellen Leistungsbescheides per Post zu oder legen Sie ihn im verschlossenen Umschlag in den Hausbriefkasten ein. Nach Prüfung senden wir Ihnen die Kundenkarten zeitnah per Post zu.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDie Kundenkarte ist kostenlos!

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Öffentlicher Personennahverkehr, geringe Einkünfte, Vergünstigung, Geringverdiener, Fahrkarte, ÖPNV, Hartz-IV-Fahrkarte, Mobil-Pass, Berechtigungsschein, Fahrschein, Monatskarte, Monatskarte, Rabatt, Fahrschein, Mobilitätsticket, Ermäßigung, Monatsticket

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de