Ermäßigtes Nahverkehrsticket Erteilung

    Ermäßigtes Nahverkehrsticket Erteilung

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen Berechtigungsschein für den Bezug ermäßigter Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr beziehen.

    Beschreibung

    Der Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket ist eine freiwillige Leistung der Kommune für einkommensschwache Einwohnerinnen und Einwohner. Mit dem Berechtigungsschein können Sie ermäßigte Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Personennahverkehr kaufen. Die Tickets erhalten Sie mit dem Berechtigungsschein und Ihrem Ausweisdokument an den Verkaufsstellen Ihres öffentlichen Verkehrsverbundes. 

    Das Angebot des ermäßigten Nahverkehrstickets beruht auf einer freiwilligen Entscheidung und ist deshalb nicht in allen Kommunen verfügbar. Sie können den Berechtigungsschein bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder bei den Sozialämtern erhalten. 

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Berechtigt für den Erhalt eines ermäßigten Nahverkehrsticket sind alle Personen (ohne Alterseinschränkung), die Arbeitslosengeld II Sozialgeld (SGB II) Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen ("Sozialhilfe", SGB XII) Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz Wohngeldempfänger beziehen.

    Online-Dienst

    Ermäßigtes Nahverkehrsticket

    ID: L100002_123264780

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Fax: 05232 601-9330

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    E-Mail: infobs@lage.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:

    • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
    • Pass für Geringverdienende oder Nachweis über den Bezug von
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII oder
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II oder
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
      • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültigen Personalausweis oder Reisepass aktueller Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld (SGB II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), laufender Leistungen der Kriegsopferfürsorge, Wohngeld

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll
    • Sie beziehen
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
      • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Voraussetzung für den Erwerb eines SozialTickets (MobiTicket Lippe und MobiTicket one) ist der Erhalt einer Kundenkarte

    Verfahrensablauf

    • Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
    • Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
    • Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
    • Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das LippeTicket gilt außerhalb des Kreises Lippe auch auf den Lippemobil-Linien von Lügde nach Bad Pyrmont (und zurück) und von Schieder-Schwalenberg nach Steinheim (und zurück) jeweils bis zur letzten Haltestelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Öffentlicher Personennahverkehr, geringe Einkünfte, Vergünstigung, Geringverdiener, Fahrkarte, ÖPNV, Hartz-IV-Fahrkarte, Mobil-Pass, Berechtigungsschein, Fahrschein, Monatskarte, Monatskarte, Rabatt, Fahrschein, Mobilitätsticket, Ermäßigung, Monatsticket

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de