Ermäßigtes Nahverkehrsticket Erteilung

    Ermäßigtes Nahverkehrsticket Erteilung

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen Berechtigungsschein für den Bezug ermäßigter Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr beziehen.

    Beschreibung

    Der Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket ist eine freiwillige Leistung der Kommune für einkommensschwache Einwohnerinnen und Einwohner. Mit dem Berechtigungsschein können Sie ermäßigte Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Personennahverkehr kaufen. Die Tickets erhalten Sie mit dem Berechtigungsschein und Ihrem Ausweisdokument an den Verkaufsstellen Ihres öffentlichen Verkehrsverbundes. 

    Das Angebot des ermäßigten Nahverkehrstickets beruht auf einer freiwilligen Entscheidung und ist deshalb nicht in allen Kommunen verfügbar. Sie können den Berechtigungsschein bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder bei den Sozialämtern erhalten. 

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Weser-Werre-Ticket ist eine Monatskarte und gilt im gesamten Nahverkehrsraum der beiden Kreise. In Löhne erhält der Berechtigtenkreis die für den Erwerb des Weser-Werre-Tickets notwendige Kundenkarte im Bürgerbüro, das Ticket selbst dann direkt beim Busfahrer. Geltungsbereich: Kreise Herford und Minden Lübbecke Preis: 35,00 Euro pro Monat für Berechtigte Berechtigtennachweis: Die Kundenkarte, die zum Erwerb des Weser-Werre-Tickets berechtigt, stellt in Löhne das Bürgerbüro aus. Berechtigt sind Personen, die folgende Leistungen erhalten:Grundsicherung, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Bürgerbüro prüft die entsprechenden Bescheide und stellt dann die Kundenkarte aus, die zum Erwerb des Tickets berechtigt. Ausgabe des Tickets: Das Weser-Werre-Ticket ist wie andere Fahrkarten beim Busfahrer erhältlich. Die Kundenkarte allein ist kein Fahrticket!Die Kundenkarte gilt je nach Leistungsbescheid, längstens aber 6 Monate. Das Weser- Werre-Ticket ist nur gültig mit darauf eingetragener Kundenkarten-Nr. und in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Die Kundenkarte ist vom Inhaber eigenhändig zu unterschreiben. Die Kundenkarte berechtigt bis zu ihrem Ablaufdatum zum Erwerb des Weser-Werre-Tickets. Weitere Informationen zu den einzelnen Schritten finden Sie in dem mehrsprachigen Flyer "Weser-Werre-Ticket" in der Downloads-Rubrik.

    Online-Dienst

    Weser-Werre-Ticket Kundenkarte

    ID: L100002_123352362

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Fax: 05732 100-9284

    Telefon Festnetz: 05732 100-123

    E-Mail: buergerservice@loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:

    • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
    • Pass für Geringverdienende oder Nachweis über den Bezug von
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII oder
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II oder
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
      • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihr amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Ihr Personalausweis, Führerschein oder Schülerausweis) Ihr aktueller Leistungsbescheid (z.B. ALG-II-Bescheid, SGB-II-Bescheid, SGB-XII-Bescheid, AsylbLG-Bescheid, Wohngeldbescheid)

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll
    • Sie beziehen
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
      • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

    Verfahrensablauf

    • Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
    • Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
    • Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
    • Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gilt vom 1. des jeweils auf dem Ticket angegebenen Kalendermonats bis zum ersten Werktag des folgenden Monats. Ist dieser Werktag ein Samstag, gilt das Ticket bis zum nächstfolgenden Werktag. Gilt für für beliebig viele Fahrten in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke (Übergangsbereiche sind nicht inbegriffen. Das Ticket ist nicht übertragbar. Es gibt keine Mitnahmeregelung. Das heißt: Sie können nur alleine mit dem WeserWerreTicket fahren. Das Ticket gilt nicht im NachtBus.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Öffentlicher Personennahverkehr, geringe Einkünfte, Vergünstigung, Geringverdiener, Fahrkarte, ÖPNV, Hartz-IV-Fahrkarte, Mobil-Pass, Berechtigungsschein, Fahrschein, Monatskarte, Monatskarte, Rabatt, Fahrschein, Mobilitätsticket, Ermäßigung, Monatsticket

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de