Ermäßigtes Nahverkehrsticket Erteilung

    Ermäßigtes Nahverkehrsticket Erteilung

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen Berechtigungsschein für den Bezug ermäßigter Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr beziehen.

    Beschreibung

    Der Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket ist eine freiwillige Leistung der Kommune für einkommensschwache Einwohnerinnen und Einwohner. Mit dem Berechtigungsschein können Sie ermäßigte Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Personennahverkehr kaufen. Die Tickets erhalten Sie mit dem Berechtigungsschein und Ihrem Ausweisdokument an den Verkaufsstellen Ihres öffentlichen Verkehrsverbundes. 

    Das Angebot des ermäßigten Nahverkehrstickets beruht auf einer freiwilligen Entscheidung und ist deshalb nicht in allen Kommunen verfügbar. Sie können den Berechtigungsschein bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder bei den Sozialämtern erhalten. 

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Berechtigt sind alle, die mit dem Geld rechnen müssen: Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), von Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb und innerhalb von Einrichtungen ("Sozialhilfe", SGB XII), ebenso wie von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder von laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie Empfänger von Wohngeld. Mit dem TeutoEms Ticket können Sie richtig sparen: Das TeutoEms Ticket gilt für eine Person, rund um die Uhr, einen Kalendermonat lang und kostet 35 € im Monat. Es hat keine Altersgrenze und ist nicht auf andere Personen übertragbar. Für Fahrten außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des TeutoEms Tickets kann ein günstigtes Anschlussticket des WestfalenTarifs gekauft werden.

    Online-Dienst

    Sozialticket - Teuto-Ems-Ticket

    ID: L100002_123598075

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    II.2-50.1 Soziales

    Beschreibung

    Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen kann oder sich in eine besondere Notlage befindet erhält finanzielle Hilfen, Beratung oder Betreuung durch die Mitarbeitenden der Abteilung Soziales.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsplatz 12 - 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:

    • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
    • Pass für Geringverdienende oder Nachweis über den Bezug von
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII oder
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II oder
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
      • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    einen amtlichen Lichtbildausweis, z.B. Ihren Personalausweis, Ihren Führerschein oder einen Schülerausweis den Leistungsbescheid

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll
    • Sie beziehen
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
      • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), von Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb und innerhalb von Einrichtungen ("Sozialhilfe", SGB XII), ebenso wie von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder von laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie Empfänger von Wohngeld.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sozialgesetzbuch XII (Zwölftes Buch) Asylbewerberleistungsgesetz Sozialgesetzbuch II

    Verfahrensablauf

    • Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
    • Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
    • Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
    • Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Legen Sie der Abteilung Soziales Ihren aktuellen Leistungsbescheid sowie einen Lichtbildausweis vor. Dies ist per Post, per E-Mail und persönlich während der Öffnungszeiten möglich. Im Anschluss erhalten Sie die Kundenkarte, mit der Sie berechtigt sind, das Ticket zu erwerben.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Kundenkarte ist für einen Zeitraum von 6 Monaten gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Circa 2-3 Werktage.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das TeutoEms Ticket gibt es nur für Berechtigte. Diese benötigen als Nachweis dafür die kostenlose Kundenkarte. Die Kundenkarte aber allein stellt kein Fahrticket dar, sondern berechtigt, bis zum Ablauf der Gültigkeit nach Bedarf das TeutoEms Ticket in den Bussen oder anderen Verkaufsstellen zu kaufen. Die Kundenkarte ist erst dann gültig, wenn sie von Ihnen eigenhändig unterschrieben ist. Das TeutoEms Ticket gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis und ist nur dann gültig, wenn die Kundenkartennummer darauf eingetragen wurde. Die Abteilung Soziales der Stadt Rheda-Wiedenbrück stellt Ihnen Ihre Kundenkarte unter Vorlage der notwendigen Dokumente aus.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Öffentlicher Personennahverkehr, geringe Einkünfte, Vergünstigung, Geringverdiener, Fahrkarte, ÖPNV, Hartz-IV-Fahrkarte, Mobil-Pass, Berechtigungsschein, Fahrschein, Monatskarte, Monatskarte, Rabatt, Fahrschein, Mobilitätsticket, Ermäßigung, Monatsticket

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de