Ermäßigtes Nahverkehrsticket Erteilung

    Ermäßigtes Nahverkehrsticket Erteilung

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen Berechtigungsschein für den Bezug ermäßigter Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr beziehen.

    Beschreibung

    Der Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket ist eine freiwillige Leistung der Kommune für einkommensschwache Einwohnerinnen und Einwohner. Mit dem Berechtigungsschein können Sie ermäßigte Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Personennahverkehr kaufen. Die Tickets erhalten Sie mit dem Berechtigungsschein und Ihrem Ausweisdokument an den Verkaufsstellen Ihres öffentlichen Verkehrsverbundes. 

    Das Angebot des ermäßigten Nahverkehrstickets beruht auf einer freiwilligen Entscheidung und ist deshalb nicht in allen Kommunen verfügbar. Sie können den Berechtigungsschein bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder bei den Sozialämtern erhalten. 

    Hinweise für Baesweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Asylbewerber/innen im laufenden Verfahren, abgelehnte Asylbewerber/innen oder Flüchtlinge können finanzielle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erbracht werden. Im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft und Geburt können zusätzliche Hilfen erfolgen. Voraussetzungen Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich tatsächlich in Deutschland aufhalten und eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzen oder denen eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen erteilt wurde. Eine Anspruchseinschränkung erfolgt für Leistungsberechtigte, bei denen aus von ihnen zu vertretenden Gründen (z. B. Vernichtung des Passes, mangelnde Bereitschaft zur Neubeschaffung des Passes, Angabe einer falschen Identität), aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können. Leistungen bei Krankheit werden nur bei akuten Erkrankungen sowie zur Genesung, Besserung oder Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen im erforderlichen Umfang erbracht. Grundvoraussetzung ist der Bezug von Asylbewerberleistungen. Betreuungsdienst von Flüchtlingen Die Stadt Baesweiler stellt die Aufnahme und Unterbringung der ihr zugewiesenen Flüchtlinge sicher. Darüber hinaus werden die Personen bei alltäglichen Angelegenheiten beraten und unterstützt, wie beispielsweise bei der Suche nach Ärzten, Apotheken oder Fachgeschäften im Stadtgebiet Baesweiler und darüber hinaus. Des Weiteren wird eine Hilfestellung bei der Vorbereitung von Behördengängen geleistet sowie Unterstützung beim Verständnis des Schriftverkehres mit anderen Behörden und Institutionen. Außerdem wird auf geeignete Sprach - und Integrationskurse sowie auf andere Hilfsangebote und Netzwerke im Stadtgebiet und der näheren Umgebung hingewiesen.

    Online-Dienste

    Asylbewerberleistungen

    ID: L100002_122654961

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    Sprache

    Deutsch

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    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    ID: L100002_122652992

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    Sprache

    Deutsch

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    Hilfe zum Lebensunterhalt

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mariastraße 2

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:

    • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
    • Pass für Geringverdienende oder Nachweis über den Bezug von
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII oder
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II oder
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
      • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll
    • Sie beziehen
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
      • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

    Verfahrensablauf

    • Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
    • Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
    • Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
    • Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Geringverdiener, Mobilitätsticket, Hartz-IV-Fahrkarte, Fahrschein, Fahrschein, Berechtigungsschein, ÖPNV, Monatskarte, Mobil-Pass, Monatsticket, Rabatt, Öffentlicher Personennahverkehr, Vergünstigung, Fahrkarte, Ermäßigung, Monatskarte, geringe Einkünfte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de