Pass für Geringverdiener Erteilung

    Pass für Geringverdiener Erteilung

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie den Stadtpass beantragen und damit Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen erhalten.

    Beschreibung

    Der Stadtpass (Pass für Geringverdienende) ist eine freiwillige Leistung der Kommune für einkommensschwache Einwohnerinnen und Einwohner. Er unterstützt Sie und Ihre Familie bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. So können Sie mit dem Stadtpass beispielsweise Ermäßigungen für Eintritte und Beiträge für öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken, Musikschulen, Zoos etc. erhalten.

    Der Stadtpass ist eine freiwillige Leistung, die nicht von jeder Kommune angeboten wird. Sie können ihn in der Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, beantragen. Je nach Kommune können Sie den Antrag zum Beispiel im Sozialamt, Familienbüro oder Bürgercenter stellen.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit dem Köln-Pass erhalten Kölner*innen Vergünstigungen bei zahlreichen städtischen und stadtnahen Unternehmen, beispielsweise bei Museen und den Kölner Verkehrs-Betrieben sowie bei privaten Anbietern.

    Online-Dienst

    Pass für Geringverdiener Erteilung

    ID: L100002_121796651

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bildung und Teilhabe, Köln-Pass, Einschulungshilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiener Platz 2a

    51065 Köln

    Bezirksrathaus Mülheim (3. Etage)

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, jeweils von 8 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung Köln-Pass: Geben Sie Ihren Antrag per Post, Fax oder über das sichere Formular für Anträge auf Köln-Pass ab. Sollten Sie Ihren Antrag persönlich abgeben wollen, steht Ihnen hierfür zu den Öffnungszeiten des Bürgeramtes Mülheim ein Briefkasten ausschließlich zur Abgabe von Köln-Pass-Unterlagen in der Abteilung Köln-Pass zur Verfügung. Sollten Sie Unterstützung bei der Antragsstellung benötigen, steht Ihnen hierzu während der zuvor genannten Öffnungszeiten, das Servicebüro der Abteilung Bildung und Teilhabe, Köln-Pass zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115 oder 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-25305

    E-Mail: Sozialamt.KoelnPass@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:

    • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
    • Bewilligungsbescheid zu den Leistungen, die Sie erhalten
    • Sofern Sie keine der genannten Leistungen erhalten: Einkommensnachweise der antragstellenden Person(en)
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bescheid über den Bezug von Bürgergeld oder Sozialgeld oderWohngeldbescheid oderBescheid über den Bezug des Kinderzuschlages oderBescheid über den Bezug eines BarbetragsEinkommensunterlagen und Nachweise über sonstige Einkünfte sowie von regelmäßigen monatlichen BelastungenHierunter fallen unter anderem Kindergeld und Unterhaltszahlungen.Schwerbehindertenausweis mit Merkmal "G"Nachweis über ErwerbsunfähigkeitNachweis über eine Schwangerschaft (Mutterpass)

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass ausstellt
    • Sie beziehen
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
      • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
      • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
      • Oder Sie können nachweisen, dass Ihr Einkommen unter der kommunal festgelegten Einkommenshöchstgrenze liegt
    • In manchen Kommunen erfüllen Sie die Voraussetzungen auch, wenn Sie
      • Leistungen wirtschaftlicher Jugendhilfe beziehen
      • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a Bundesversorgungsgesetz beziehen
      • in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen

    Verfahrensablauf

    • Sie informieren sich, ob der Stadtpass in Ihrer Stadt oder Gemeinde angeboten wird und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
    • Ihre Angaben werden überprüft und der Stadtpass wird erstellt.
    • Sie erhalten den Stadtpass persönlich oder per Post.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Familiennachlass, Vergünstigung, Ermäßigung, Stadtpass, Vergünstigungen, Vergünstigung, Rabatt, Sozialpass, geringe Einkünfte, Geringverdiener, Stadtausweis, Familiennachlass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English