Pass für Geringverdiener Erteilung

    Pass für Geringverdiener Erteilung

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie den Stadtpass beantragen und damit Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen erhalten.

    Beschreibung

    Der Stadtpass (Pass für Geringverdienende) ist eine freiwillige Leistung der Kommune für einkommensschwache Einwohnerinnen und Einwohner. Er unterstützt Sie und Ihre Familie bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. So können Sie mit dem Stadtpass beispielsweise Ermäßigungen für Eintritte und Beiträge für öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken, Musikschulen, Zoos etc. erhalten.

    Der Stadtpass ist eine freiwillige Leistung, die nicht von jeder Kommune angeboten wird. Sie können ihn in der Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, beantragen. Je nach Kommune können Sie den Antrag zum Beispiel im Sozialamt, Familienbüro oder Bürgercenter stellen.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Mönchengladbach-Ausweis kann erteilt werden für Familien, Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, sowie ledige/geschiedene/verwitwete Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mönchengladbach. Eine erweiterte Ausstellung des Mönchengladbach-Ausweises für leibliche, minderjährige Kinder von Anspruchsberechtigten, die nicht dauerhaft mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft leben, ist auf Antrag möglich. Anspruch haben Empfänger/innen von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II, dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, sowie Empfänger/innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag; in anderen Fällen wird die Anspruchsberechtigung einkommensabhängig geprüft.

    Online-Dienst

    Mönchengladbach-Ausweis

    ID: L100002_123419804

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Mönchengladbach Ausweis

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 2

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-3030

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:

    • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
    • Bewilligungsbescheid zu den Leistungen, die Sie erhalten
    • Sofern Sie keine der genannten Leistungen erhalten: Einkommensnachweise der antragstellenden Person(en)
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis Einkommensnachweise der letzten drei Monate (z. B. Lohnabrechnungen) bzw. Rentenbescheid bzw. Bescheid zum Arbeitslosengeld I bzw. Bescheid über eine der oben genannten Sozialleistungen

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass ausstellt
    • Sie beziehen
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
      • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
      • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
      • Oder Sie können nachweisen, dass Ihr Einkommen unter der kommunal festgelegten Einkommenshöchstgrenze liegt
    • In manchen Kommunen erfüllen Sie die Voraussetzungen auch, wenn Sie
      • Leistungen wirtschaftlicher Jugendhilfe beziehen
      • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a Bundesversorgungsgesetz beziehen
      • in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen

    Verfahrensablauf

    • Sie informieren sich, ob der Stadtpass in Ihrer Stadt oder Gemeinde angeboten wird und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
    • Ihre Angaben werden überprüft und der Stadtpass wird erstellt.
    • Sie erhalten den Stadtpass persönlich oder per Post.

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Familiennachlass, Vergünstigung, Ermäßigung, Stadtpass, Vergünstigungen, Vergünstigung, Rabatt, Sozialpass, geringe Einkünfte, Geringverdiener, Stadtausweis, Familiennachlass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English