Wohngeld Zahlung

    Wohngeld Zahlung

    Ihnen wird das bewilligte Wohngeld als berechtigte Person monatlich im Voraus gezahlt.

    Beschreibung

    Das bewilligte Wohngeld wird an die wohngeldberechtigte Person monatlich im Voraus für den Bewilligungszeitraum gezahlt. Hierfür müssen Sie ein Konto bei einem Geldinstitut innerhalb der Europäischen Union angeben, an das das Wohngeld gezahlt werden kann. Sollten Sie ein solches Konto nicht haben, kann das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt werden. Das Wohngeld kann mit schriftlicher Einwilligung z.B. an ein anderes Haushaltsmitglied oder den Vermieter gezahlt werden. Ohne Einwilligung kann die Zahlung z.B. an den Vermieter geleistet werden. Die Zahlungsdaten können Sie Ihrem Wohngeldbescheid entnehmen. Wird das Wohngeld zukünftig nicht an den Wohngeldempfänger gezahlt, erhalten Sie ebenfalls einen Bescheid.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld wird ab Antragsmonat gezahlt und in der Regel für 12 Monate bewilligt.Mehr erfahren Sie in unserem Video zum Thema Wohngeld.Weitere Informationen erhalten Sie außerdem hier über die Wohngeldseite des Landes NRW. Über folgende Wege können Sie Ihren Wohngeldantrag stellen: Variante 1: Antragsassistent (Digital unterstützt)Unser Antragsassistent unterstützt Sie bei der Antragstellung und ermittelt die für Ihren Antrag notwendigen Formulare und Anlagen. Mit unserer Anleitung "In 5 Schritten zum Wohngeldantrag" führen wir Sie durch unseren Antragsasistenten.Über unsere Upload-Felder können Sie uns Ihren Antrag und die Anlagen bequem zur Verfügung stellen.Variante 2: Wohngeldrechner NRW Über den Wohngeldrechner NRW können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob Sie einen Anspruch haben und wie hoch dieser ist. Nach der Berechnung können Sie direkt über das Tool mit Ihren Angaben einen Antrag stellen. Ein Upload von Anlagen ist aktuell noch nicht möglich.Ihre Anlagen reichen Sie uns bitte über den Antragsassistent (Variante 1) nach. Variante 3: Digital Unser Partner DATAPORT arbeitet aktuell an einer voll digitalen Lösung. Zukünftig können Sie über diese Lösung Ihren Antrag stellen und sämtliche Anlagen übermitteln.Hinweis: Online-Terminreservierungen über VOIS/TeVIS sind hier möglich.

    Online-Dienst

    Wohngeld Zahlung

    ID: L100002_123926355

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44122 Nordrhein-Westfalen

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-13276

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13276

    E-Mail: wohngeldstelle@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Sie sind verpflichtet ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union anzugeben, auf das das Wohngeld überwiesen werden kann. Möchten Sie, dass zukünftig das Wohngeld an den Vermieter oder ein anderes Haushaltsmitglied gezahlt wird, so teilen Sie dies bitte Ihrer Wohngeldstelle mit.

    Die Wohngeldbehörde entscheidet, ob es im Einzelfall geboten ist, dass das Wohngeld an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete oder an den Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt wird.

    Dies kann entweder mit Ihrer schriftlichen Einwilligung oder wenn dies im Einzelfall geboten ist, auch ohne Ihre Einwilligung erfolgen.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld wird nur auf Antrag gezahlt. Mit dem Antragsformular müssen auch Nachweise zur Höhe der Miete bzw. Höhe der Belastung sowie zu allen Einkünften des betreffenden Haushalts eingereicht werden.Antragsberechtigt ist für den Mietzuschuss die Mieterin bzw. der Mieter und für den Lastenzuschuss die Eigentümerin bzw. der Eigentümer. Kommen dafür im Einzelfall mehrere Personen in Frage, dann müssen diese Personen aus ihrem Kreis eine antragsberechtigte Person bestimmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeldgesetz (WoGG) und Wohngeldverordnung (WoGV) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung.

    Verfahrensablauf

    Das Ihnen bewilligte Wohngeld wird Ihnen monatlich im Voraus gezahlt.

    Fristen

    Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn ein Anspruch besteht, wird der Zuschuss frühestens ab dem 1. Tag des Monats bewilligt, in dem der Wohngeldantrag bei der Wohngeldstelle eingeht. In Monaten mit sehr hohem Antragseingang kann es zu etwas längeren Bearbeitungszeiten kommen.Bitte haben Sie dafür Verständnis. Das zustehende Wohngeld wird ab dem Antragsmonat nachgezahlt, so dass keine finanziellen Nachteile zu befürchten sind.

    Kosten

    Wird das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt, da die Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union nicht möglich ist, haben Sie die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Die Überweisungskosten werden dann vom Wohngeld abgezogen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kann ich einen Online-Antrag stellen?: Über den Wohngeldrechner NRW (Wohngeldproberechner) finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu geben Sie Ihre Daten einfach in das Online-Tool ein. Praktisch: Nach der Berechnung können Sie direkt über das Tool mit Ihren Angaben einen Online-Antrag stellen. Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Antragsstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die für Sie zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Die Berechnung und Antragsstellung ist für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen möglich.Über den Antragsassistenten zum Wohngeld der Stadt Dortmund können Sie einen Antrag aber auch direkt hier online stellen. Welche Arten von Wohngeld gibt es?: Den Mietzuschuss für Mieter/innen von Wohnraum in Wohnungen und HeimenDen Lastenzuschuss für Eigentümer/innen von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen Von welchen Faktoren hängt die Höhe eines Wohngeldanspruchs ab?: Von der Zahl der Personen, die zum Haushalt gehören (im Haushalt den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen haben)Von der Höhe des Jahreseinkommens aller HaushaltsmitgliederVon der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung Wer ist nicht wohngeldberechtigt?: Haushalte zu denen nur Auszubildende und Studierende gehören, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung dem Grunde nach zustehen (Ansprüche auf Berufsausbildungsbeihilfen oder BAFöG-Leistungen)Empfänger von Transferleistungen oder Leistungen der Grundsicherung im Alter Kann sich ein bereits bewilligter Wohngeldanspruch nachträglich erhöhen?: Wenn sich die Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen erhöht hat.Wenn entweder die zuschussfähigen Wohnkosten um mehr als 15 % gestiegen sind.Wenn sich das Haushaltseinkommen um mehr als 15 % verringert hat.Wenn ein entsprechender Erhöhungsantrag gestellt wird. Kann sich ein bewilligter Wohngeldanspruch verringern oder ganz wegfallen?: Ja, wenn die bezuschusste Wohnung von einer der zum Haushalt gehörenden Personen nicht mehr genutzt wirdwenn das Wohngeld nicht mehr zur Bezahlung der Miete verwendet wirdwenn in einem laufenden Bewilligungszeitraum eine Transferleistungen beantragt wirdwenn sich die Miete oder Belastung um mehr als 15 % verringertwenn sich das Gesamteinkommen des Haushalts um mehr als 15 % erhöhtWohngeldempfänger*innen sind deshalb verpflichtet, solche Veränderungen der Wohngeldstelle unverzüglich mitzuteilen. Welche Besonderheiten gelten für Empfänger*innen von staatlichen Transferleistungen (Sozialleistungen)?: Wenn eine der nachstehenden Sozialleistungen (auch Transferleistungen genannt) beantragt wurde, sind die betroffenen Personen vom Tag der Antragstellung an vom Wohngeldbezug ausgeschlossen: Arbeitslosengeld II und/oder Sozialgeld (sogenannte "Hartz 4" Leistungen)Hilfe zum LebensunterhaltGrundsicherung im Alter bzw. bei ErwerbsminderungLeistungen nach dem AsylbewerberleistungsgesetzLeistungen der Kinder- und Jugendhilfe (wenn zum Haushalt ausschließlich Empfänger dieser Leistungen gehören) Falls allerdings eine der folgenden Ausnahmen zutrifft, kann trotzdem noch ein Wohngeldanspruch bestehen: Der Antrag auf eine der oben genannten Transferleistungen wurde abgelehnt.Einzelne Haushaltsmitglieder erhalten keine der genannten Transferleistungen und haben solche Leistungen auch nicht beantragt.Die Transferleistung wäre geringer als das zustehende Wohngeld und es wird deswegen auf die Transferleistung verzichtet und stattdessen Wohngeld in Anspruch genommen. Eine der genannten Transferleistungen wird nur als Darlehen bewilligt.Es wurde zwar eine der genannten Transferleistungen bewilligt, aber dabei wurden keine Wohnkosten berücksichtigt Muss Wohngeld zurückgezahlt werden?: Wohngeld ist ein Zuschuss zu den monatlichen Wohnkosten, der grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden muss.

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohngeldminderung, Mietzuschuss, Wohngeldzahlung, Wohngeldbescheid, Wohngelderhöhung, Konto, Wohnung, Wohngeldbetrag, Eigentumswohnung, Bankverbindung, Miete, Eigentümer, Eigenheim, Zahlungsempfänger, Wohngeldangelegenheiten, Einfamilienhaus, Wohngeldantrag, Lastenzuschuss, Wohngeldveränderung, Wohngeldhöhe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de