Wohngeld Zahlung

    Wohngeld Zahlung

    Ihnen wird das bewilligte Wohngeld als berechtigte Person monatlich im Voraus gezahlt.

    Beschreibung

    Das bewilligte Wohngeld wird an die wohngeldberechtigte Person monatlich im Voraus für den Bewilligungszeitraum gezahlt. Hierfür müssen Sie ein Konto bei einem Geldinstitut innerhalb der Europäischen Union angeben, an das das Wohngeld gezahlt werden kann. Sollten Sie ein solches Konto nicht haben, kann das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt werden. Das Wohngeld kann mit schriftlicher Einwilligung z.B. an ein anderes Haushaltsmitglied oder den Vermieter gezahlt werden. Ohne Einwilligung kann die Zahlung z.B. an den Vermieter geleistet werden. Die Zahlungsdaten können Sie Ihrem Wohngeldbescheid entnehmen. Wird das Wohngeld zukünftig nicht an den Wohngeldempfänger gezahlt, erhalten Sie ebenfalls einen Bescheid.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.Wohngeld gibt es als: Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung Mietzuschuss für Mieter eines Zimmers Mietzuschuss für Bewohner eines Heims Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims Lastenzuschuss für Eigentümer einer Eigentumswohnung. Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.Damit Sie besser einschätzen können, ob auch Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, haben wir Ihnen die grundlegenden Informationen unter dem Punkt "Weitere Informationen" zusammengestellt. Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Mit dem Wohngeldrechner können Sie schnell und einfach Ihren voraussichtlichen Anspruch auf das Wohngeld berechnen - die Wohngelderhöhung 2023 ist bereits eingearbeitet und die rechnerischen Vorschriften des Wohngeldgesetzes werden in diesem Rechner exakt umgesetzt, sodass das Ergebnis des Wohngeldrechners mit äußerster Genauigkeit errechnet wird. Wohngeld online berechnen: Wohngeldrechner Wohngeld online beantragen: Sie können Wohngeld auch mithilfe von Antragsvordrucken beantragen, die am PC ausgefüllt und dann per Post oder über das Kontaktformular (rechte Randspalte - unter "Onlinedienstleistung" zu finden) an die Hansestadt Herford zu senden. Die Antragsformulare finden Sie nachfolgend oder unter "Onlinedienstleistung" zum Download. Hinweis: Zum Ausdruck des ausgefüllten PDF-Formulars deaktivieren Sie bitte einen eventuell installierten Pop-up-Blocker. Antrag auf Wohngeld stellen Alternativ können Sie die Antragsvordrucke an der Einlasskontrolle des Rathauses erhalten und abgeben.

    Online-Dienst

    Wohngeld beantragen

    ID: L100002_123053218

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Ihren Erstantrag auf Wohngeld werden folgende Unterlagen benötigt: Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung mit Meldebestätigung Mietvertrag Kontoauszug über die letzte Mietzahlung Letzte Nebenkostenabrechnung des Vermieters / letzte Mietanpassung Aktueller Abschlagszahlungsplan des Versorgungsunternehmens Nachweise über alle Einkommen aller Haushaltsmitglieder (auch steuerfreie und geringfügige): Falls zutreffend: Arbeitsvertrag / Ausbildungsvertrag Verdienstabrechungen der letzten 12 Monate Bescheid über Arbeitslosengeld I + letzten Kontoauszug hierüber Bescheid über Arbeitslosengeld II / Grundsicherung Bescheid über BAföG / BAB Rentenbescheid Bescheid über Kinderzuschlag / Nachweis der Beantragung Aktueller Kontoauszug über Kindergeld Nachweise über Zinseinkünfte, Dividenden o. ä. Bei einem Lastenzuschussantrag legen Sie bitte entsprechende Nachweise (Kaufvetrag, Wohnflächennachweis, Kreditzahlungen, Nebenkosten, Grundsteuernachweis, Grundbuchauszug, ...) vor. Für genauere Auskünfte können Sie sich gerne vorher an uns wenden. Für Ihren Weiterleistungsantrag auf Wohngeld werden folgende Unterlagen benötigt: Kontoauszug über die letzte Mietzahlung Letzte Nebenkostenabrechnung des Vermieters / letzte Mietanpassung Aktueller Abschlagszahlungsplan des Versorgungsunternehmens Nachweise über alle Einkommen aller Haushaltsmitglieder (auch steuerfreie und geringfügige): Falls zutreffend: Verdienstabrechnungen der letzten 12 Monate Aktueller Rentenbescheid Bescheid über Kinderzuschlag Aktueller Kontoauszug über Kindergeld Bescheid über Arbeitslosengeld I + letzten Kontoauszug hierüber Nachweise über Zinseinkünfte, Dividenden o. ä. Bei einem Lastenzuschussantrag legen Sie bitte entsprechende Nachweise (Aktueller Kontoauszug über Kreditzahlungen, Nebenkosten, Grundsteuernachweis, ggf. Anschlusszinsvereinbarung, ...) vor. Für genauere Auskünfte können Sie sich gerne vorher an uns wenden.

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Sie sind verpflichtet ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union anzugeben, auf das das Wohngeld überwiesen werden kann. Möchten Sie, dass zukünftig das Wohngeld an den Vermieter oder ein anderes Haushaltsmitglied gezahlt wird, so teilen Sie dies bitte Ihrer Wohngeldstelle mit.

    Die Wohngeldbehörde entscheidet, ob es im Einzelfall geboten ist, dass das Wohngeld an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete oder an den Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt wird.

    Dies kann entweder mit Ihrer schriftlichen Einwilligung oder wenn dies im Einzelfall geboten ist, auch ohne Ihre Einwilligung erfolgen.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld wird an Sie gezahlt, wenn zusammengerechnet alle Einkünfte der Personen in Ihrem Haushalt nicht reichen, um einen ausreichend großen Wohnraum zu bezahlen. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von folgenden Faktoren ab: 1. Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?2. Wie hoch ist Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?3. Wie viele Mitglieder leben in Ihrem Haushalt und wie hoch ist deren Einkommen? 1. Wie wird Ihr Gesamteinkommen berechnet? Bei der Berechnung des Gesamteinkommens wird das Jahreseinkommen aller Mitglieder in Ihrem Haushalt zusammengerechnet. Sollten Sie Unterhalt zahlen, können Sie diesen von dem Betrag abziehen. Jeweils 10 % werden bei der Berechnung abgezogen, wenn Sie oder Ihre Haushaltsmitglieder im Bewilligungszeitraum folgende Kosten haben: Einkommensteuern Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung 2. Wie wird Ihre Miete/monatliche Belastung berechnet? Die Grundlage für die Berechnung des Wohngelds ist Ihre Bruttokaltmiete. Zu dieser zählen beispielsweise auch die Kosten für Kaltwasser, Abwasser- und Müllbeseitigung und für die Treppenbeleuchtung. Kosten für Heizung, Strom und warmes Wasser gehören nicht zur Bruttokaltmiete. Auch weitere Nebenkosten werden nicht für die Berechnung Ihres Wohngeldes herangezogen. Falls Sie in einer eigenen Wohnung oder in einem eigenen Haus wohnen, werden die Kosten für mögliche Kredite und die Bewirtschaftung des Eigentums für die Berechnung Ihres Wohngeldes herangezogen. 3. Wer zählt zu Ihrem Haushalt? Zu Ihrem Haushalt zählen die Personen, die gemeinsam mit Ihnen in einer Wohnung leben. Bei der Wohngeldberechnung werden die Einkommen alle Mitglieder Ihres Haushalts berücksichtigt. Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, wenn sie bereits andere Sozialleistungen erhalten. Dazu zählen zum Beispiel die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. In Bezug auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gilt der Ausschluss nur, wenn allen Haushaltsmitgliedern (siehe § 20 Abs. 2 S. 1 WoGG) diese Leistung zusteht. Sobald ein Haushaltsmitglied keinen Anspruch auf eine dieser Leistungen hat, wird der Anspruch auch für die BAföG- und BAB-Empfänger berechnet und geleistet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeldgesetz Wohngeldverordnung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes Sozialgesetzbuch

    Verfahrensablauf

    Das Ihnen bewilligte Wohngeld wird Ihnen monatlich im Voraus gezahlt.

    Fristen

    Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Stellen Sie Ihren Antrag auf Wohngeld schnellstmöglich, sobald sie diese Hilfe vom Staat benötigen. Wohngeld gibt es erst ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Wohngeld wird Ihnen in der Regel für 12 Monate gezahlt. Benötigen Sie noch länger als 12 Monate Wohngeld, sollten Sie den Antrag auf Weiterleistung nach 10 Monaten stellen. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag ab dem Ersten des Monats gilt, in dem er gestellt wird. Am 31.01.2023 muss beispielsweise die Antragstellung noch am gleichen Tag erfolgen um für den Januar einen Wohngeldanspruch geltend machen zu können. Also Online oder per Posteinwurf am Rathaus. Formlos mit den notwendigen Angaben (Wohngeldantrag, Person, Wohnung) ist für die Stellung des Antrags ausreichend.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen dauern. Entscheidend für die Schnelligkeit der Bearbeitung Ihres Antrags ist, dass Sie alle benötigten Unterlagen bei der Wohngeldbehörde in Ihrer Heimatstadt/Heimatgemeinde einreichen.

    Kosten

    Wird das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt, da die Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union nicht möglich ist, haben Sie die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Die Überweisungskosten werden dann vom Wohngeld abgezogen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohngeldminderung, Mietzuschuss, Wohngeldzahlung, Wohngeldbescheid, Wohngelderhöhung, Konto, Wohnung, Wohngeldbetrag, Eigentumswohnung, Bankverbindung, Miete, Eigentümer, Eigenheim, Zahlungsempfänger, Wohngeldangelegenheiten, Einfamilienhaus, Wohngeldantrag, Lastenzuschuss, Wohngeldveränderung, Wohngeldhöhe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de