Wohngeld Zahlung

    Wohngeld Zahlung

    Ihnen wird das bewilligte Wohngeld als berechtigte Person monatlich im Voraus gezahlt.

    Beschreibung

    Das bewilligte Wohngeld wird an die wohngeldberechtigte Person monatlich im Voraus für den Bewilligungszeitraum gezahlt. Hierfür müssen Sie ein Konto bei einem Geldinstitut innerhalb der Europäischen Union angeben, an das das Wohngeld gezahlt werden kann. Sollten Sie ein solches Konto nicht haben, kann das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt werden. Das Wohngeld kann mit schriftlicher Einwilligung z.B. an ein anderes Haushaltsmitglied oder den Vermieter gezahlt werden. Ohne Einwilligung kann die Zahlung z.B. an den Vermieter geleistet werden. Die Zahlungsdaten können Sie Ihrem Wohngeldbescheid entnehmen. Wird das Wohngeld zukünftig nicht an den Wohngeldempfänger gezahlt, erhalten Sie ebenfalls einen Bescheid.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können Wohngeld erhalten, wenn Sie über geringes Einkommen verfügen. Das Wohngeld für Mieter und Mieterinnen heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümer und Eigentümerinnen von selbstgenutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss. Der Bezug von Wohngeldleistungen ist abhängig von: der Zahl der Haushaltsmitglieder und Haushaltsmitgliederinnen, deren Gesamteinkommen und der regional unterschiedlichen Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung. Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit geringem Einkommen, die keine anderen Leistungen beziehen, bei denen bereits Kosten der Unterkunft bei deren Berechnung berücksichtigt wurden. Wird bereits Bürgergeld oder Sozialhilfe bezogen, entfällt der Anspruch auf Wohngeld. Höhe: Abhängig vom Einzelfall.Orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung. Dauer: In der Regel für 12 Monate. Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein.Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie dieses neu beantragen. Wohngeldrechner Dieser Online-Wohngeldrechner berechnet auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen, überschlagenen Wohngeldbetrag. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter oder Mieterin einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer oder Eigentümerin eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind). Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Hier geht es zum Wohngeldrechner Hier geht es zu weiterführenden Informationen zum Thema Wohngeld Mietstufen nach Ländern Wohngeld - Ratschläge und Hinweise FAQ - Wohngeld Datenschutzhinweis der Stadt Bad Honnef für Wohngeld

    Online-Dienst

    Wohngeld

    ID: L100002_122618419

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziales, Integration und Ehrenamt

    Beschreibung

    Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Mietzuschuss: Vordruck Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss dazugehörendes Merkblatt "Hinweise und Erläuterungen" Vordruck Zusatzeinkünfte Vordruck Angaben des Vermieters oder der Vermieterin zum Wohnraum (Mietbescheinigung) Antrag auf Lastenzuschuss: Vordruck Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss dazugehörendes Merkblatt "Hinweise und Erläuterungen" Vordruck Zusatzeinkünfte Vordruck Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung. Im Rahmen einer persönlichen Vorsprache kann die Vorlage weiterer erforderlicher Unterlagen (z. B. zur Art des Einkommens usw.) ausführlich geklärt werden.Die Angaben werden von Antragstellern und Antragstellerinnen sowie allen im Haushalt lebenden Familienangehörigen benötigt.Bitte beachten Sie, dass die vorstehende Aufzählung nicht vollständig ist und im Einzelfall die Vorlage von weiteren Unterlagen notwendig sein kann. Weitere Unterlagen: Datenschutzerklärung nach Art. 13 und 14 Belehrung über die Mitwirkungspflichten und deren Folgen bei fehlender Mitwirkung Eidesstattliche Erklärung

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Sie sind verpflichtet ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union anzugeben, auf das das Wohngeld überwiesen werden kann. Möchten Sie, dass zukünftig das Wohngeld an den Vermieter oder ein anderes Haushaltsmitglied gezahlt wird, so teilen Sie dies bitte Ihrer Wohngeldstelle mit.

    Die Wohngeldbehörde entscheidet, ob es im Einzelfall geboten ist, dass das Wohngeld an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete oder an den Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt wird.

    Dies kann entweder mit Ihrer schriftlichen Einwilligung oder wenn dies im Einzelfall geboten ist, auch ohne Ihre Einwilligung erfolgen.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (Sozialgesetzbuch I, Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Grundsicherung nach SGB XII, etc. erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeldgesetz (WoGG) Wohngeldverwaltungsvorschrift (WoGVwV) Wohngeldreform

    Verfahrensablauf

    Das Ihnen bewilligte Wohngeld wird Ihnen monatlich im Voraus gezahlt.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Wohngeld beantragen Sie über den unten angegebenen Link. Sie müssen unterschiedliche Formulare benutzen, abhängig davon, ob Sie Wohnraum gemietet haben (Mietzuschuss) oder dieser Eigentum von Ihnen ist (Lastenzuschuss). Sie können Wohngeld auch formlos beantragen. Dabei gelten Besonderheiten.Ihr (formloser) Antrag gilt dann zu diesem Zeitpunkt als gestellt. Reichen Sie das ausgefüllte Formular samt aller erforderlichen Unterlagen innerhalb eines Monats nach, erhalten Sie bei einer positiven Prüfung Ihres Antrags ab dem Tag der formlosen Antragstellung Wohngeld. Geben Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen erst später ab, erhalten Sie Wohngeld erst ab diesem Datum. Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie schriftlich in Form eines Bescheides. Sofern Ihnen Leistungen zustehen, erhalten Sie diese einmal monatlich im Voraus auf das von Ihnen angegebene Konto.

    Fristen

    Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erstantrag: keine Anträge auf Weiterleistung: Zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes. So vermeiden Sie Zahlungsunterbrechungen.

    Kosten

    Wird das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt, da die Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union nicht möglich ist, haben Sie die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Die Überweisungskosten werden dann vom Wohngeld abgezogen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohngeldminderung, Mietzuschuss, Wohngeldzahlung, Wohngeldbescheid, Wohngelderhöhung, Konto, Wohnung, Wohngeldbetrag, Eigentumswohnung, Bankverbindung, Miete, Eigentümer, Eigenheim, Zahlungsempfänger, Wohngeldangelegenheiten, Einfamilienhaus, Wohngeldantrag, Lastenzuschuss, Wohngeldveränderung, Wohngeldhöhe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de