Wohngeld Zahlung

    Wohngeld Zahlung

    Ihnen wird das bewilligte Wohngeld als berechtigte Person monatlich im Voraus gezahlt.

    Beschreibung

    Das bewilligte Wohngeld wird an die wohngeldberechtigte Person monatlich im Voraus für den Bewilligungszeitraum gezahlt. Hierfür müssen Sie ein Konto bei einem Geldinstitut innerhalb der Europäischen Union angeben, an das das Wohngeld gezahlt werden kann. Sollten Sie ein solches Konto nicht haben, kann das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt werden. Das Wohngeld kann mit schriftlicher Einwilligung z.B. an ein anderes Haushaltsmitglied oder den Vermieter gezahlt werden. Ohne Einwilligung kann die Zahlung z.B. an den Vermieter geleistet werden. Die Zahlungsdaten können Sie Ihrem Wohngeldbescheid entnehmen. Wird das Wohngeld zukünftig nicht an den Wohngeldempfänger gezahlt, erhalten Sie ebenfalls einen Bescheid.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Aufgrund der stetig steigenden Preise für Wohnraum fällt es vielen Haushalten schwer, die Kosten bei niedrigem und mittleren Einkommen zu tragen. Für diese Personen kann es einen staatlichen Zuschuss zu den Mietkosten geben. Unter Wohngeld versteht man: einen Mietzuschuss für Mieterinnen oder Mieter einer Wohnung oder Untermieterinnen und Untermieter von Wohnraum oder für Bewohnerinnen oder Bewohner eines Heimes oder einen Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt unter anderem ab von: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamtjahresbruttoeinkommens, der Höhe der Miete oder Belastung (diese sind immer nur bis zu einer bestimmten Höhe zuschussfähig). Um zu berechnen, wie hoch Ihr Wohngeld-Anspruch ausfallen könnte, nutzen Sie bitte die unverbindliche und anonymisierte Berechnung des Wohngeldrechners NRW oder des Wohngeldrechners des Bundes (siehe bei "Weitere Informationen"). Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bürger, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten. Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten. Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Transferleistung erhalten, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind. Alleinstehende Studenten sind, die dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch haben. Dies gilt auch, wenn der BAföG-Antrag allein aufgrund des Einkommens der Eltern oder des eigenen Einkommens abgelehnt wurde. Alleinstehende Auszubildende mit einem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) sind.

    Online-Dienst

    Wohngeld

    ID: L100002_121899800

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Soziales

    Beschreibung

    Zuständig für Ehrenamt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4.Kapitel SGB XII), Hilfe zum Lebensunterhalt (3.Kapitel SGB XII), Hilfen und Beratung für Zufluchtssuchende, Kindertagespflegevermittlung, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Rentenberatung, Schwerbehindertenangelegenheiten, Soziale Betreuung, Sozialversicherung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 7

    53347 Alfter

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsätzlich müssen Sie folgende Nachweise der Wohnkosten oder der Belastung vorlegen: über Transferleistungen (zum Beispiel Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz); Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld; erhöhte Werbungskosten sind laut Steuerbescheid nachzuweisen; aktuelle Bescheide über Rentenbezüge jeglicher Art; über Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (z. B. Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld); Nachweis über Krankengeld sowie sonstige Lohnersatzleistungen; letzter Steuerbescheid (für Selbstständige/ Gewerbetreibende). Bitte geben Sie zur Sicherheit alle Einkünfte aller Haushaltsmitglieder in Geld oder Geldeswert an, ohne Rücksicht auf ihre Quelle und ohne Rücksicht darauf, ob die Einkünfte steuerpflichtig sind oder nicht. Sie vermeiden damit unnötige Rückfragen.

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Sie sind verpflichtet ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union anzugeben, auf das das Wohngeld überwiesen werden kann. Möchten Sie, dass zukünftig das Wohngeld an den Vermieter oder ein anderes Haushaltsmitglied gezahlt wird, so teilen Sie dies bitte Ihrer Wohngeldstelle mit.

    Die Wohngeldbehörde entscheidet, ob es im Einzelfall geboten ist, dass das Wohngeld an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete oder an den Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt wird.

    Dies kann entweder mit Ihrer schriftlichen Einwilligung oder wenn dies im Einzelfall geboten ist, auch ohne Ihre Einwilligung erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 22 Wohngeldgesetz (WoGG)

    Verfahrensablauf

    Das Ihnen bewilligte Wohngeld wird Ihnen monatlich im Voraus gezahlt.

    Fristen

    Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie stellen den Antrag bis spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie Wohngeld beantragen möchten. In der Regel erhalten Sie das Wohngeld vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem Ihr Antrag bei der Wohngeldstelle gestellt wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Durchschnitt dauert es acht Wochen, bevor Ihr Wohngeldbescheid vorliegt. Der exakte Bearbeitungszeitraum variiert jedoch häufig aufgrund der Verfügbarkeit der Nachweise. Aufgrund der seit 1.1.2023 höheren Anzahl an Antragsberechtigten und der damit erhöhten Zahl an Anfragen kann es momentan zu Verzögerungen bei der Bewilligung von Wohngeld-Anträgen kommen.

    Kosten

    Wird das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt, da die Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union nicht möglich ist, haben Sie die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Die Überweisungskosten werden dann vom Wohngeld abgezogen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Aufgrund technischer Probleme ist die Online-Beantragung für das Wohngeld in Nordrhein-Westfalen momentan ausgesetzt. Der Online-Dienst steht deshalb nicht zur Verfügung. Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto (Servicekonto ohne eID-Registrierung). Die Bearbeitungsdauer für Sie beträgt circa 45 Minuten. Bitte suchen Sie vor der Antragsstellung alle Einnahmen und Ausgaben Ihrer Person bzw. Familie heraus. Die Sitzungsdauer ist auf 3 Stunden begrenzt. In diesen 3 Stunden können Sie sich auch aus dem Nutzerkonto aus- und einloggen und Ihr Antragsfortschritt bleibt erhalten. Über die Sitzungsdauer hinaus können Anträge jedoch nicht gespeichert werden, um zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt zu werden. Alle Dateien zusammen sollten kleiner als 40 MB sein. Sonst werden die Dateien abgelehnt.

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohngeldminderung, Mietzuschuss, Wohngeldzahlung, Wohngeldbescheid, Wohngelderhöhung, Konto, Wohnung, Wohngeldbetrag, Eigentumswohnung, Bankverbindung, Miete, Eigentümer, Eigenheim, Zahlungsempfänger, Wohngeldangelegenheiten, Einfamilienhaus, Wohngeldantrag, Lastenzuschuss, Wohngeldveränderung, Wohngeldhöhe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de