Wohngeld Rückforderung
Hinweise für Werl: Wohngeld Rückforderung
Beschreibung
Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben wurde, müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld zurückzahlen. Soweit Ihr Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist und Wohngeld (weiter)gezahlt wurde, müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld unter bestimmten Voraussetzungen erstatten.
Hinweise für Werl: Wohngeld Rückforderung
Wohngeldbeantragung in Zeiten der Corona-Krise
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 kommt es auch in der Wallfahrtsstadt Werl zu Einschränkungen des Publikumsverkehrs.
Aus diesem Grund können Sie derzeit einen Wohngeldantrag auch online stellen. Über den Wohngeldrechner NRW ("Wohngeldproberechner") können sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Der Wohngeldrechner berücksichtigt die seit dem 01.01.2020 in Kraft getretene Neuberechnung des Wohngeldes. Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden.
Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Antragstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die Wohngeldstelle der Wallfahrtsstadt Werl weitergeleitet.
Schritt für Schritt zum Wohngeld:
Erläuterung zum Wohngeld
Hinweise zum Wohngeldantrag
Informationen des Ministeriums zum 2. Heizkostenzuschuss und zur Wohngeldreform 2023 in verschiedenen Sprachen:
Deutsch
Englisch
Türkisch
Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Wohngeld Zahlung für Werl, Stadt
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die Rückforderung erfolgt von Amtswegen. Die benötigten Unterlagen werden ggf. von der Wohngeldbehörde angefordert.
Hinweise für Werl: Wohngeld Rückforderung
Die Rückforderung erfolgt von Amtswegen. Die benötigten Unterlagen werden ggf. von der Wohngeldbehörde angefordert.
Formulare
Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:
- Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
- Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.
Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit
- er die Rechtswidrigkeit kannte,
- er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
- die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
Hinweise für Werl: Wohngeld Rückforderung
Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:
- Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
- Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.
Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit
- er die Rechtswidrigkeit kannte,
- er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
- die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
Rechtsgrundlage(n)
§ 50 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
§ 45 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
Section 50 Tenth Book social code (SGB X)
Section 45 Tenth Book of the Social Code (SGB X)
Hinweise für Werl: Wohngeld Rückforderung
- Wohngeldgesetz (WoGG)
Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Vor der Rückforderung erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.
Hinweise für Werl: Wohngeld Rückforderung
Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Vor der Rückforderung erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.
Kosten
Hinweise für Werl: Wohngeld Rückforderung
Weitere Informationen
Hinweise für Werl: Wohngeld Rückforderung
- Antrag auf Mietzuschuss
- Antrag auf Lastenzuschuss
- Wohngeld - Mitteilung über Veränderung
- Wohngeld beantragen
- Wohngeldrechner
- Wohngeldrechner NRW
- Beantragung von Wohngeld
- Wohngeld - Ratschläge und Hinweise
- Häufig gestellte Fragen zum Wohngeld
- Höchstbeträge für Miete und Belastung
- Beispielrechnungen
- Mietenstufen
- Schritt für Schritt zum Wohngeld: Erläuterung zum Wohngeld Hinweise zum Wohngeldantrag Antrag auf Mietzuschuss Antrag auf Lastenzuschuss Informationen des Ministeriums zum 2. Heizkostenzuschuss und zur Wohngeldreform 2023 in verschiedenen Sprachen: Deutsch Englisch Türkisch
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021
Stichwörter
Unwirksamkeit, Wohngeldminderung, Wohngeldveränderung, Eigenheim, Wohngeldbescheid, Wohngeldhöhe, Einfamilienhaus, Eigentümer, Wohnung, Wohngeldangelegenheiten, Eigentumswohnung, Lastenzuschuss, Miete, Mietzuschuss, Wohngeldzahlung, Wohngeldantrag, Wohngelderhöhung, Rückforderung, Wohngeldbetrag