Wohngeld Rückforderung

    Wohngeld Rückforderung

    Ihr Wohngeldbescheid wurde aufgehoben? Dann müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld zurückzahlen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben wurde, müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld zurückzahlen. Soweit Ihr Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist und Wohngeld (weiter)gezahlt wurde, müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld unter bestimmten Voraussetzungen erstatten.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld wird ab Antragsmonat gezahlt und in der Regel für 12 Monate bewilligt.Mehr erfahren Sie in unserem Video zum Thema Wohngeld.Weitere Informationen erhalten Sie außerdem hier über die Wohngeldseite des Landes NRW. Über folgende Wege können Sie Ihren Wohngeldantrag stellen: Variante 1: Antragsassistent (Digital unterstützt)Unser Antragsassistent unterstützt Sie bei der Antragstellung und ermittelt die für Ihren Antrag notwendigen Formulare und Anlagen. Mit unserer Anleitung "In 5 Schritten zum Wohngeldantrag" führen wir Sie durch unseren Antragsasistenten.Über unsere Upload-Felder können Sie uns Ihren Antrag und die Anlagen bequem zur Verfügung stellen.Variante 2: Wohngeldrechner NRW Über den Wohngeldrechner NRW können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob Sie einen Anspruch haben und wie hoch dieser ist. Nach der Berechnung können Sie direkt über das Tool mit Ihren Angaben einen Antrag stellen. Ein Upload von Anlagen ist aktuell noch nicht möglich.Ihre Anlagen reichen Sie uns bitte über den Antragsassistent (Variante 1) nach. Variante 3: Digital Unser Partner DATAPORT arbeitet aktuell an einer voll digitalen Lösung. Zukünftig können Sie über diese Lösung Ihren Antrag stellen und sämtliche Anlagen übermitteln.Hinweis: Online-Terminreservierungen über VOIS/TeVIS sind hier möglich.

    Online-Dienst

    Wohngeld Rückforderung

    ID: L100002_123926354

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44122 Nordrhein-Westfalen

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-13276

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13276

    E-Mail: wohngeldstelle@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Rückforderung erfolgt von Amtswegen. Die benötigten Unterlagen werden ggf. von der Wohngeldbehörde angefordert.

    Voraussetzungen

    Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:

    1. Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
    2. Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.

    Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit

    • er die Rechtswidrigkeit kannte,
    • er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
    • die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld wird nur auf Antrag gezahlt. Mit dem Antragsformular müssen auch Nachweise zur Höhe der Miete bzw. Höhe der Belastung sowie zu allen Einkünften des betreffenden Haushalts eingereicht werden.Antragsberechtigt ist für den Mietzuschuss die Mieterin bzw. der Mieter und für den Lastenzuschuss die Eigentümerin bzw. der Eigentümer. Kommen dafür im Einzelfall mehrere Personen in Frage, dann müssen diese Personen aus ihrem Kreis eine antragsberechtigte Person bestimmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Vor der Rückforderung erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn ein Anspruch besteht, wird der Zuschuss frühestens ab dem 1. Tag des Monats bewilligt, in dem der Wohngeldantrag bei der Wohngeldstelle eingeht. In Monaten mit sehr hohem Antragseingang kann es zu etwas längeren Bearbeitungszeiten kommen.Bitte haben Sie dafür Verständnis. Das zustehende Wohngeld wird ab dem Antragsmonat nachgezahlt, so dass keine finanziellen Nachteile zu befürchten sind.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kann ich einen Online-Antrag stellen?: Über den Wohngeldrechner NRW (Wohngeldproberechner) finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu geben Sie Ihre Daten einfach in das Online-Tool ein. Praktisch: Nach der Berechnung können Sie direkt über das Tool mit Ihren Angaben einen Online-Antrag stellen. Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Antragsstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die für Sie zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Die Berechnung und Antragsstellung ist für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen möglich.Über den Antragsassistenten zum Wohngeld der Stadt Dortmund können Sie einen Antrag aber auch direkt hier online stellen. Welche Arten von Wohngeld gibt es?: Den Mietzuschuss für Mieter/innen von Wohnraum in Wohnungen und HeimenDen Lastenzuschuss für Eigentümer/innen von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen Von welchen Faktoren hängt die Höhe eines Wohngeldanspruchs ab?: Von der Zahl der Personen, die zum Haushalt gehören (im Haushalt den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen haben)Von der Höhe des Jahreseinkommens aller HaushaltsmitgliederVon der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung Wer ist nicht wohngeldberechtigt?: Haushalte zu denen nur Auszubildende und Studierende gehören, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung dem Grunde nach zustehen (Ansprüche auf Berufsausbildungsbeihilfen oder BAFöG-Leistungen)Empfänger von Transferleistungen oder Leistungen der Grundsicherung im Alter Kann sich ein bereits bewilligter Wohngeldanspruch nachträglich erhöhen?: Wenn sich die Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen erhöht hat.Wenn entweder die zuschussfähigen Wohnkosten um mehr als 15 % gestiegen sind.Wenn sich das Haushaltseinkommen um mehr als 15 % verringert hat.Wenn ein entsprechender Erhöhungsantrag gestellt wird. Kann sich ein bewilligter Wohngeldanspruch verringern oder ganz wegfallen?: Ja, wenn die bezuschusste Wohnung von einer der zum Haushalt gehörenden Personen nicht mehr genutzt wirdwenn das Wohngeld nicht mehr zur Bezahlung der Miete verwendet wirdwenn in einem laufenden Bewilligungszeitraum eine Transferleistungen beantragt wirdwenn sich die Miete oder Belastung um mehr als 15 % verringertwenn sich das Gesamteinkommen des Haushalts um mehr als 15 % erhöhtWohngeldempfänger*innen sind deshalb verpflichtet, solche Veränderungen der Wohngeldstelle unverzüglich mitzuteilen. Welche Besonderheiten gelten für Empfänger*innen von staatlichen Transferleistungen (Sozialleistungen)?: Wenn eine der nachstehenden Sozialleistungen (auch Transferleistungen genannt) beantragt wurde, sind die betroffenen Personen vom Tag der Antragstellung an vom Wohngeldbezug ausgeschlossen: Arbeitslosengeld II und/oder Sozialgeld (sogenannte "Hartz 4" Leistungen)Hilfe zum LebensunterhaltGrundsicherung im Alter bzw. bei ErwerbsminderungLeistungen nach dem AsylbewerberleistungsgesetzLeistungen der Kinder- und Jugendhilfe (wenn zum Haushalt ausschließlich Empfänger dieser Leistungen gehören) Falls allerdings eine der folgenden Ausnahmen zutrifft, kann trotzdem noch ein Wohngeldanspruch bestehen: Der Antrag auf eine der oben genannten Transferleistungen wurde abgelehnt.Einzelne Haushaltsmitglieder erhalten keine der genannten Transferleistungen und haben solche Leistungen auch nicht beantragt.Die Transferleistung wäre geringer als das zustehende Wohngeld und es wird deswegen auf die Transferleistung verzichtet und stattdessen Wohngeld in Anspruch genommen. Eine der genannten Transferleistungen wird nur als Darlehen bewilligt.Es wurde zwar eine der genannten Transferleistungen bewilligt, aber dabei wurden keine Wohnkosten berücksichtigt Muss Wohngeld zurückgezahlt werden?: Wohngeld ist ein Zuschuss zu den monatlichen Wohnkosten, der grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden muss.

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Unwirksamkeit, Wohngeldminderung, Wohngeldveränderung, Eigenheim, Wohngeldbescheid, Wohngeldhöhe, Einfamilienhaus, Eigentümer, Wohnung, Wohngeldangelegenheiten, Eigentumswohnung, Lastenzuschuss, Miete, Mietzuschuss, Wohngeldzahlung, Wohngeldantrag, Wohngelderhöhung, Rückforderung, Wohngeldbetrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de