Wohngeld Rückforderung

    Wohngeld Rückforderung

    Ihr Wohngeldbescheid wurde aufgehoben? Dann müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld zurückzahlen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben wurde, müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld zurückzahlen. Soweit Ihr Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist und Wohngeld (weiter)gezahlt wurde, müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld unter bestimmten Voraussetzungen erstatten.

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Relevante Faktoren für die Höhe des Wohngeldes sind: die Anzahl der Haushaltsmitglieder das Einkommen der Haushaltsmitglieder die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung Über den Wohngeldrechner NRW können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden. Da sich jeder Sachverhalt verschieden darstellt und unterschiedliche Nachweise erfordert, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Wohngeldbehörde.

    Online-Dienst

    Wohngeld

    ID: L100002_121941792

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stemwede - Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausplatz 1

    32351 Stemwede

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Rückforderung erfolgt von Amtswegen. Die benötigten Unterlagen werden ggf. von der Wohngeldbehörde angefordert.

    Voraussetzungen

    Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:

    1. Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
    2. Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.

    Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit

    • er die Rechtswidrigkeit kannte,
    • er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
    • die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Vor der Rückforderung erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beantragung nutzen Sie bitte bevorzugt den bereitgestellten Online-Antrag. Alternativ ist ein Antrag direkt im Rathaus, nach vorheriger Terminabsprache, möglich.

    Fristen

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld kann frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gezahlt werden. Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Bewilligung erfolgt ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. In der Regel wird das Wohngeld für die Dauer von 12 Monaten bewilligt. Für eine weitere Gewährung ist rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ein neuer Antrag zu stellen.

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Unwirksamkeit, Wohngeldminderung, Wohngeldveränderung, Eigenheim, Wohngeldbescheid, Wohngeldhöhe, Einfamilienhaus, Eigentümer, Wohnung, Wohngeldangelegenheiten, Eigentumswohnung, Lastenzuschuss, Miete, Mietzuschuss, Wohngeldzahlung, Wohngeldantrag, Wohngelderhöhung, Rückforderung, Wohngeldbetrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de