Wohngeld Rückforderung

    Wohngeld Rückforderung

    Ihr Wohngeldbescheid wurde aufgehoben? Dann müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld zurückzahlen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben wurde, müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld zurückzahlen. Soweit Ihr Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist und Wohngeld (weiter)gezahlt wurde, müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld unter bestimmten Voraussetzungen erstatten.

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer erhält Wohngeld? Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld insbesondere Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss, Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss, Eigentümer/innen eines Mehrfamilienhauses als Mietzuschuss (dabei wird an Stelle der Miete der Mietwert zu Grunde gelegt). Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens, der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete oder (z.B. bei Eigenheimen) Belastung. Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen gibt es keine Faustregel. Wir empfehlen daher, sich lieber einmal zuviel als einmal zu wenig duch die Wohngeldstelle beraten zu lassen.Die Anträge werden bei der Wohngeldstelle mit den entsprechenden Anlagen ausgehändigt. Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Stadtverwaltung Emsdetten eingeht. Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert auf der Homepage des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW mit dem Wohngeldprobeberechner rechnen lassen. Dieser befindet sich auf der Seite www.mbwsv.nrw.de im Bereich Wohnen. Darüber hinaus stehen Ihnen dort weitere Informationen zum Thema Wohngeld zur Verfügung. Sofern Sie Wohngeld beziehen, sind Sie berechtigt, Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie in der Dienstleistung "Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Menschen" oder wenden Sie sich direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters im Rathaus der Stadt Emsdetten (EG).

    Online-Dienst

    Wohngeld beantragen

    ID: L100002_122823591

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziales (Team 500)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Rückforderung erfolgt von Amtswegen. Die benötigten Unterlagen werden ggf. von der Wohngeldbehörde angefordert.

    Voraussetzungen

    Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:

    1. Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
    2. Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.

    Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit

    • er die Rechtswidrigkeit kannte,
    • er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
    • die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Vor der Rückforderung erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Unwirksamkeit, Wohngeldminderung, Wohngeldveränderung, Eigenheim, Wohngeldbescheid, Wohngeldhöhe, Einfamilienhaus, Eigentümer, Wohnung, Wohngeldangelegenheiten, Eigentumswohnung, Lastenzuschuss, Miete, Mietzuschuss, Wohngeldzahlung, Wohngeldantrag, Wohngelderhöhung, Rückforderung, Wohngeldbetrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de