Wohngeld Rückforderung

    Wohngeld Rückforderung

    Ihr Wohngeldbescheid wurde aufgehoben? Dann müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld zurückzahlen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben wurde, müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld zurückzahlen. Soweit Ihr Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist und Wohngeld (weiter)gezahlt wurde, müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld unter bestimmten Voraussetzungen erstatten.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können Wohngeld erhalten, wenn Sie über geringes Einkommen verfügen. Das Wohngeld für Mieter und Mieterinnen heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümer und Eigentümerinnen von selbstgenutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss. Der Bezug von Wohngeldleistungen ist abhängig von: der Zahl der Haushaltsmitglieder und Haushaltsmitgliederinnen, deren Gesamteinkommen und der regional unterschiedlichen Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung. Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit geringem Einkommen, die keine anderen Leistungen beziehen, bei denen bereits Kosten der Unterkunft bei deren Berechnung berücksichtigt wurden. Wird bereits Bürgergeld oder Sozialhilfe bezogen, entfällt der Anspruch auf Wohngeld. Höhe: Abhängig vom Einzelfall.Orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung. Dauer: In der Regel für 12 Monate. Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein.Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie dieses neu beantragen. Wohngeldrechner Dieser Online-Wohngeldrechner berechnet auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen, überschlagenen Wohngeldbetrag. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter oder Mieterin einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer oder Eigentümerin eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind). Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Hier geht es zum Wohngeldrechner Hier geht es zu weiterführenden Informationen zum Thema Wohngeld Mietstufen nach Ländern Wohngeld - Ratschläge und Hinweise FAQ - Wohngeld Datenschutzhinweis der Stadt Bad Honnef für Wohngeld

    Online-Dienst

    Wohngeld

    ID: L100002_122622439

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziales, Integration und Ehrenamt

    Beschreibung

    Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die Rückforderung erfolgt von Amtswegen. Die benötigten Unterlagen werden ggf. von der Wohngeldbehörde angefordert.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Mietzuschuss: Vordruck Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss dazugehörendes Merkblatt "Hinweise und Erläuterungen" Vordruck Zusatzeinkünfte Vordruck Angaben des Vermieters oder der Vermieterin zum Wohnraum (Mietbescheinigung) Antrag auf Lastenzuschuss: Vordruck Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss dazugehörendes Merkblatt "Hinweise und Erläuterungen" Vordruck Zusatzeinkünfte Vordruck Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung. Im Rahmen einer persönlichen Vorsprache kann die Vorlage weiterer erforderlicher Unterlagen (z. B. zur Art des Einkommens usw.) ausführlich geklärt werden.Die Angaben werden von Antragstellern und Antragstellerinnen sowie allen im Haushalt lebenden Familienangehörigen benötigt.Bitte beachten Sie, dass die vorstehende Aufzählung nicht vollständig ist und im Einzelfall die Vorlage von weiteren Unterlagen notwendig sein kann. Weitere Unterlagen: Datenschutzerklärung nach Art. 13 und 14 Belehrung über die Mitwirkungspflichten und deren Folgen bei fehlender Mitwirkung Eidesstattliche Erklärung

    Voraussetzungen

    Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:

    1. Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
    2. Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.

    Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit

    • er die Rechtswidrigkeit kannte,
    • er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
    • die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (Sozialgesetzbuch I, Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Grundsicherung nach SGB XII, etc. erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Vor der Rückforderung erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Wohngeld beantragen Sie über den unten angegebenen Link. Sie müssen unterschiedliche Formulare benutzen, abhängig davon, ob Sie Wohnraum gemietet haben (Mietzuschuss) oder dieser Eigentum von Ihnen ist (Lastenzuschuss). Sie können Wohngeld auch formlos beantragen. Dabei gelten Besonderheiten.Ihr (formloser) Antrag gilt dann zu diesem Zeitpunkt als gestellt. Reichen Sie das ausgefüllte Formular samt aller erforderlichen Unterlagen innerhalb eines Monats nach, erhalten Sie bei einer positiven Prüfung Ihres Antrags ab dem Tag der formlosen Antragstellung Wohngeld. Geben Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen erst später ab, erhalten Sie Wohngeld erst ab diesem Datum. Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie schriftlich in Form eines Bescheides. Sofern Ihnen Leistungen zustehen, erhalten Sie diese einmal monatlich im Voraus auf das von Ihnen angegebene Konto.

    Fristen

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erstantrag: keine Anträge auf Weiterleistung: Zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes. So vermeiden Sie Zahlungsunterbrechungen.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Stichwörter

    Mietzuschuss, Rückforderung, Wohngeldhöhe, Einfamilienhaus, Wohngeldangelegenheiten, Lastenzuschuss, Eigenheim, Wohngeldminderung, Wohngelderhöhung, Wohngeldbetrag, Eigentümer, Wohngeldbescheid, Wohngeldveränderung, Wohngeldzahlung, Wohnung, Wohngeldantrag, Eigentumswohnung, Unwirksamkeit, Miete

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English