Wohngeld Rückforderung

    Wohngeld Rückforderung

    Ihr Wohngeldbescheid wurde aufgehoben? Dann müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld zurückzahlen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben wurde, müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld zurückzahlen. Soweit Ihr Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist und Wohngeld (weiter)gezahlt wurde, müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld unter bestimmten Voraussetzungen erstatten.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gewährt. Mieterinnen und Mieter erhalten Mietzuschuss, Eigentümerinnen und Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes erhalten Lastenzuschuss. Wohngeld wird nur auf Antrag und erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt von der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung ab. Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

    Online-Dienst

    Wohngeld

    ID: L100002_122965757

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziale Leistungen - 50.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 2

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Rückforderung erfolgt von Amtswegen. Die benötigten Unterlagen werden ggf. von der Wohngeldbehörde angefordert.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind Mieter? Dann müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: Antrag auf Wohngeld - MietzuschussDieser Antrag ist ausgefüllt und unterschrieben mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Wohngeldstelle abzugeben. Nachweis aller Einkünfte/Einnahmen z.B. Gehalt/Lohn, Renten, Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Unterhaltszahlungen. Mietvertrag Mietbescheinigung (Angaben des Vermieters zum Wohnraum)Die Mietbescheinigung zum Wohngeldantrag wird benötigt, um die Höhe des Wohngeldes zu bestimmen und um festzustellen, ob überhaupt Miete gezahlt wird. Wird tatsächlich keine Miete gezahlt, besteht kein Anspruch auf Wohngeld, oder eventuell zustehendes Wohngeld wird an den Vermieter weitergeleitet. Ggf. Erklärung zur Untervermietung von WohnraumDieses Formular ist auszufüllen, wenn Sie einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten. Ggf. Nachweis Kinderbetreuungskosten (KiTa, OGATA) Ggf. Nachweis über UnterhaltsverpflichtungenDie gleiche Wirkung wie die Werbungskosten entfalten die Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen. Auch sie wirken einkommensmindernd. Ggf. Schwerbehindertenausweis/Bescheid über Pflegegrad Bei nicht EU-Bürgern: Nachweis der Aufenthaltserlaubnis Bei Zuzug im letzten halben Jahr: Negativbescheinigung der Wohngeldstelle Ihres früheren Wohnorts Sie sind Eigentümer? Dann müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: Antrag auf Wohngeld - LastenzuschussDieser Antrag ist ausgefüllt und unterschrieben mit den notwendigen Nachweisen bei der zuständigen Wohngeldstelle abzugeben. Nachweis aller Einkünfte/Einnahmen z.B. Gehalt/Lohn, Renten, Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Unterhaltszahlungen. Fremdmittelbescheinigung (Darlehen/Kredite)Die Fremdmittelbescheinigung muss zum Nachweis der Belastung von der darlehengebenden Bank ausgefüllt werden. Alternativ können auch Kopien der Darlehensverträge in Kombination mit Kopien der letzten Darlehens-Kontoauszüge eingereicht werden. Ggf. Erklärung zur Untervermietung von WohnraumDieses Formular ist auszufüllen, wenn Sie einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten. Ggf. Nachweis über UnterhaltsverpflichtungenDie gleiche Wirkung wie die Werbungskosten entfalten die Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen. Auch sie wirken einkommensmindernd. Desweiteren müssen folgende Unterlagen bzw. Kopien eingereicht werden: Grundflächenberechnung Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag oder ein Grundbuchauszug) Letzter Bescheid über die Grundbesitzabgaben Ggf. Bescheinigung über die Eigenheimzulage

    Voraussetzungen

    Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:

    1. Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
    2. Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.

    Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit

    • er die Rechtswidrigkeit kannte,
    • er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
    • die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Vor der Rückforderung erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag. Sie können den Antrag auf Wohngeld online stellen. Zudem bieten wir Ihnen hier alle notwendigen Formulare / Vordrucke als PDF-Dateien an.

    Fristen

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Änderung der Mietenstufen: Das Verfahren zur Festlegung der Mietenstufen ist in § 12 des Wohngeldgesetzes (WoGG) gesetzlich vorgegeben. Das Statistische Bundesamt berechnet auf Basis der Wohngeldstatistik von zwei aufeinanderfolgenden Jahren für alle Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern und für die übrigen Gemeinden nach Kreisen zusammengefasst, um wie viel Prozent die örtliche Quadratmetermiete vom Bundesdurchschnitt abweicht. Diese prozentuale Abweichung wird als örtliches Mietenniveau bezeichnet.Berücksichtigt werden dabei nur die Mieten der Wohngeldempfängerhaushalte (Hauptmieter sowie zur mietähnlichen Nutzung berechtigte Personen, für die Mietzuschuss geleistet wird). Die Mietenstufe einer Gemeinde im Wohngeldgesetz gibt daher nicht das allgemeine örtliche Mietenniveau aller Mietwohnungen in der Gemeinde wieder.Da die Mieten innerhalb Deutschlands unterschiedlich hoch sind, muss das Wohngeld diese regionalen Unterschiede berücksichtigen um eine relativ gleiche Entlastung bei den Wohnkosten zu erreichen. Dazu sind die Miethöchstbeträge gemäß § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) nach sieben Mietenstufen gestaffelt, denen die Gemeinden entsprechend ihrem Mietenniveau zugeordnet werden. Bei Mietenstufe III entsprechen die Mieten einer Gemeinde ungefähr dem Bundesdurchschnitt. Bei den Mietenstufen I und II liegen die Mieten unterhalb, bei den Mietenstufen IV bis VII oberhalb des Bundesdurchschnitts. Eine Herabstufung bedeutet nicht, dass sich das Mietenniveau in der Gemeinde verringert hat, sondern nur, dass es sich im Vergleich zum Bundesdurchschnitt verringert hat bzw. geringer als im Bundesdurchschnitt angestiegen ist. Mietenstufe Grevenbroich: 2022: Stufe 4 2023: Stufe 3

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Stichwörter

    Mietzuschuss, Rückforderung, Wohngeldhöhe, Einfamilienhaus, Wohngeldangelegenheiten, Lastenzuschuss, Eigenheim, Wohngeldminderung, Wohngelderhöhung, Wohngeldbetrag, Eigentümer, Wohngeldbescheid, Wohngeldveränderung, Wohngeldzahlung, Wohnung, Wohngeldantrag, Eigentumswohnung, Unwirksamkeit, Miete

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English