Wohngeld Auskunft

    Wohngeld Auskunft

    Beschreibung

    Über den Wohngeldrechner NRW finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu geben Sie Ihre Daten einfach in das Online-Tool ein.

    Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Die Berechnung ist für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen möglich.

     Die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld. Dieses können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag bei der Wohngeldbehörde der zuständigen Stadt oder Gemeinde, in der die Wohnung liegt, stellen und Sie die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen. 

    Online-Dienst

    Wohngeld - Antrag

    ID: L100002_123619538

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst 5.3 - Soziales, Rente & Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 8

    33154 Salzkotten

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Salzkotten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einkommensnachweis:Als Einkommensnachweis reichen die Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate (ab Antragsstellung) aus. Bescheinigung des VermietersDen Vordruck der Vermieterbescheinigung halten wir in unserer Wohngeldstelle für Sie bereit. Sie finden ihn auch auf den Internetseiten des Landesministeriums für Bauen und Verkehr (siehe "Downloads/Links"). Nachweis über die Zahlung der Miete(zum Beispiel Kontoauszüge über die letzten zwei Mietzahlungen)

    Voraussetzungen

    keine

    Hinweise für Salzkotten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Zahl der Haushaltsmitglieder der Höhe des Gesamteinkommens der Höhe der Miete oder der Belastung. Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten. Das gilt auch für Familienmitglieder, die bei der Berechnung des Bedarfs für eine der oben genannten Leistungen mit berücksichtigt worden sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Salzkotten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeldgesetz

    Verfahrensablauf

    Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.

    Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.

    Hinweise für Salzkotten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nutzen Sie die digitale Antragstellung über die Online-Dienstleistung. Alternativ erhalten Sie den Vordruck Wohngeldantrag in der Wohngeldstelle der Stadt Salzkotten. Bei schriftlicher Antragstellung reichen Sie den ausgefüllten Antrag bitte anschließend per Post ein.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2

    Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

    Hinweise für Salzkotten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie uns bitte umgehend mit.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Miete, Wohngeldzahlung, Mietzuschuss, Lastenzuschuss, Eigenheim, Wohngeldbescheid, Wohngeldantrag, Eigentümer, Wohngelderhöhung, Wohngeldhöhe, Wohngeldminderung, Einfamilienhaus, Wohnung, Eigentumswohnung, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldbetrag, Wohngeldveränderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de