Wohngeld Auskunft
Beschreibung
Über den Wohngeldrechner NRW finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu geben Sie Ihre Daten einfach in das Online-Tool ein.
Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Die Berechnung ist für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen möglich.
Die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld. Dieses können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag bei der Wohngeldbehörde der zuständigen Stadt oder Gemeinde, in der die Wohnung liegt, stellen und Sie die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen.
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Online-Dienst
Wohngeld Auskunft
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Wohngeld
Beschreibung
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0571 89-863.
Kontakt
Fax: wohngeld@minden.de
Telefon mobil: +49 571 8911863
E-Mail: +49 571 89-660
E-Mail: +49 571 89-379
E-Mail: +49 571 89-320
Bereich Soziales
Adresse
Hausanschrift
Altes Rathaus: Großer Domhof 1+2
32423 Minden
Alte Sparkasse: Kleiner Domhof 6-8, 32423 Minden
Kontakt
Fax: geschaeftszimmer_3@minden.de
E-Mail: +49 571 89-344
erforderliche Unterlagen
keine
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Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.
Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.
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Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2
Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023
Stichwörter
Miete, Wohngeldzahlung, Mietzuschuss, Lastenzuschuss, Eigenheim, Wohngeldbescheid, Wohngeldantrag, Eigentümer, Wohngelderhöhung, Wohngeldhöhe, Wohngeldminderung, Einfamilienhaus, Wohnung, Eigentumswohnung, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldbetrag, Wohngeldveränderung