Wohngeld Auskunft

    Wohngeld Auskunft

    Beschreibung

    Über den Wohngeldrechner NRW finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu geben Sie Ihre Daten einfach in das Online-Tool ein.

    Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Die Berechnung ist für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen möglich.

     Die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld. Dieses können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag bei der Wohngeldbehörde der zuständigen Stadt oder Gemeinde, in der die Wohnung liegt, stellen und Sie die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen. 

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenWohngeld kann bewilligt werdenfür Mieter (Mietzuschuss)für Eigentümer bei selbstgenutztem Wohnraum (Lastenzuschuss)Die Bewilligung ist abhängig vonder Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder,der Höhe der Miete oder der monatlichen Belastung bei Wohneigentum undder Anzahl der Haushaltsmitglieder Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.Sie sind verpflichtet, alle Änderungen der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Das betrifft auch Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes oder zum Wegfall des Anspruchs führen können.UmzugBeantragung von Transferleistung (z. B. SGB II und SGB XII)Aus- und Einzug von PersonenVerringerung der Miete oder Erhöhung des Einkommens um mehr als 15 %Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau, den sogenannten Mietstufen.Minden gehört der Mietenstufe II an.

    Online-Dienst

    Wohngeld Auskunft

    ID: L100002_123949999

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeld

    Beschreibung

    Aufgrund eines sehr hohen Arbeitsaufkommens bitten wir im Bereich Wohngeld von telefonischen Rückfragen abzusehen. Teilen Sie Ihr Anliegen einmal per E-Mail oder schriftlich mit. Das Team Wohngeld setzt sich mit Ihnen in Verbindung, sobald Ihr Antrag, bzw. Ihr Anliegen bearbeitet wird. Geben Sie bitte immer an, wenn Sie auf verschiedenen Wegen Unterlagen einreichen.Nur wenn Sie sich an diese Bitten halten, können wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Großer Domhof 1+2

    32423 Minden

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0571 89-863.

    Kontakt

    Fax: wohngeld@minden.de

    Telefon mobil: +49 571 8911863

    E-Mail: +49 571 89-660

    E-Mail: +49 571 89-379

    E-Mail: +49 571 89-320

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bereich Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Altes Rathaus: Großer Domhof 1+2

    32423 Minden

    Alte Sparkasse: Kleiner Domhof 6-8, 32423 Minden

    Kontakt

    Fax: geschaeftszimmer_3@minden.de

    E-Mail: +49 571 89-344

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenPersonalausweis, Aufenthaltsbescheinigung mit MeldebestätigungFormeller Antrag auf Mietzuschuss oder LastenzuschussMietvertrag und die Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie der Eigentümer sindaktuelle Mietquittung (Kontoauszug oder Zahlungsbeleg)letzte MietänderungKaltwasserabrechnungEinkommensnachweise (Verdienstbescheinigung, Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)Fragebogen zur Einkommensermittlung Anlage Einkünfte aus Kapitalvermögen

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden§§ 22 ff. Wohngeldgesetz (WoGG) Wohngeldverordnung (WoGV)

    Verfahrensablauf

    Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.

    Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDer Wohngeldantrag ist von der wohngeldberechtigten Person (Mieter der Wohnung oder Eigentümer des Hauses) zu stellen.Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten wird Ihnen bei berechtigtem Anspruch das Wohngeld bewilligt.Die Bewilligung und die Höhe der Zahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.GesamteinkommenDas Gesamteinkommen ergibt sich aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Beträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden.Die Einkommensermittlung ergibt sich aus den steuerpflichtigen Einkünften, ergänzt um steuerfreie Einnahmen. Davon abzuziehen sind jeweils 10 Prozent, wenn im BewilligungszeitraumSteuern vom EinkommenPflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und PflegeversicherungPflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherunggeleistet werden. Werden alle 3 aufgeführten Zahlungen geleistet, beträgt der Abzugsbetrag 30 Prozent.Miethöhe/monatliche Belastung bei EigentumDie Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Nutzung des Wohnraums aufgrund eines Mietvertrages.Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums.Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die Bruttokaltmiete. Nicht zur Miete gehören zum Beispiel Heizkosten und Kosten für warmes Wasser. Auch Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge sowie Vergütungen für allgemeine Unterstützungsleistungen wie die Vermittlung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Notrufdienste gehören nicht dazu.Einkommen der HaushaltsmitgliederNeben Ihnen als wohngeldberechtigte Person zählen als Haushaltmitglieder die Personen, die mit Ihnen in einer Wohnung leben. Diese Wohnung muss für jede dieser Personen der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein. Es werden alle Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind.Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind.Zum Beispiel:Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) oderGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2

    Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenVeränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände wieder verbessert oder verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig überprüfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Miete, Wohngeldzahlung, Mietzuschuss, Lastenzuschuss, Eigenheim, Wohngeldbescheid, Wohngeldantrag, Eigentümer, Wohngelderhöhung, Wohngeldhöhe, Wohngeldminderung, Einfamilienhaus, Wohnung, Eigentumswohnung, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldbetrag, Wohngeldveränderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de