Wohngeld Auskunft

    Wohngeld Auskunft

    Beschreibung

    Über den Wohngeldrechner NRW finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu geben Sie Ihre Daten einfach in das Online-Tool ein.

    Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Die Berechnung ist für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen möglich.

     Die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld. Dieses können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag bei der Wohngeldbehörde der zuständigen Stadt oder Gemeinde, in der die Wohnung liegt, stellen und Sie die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen. 

    Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gewährt. Mieterinnen und Mieter erhalten Mietzuschuss, Eigentümerinnen und Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes erhalten Lastenzuschuss. Wohngeld wird nur auf Antrag und erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Ob und in welchr Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt von der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung ab. Digitaler PDF-Wohngeldantrag: Seit dem 2. November 2016 steht das Wohngeld-Antragsverfahren auf der Homepage des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Website des Wohngeldrechners zur Verfügung.Damit ist eine papierlose Antragstellung über das Internet möglich. Nach erfolgter Wohngeldprobeberechnung mit dem Wohngeldrechner können Sie einen digitalen PDF-Wohngeldantrag stellen, indem ergänzende Angaben u. a. zur Person, zu den Haushaltsangehörigen und zur Wohnung von Ihnen eingegeben werden. Über das Portal "Gemeinsam Online" können Sie Wohngeld (Erstantrag Mietzuschuss/Mietlastenzuschuss) nun auch direkt online beantragen. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Online-Portals ein Benutzerkonto erstellt werden muss (siehe "Link zu externem Verfahren"). Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Wohngeldantrag in Papierform einzureichen. Die hierfür notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie bei den unten genannten Ansprechpartnern oder Sie können diese auf Ihren Rechner herunterladen (siehe "Downloads" und "Unterlagen").Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (Link siehe unten).

    Online-Dienst

    Wohngeld

    ID: L100002_123234070

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Regentenstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-155

    Fax: 02161 613-105

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Wohngeldantrag ist ausgefüllt und unterschrieben mit den notwendigen Nachweisen bei der zuständigen Wohngeldstelle abzugeben. Antragsassistent: Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)Wohngeld Antrag zur Fristwahrung: Da Wohngeld vom Ersten des Monats der Antragstellung gewährt wird, kann ein formloser Antrag zur Fristwahrung unter Umständen sehr wichtig sein (z. B. am letzten eines Monats, wenn noch kein formeller Antrag vorhanden ist.). Selbstverständlich muss der formelle Antrag mit den beizufügenden Unterlagen in angemessener Frist nachfolgen. Antragsassistent: Formloser Antrag auf Wohngeld zur FristwahrungWohngeld Einkommensbescheinigung zum Antrag: Diese Bescheinigung muss Ihr Arbeitgeber ausfüllen. Sie ist maßgeblich für den Anspruch und die Bemessung des Wohngeldes. Liegt Ihr Einkommen über der Einkommensgrenze, wird kein Wohngeld gewährt. Hierzu gibt es im Wohngeldrecht Tabellen und Berechnungsmodi. Ihr Arbeitgeber ist durch das Wohngeldgesetz zur Erteilung der Einkommensbescheinigung verpflichtet, er kann sich dieser Verpflichtung nicht entziehen. Antragsassistent: Anlage zum Wohngeldantrag - VerdienstbescheinigungMietbescheinigung (Mietzuschuss): Die Mietbescheinigung zum Wohngeldantrag wird benötigt, um die Höhe des Wohngeldes zu bestimmen und um festzustellen, ob überhaupt Miete gezahlt wird. Wird tatsächlich keine Miete gezahlt, besteht kein Anspruch auf Wohngeld, oder eventuell zustehendes Wohngeld wird an den Vermieter weitergeleitet.Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss: Dieser Antrag ist ausgefüllt und unterschrieben mit den notwendigen Nachweisen bei der zuständigen Wohngeldstelle abzugeben. Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung: Wenn sie einen sogenannten Lastenzuschuss für Ihre Eigentumswohnung oder für Ihr Familienheim beantragen wollen, müssen Sie die bestehenden Belastungen nachweisen. Der Lastenzuschuss ist im Grunde das Gleiche wie ein Mietzuschuss, nur dass für ihn die Belastungen, die aus der Bildung von Eigentum entstehen, die Grundlage der Berechnung bilden. Deshalb müssen Belastungen, die aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung entstehen hier nachgewiesen werden.Fremdmittelbescheinigung: Die Fremdmittelbescheinigung muss zum Nachweis der Belastung von der darlehengebenden Bank ausgefüllt werden. Antragsassistent: Bescheinigung über die Aufnahme von FremdmittelnNachweis über Unterhaltsverpflichtungen/ Werbungskosten: Die gleiche Wirkung wie die Werbungskosten entfalten die Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen. Auch sie wirken einkommensmindernd. Diese Bescheinigung des Finanzamtes brauchen Sie nur vorzulegen, wenn Ihre abzugsfähigen Werbungskosten die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro jährlich übersteigt. Da Werbungskosten sich Einkommensmindernd auswirken, wirken Sie gleichzeitig mietzuschusserhöhend.Negativbescheinigung über den Bezug von Wohngeld: Diese Bescheinigung soll Doppelzahlungen verschiedener Wohngeldstellen vermeiden.Antragsassistent: Anlage zum Wohngeldantrag - Erklärung Zusatzeinkünfte Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen der Formulare und Drucken der im Anschluss generierten PDF-Dateien möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome. Bei Nutzung des Internet Explorers kann es zu einer fehlerhaften Darstellung kommen. Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.

    Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2

    Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Miete, Wohngeldzahlung, Mietzuschuss, Lastenzuschuss, Eigenheim, Wohngeldbescheid, Wohngeldantrag, Eigentümer, Wohngelderhöhung, Wohngeldhöhe, Wohngeldminderung, Einfamilienhaus, Wohnung, Eigentumswohnung, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldbetrag, Wohngeldveränderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de