vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es: als Mietzuschuss für Mieter:innen einer Wohnung oder für Bewohner:innen eines Heimes als Lastenzuschuss für Eigentümer:innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung Insbesondere Rentner, Bezieher von Arbeitslosengeld I und Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen gehören zur Gruppe der Wohngeldbezieher.Anders als beispielweise beim Arbeitslosengeld II oder der Grundsicherung für Ältere und Nichterwerbstätige ist es beim Bezug von Wohngeld in der Regel unschädlich, wenn man über Vermögen verfügt (z.B. Sparguthaben). Nur dann, wenn Vermögen in erheblichem Umfang (z.B. bei einer Person über 60.000 €) vorhanden ist, besteht kein Wohngeldanspruch.Das Einkommen oder Vermögen naher Verwandter außerhalb des eigenen Haushaltes spielt für den Bezug von Wohngeld ebenfalls keine Rolle. Berechnung, Antrag und weitere Informationen erhalten Sie über den Link in der Kachel "Onlinedienstleistungen".

    Online-Dienst

    Wohngeld

    ID: L100002_122711113

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Senioren, Jugend und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Fax: 05235 504-161

    Telefon Festnetz: 05235 504-0

    E-Mail: info@blomberg-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeldantrag (Vordruck) Mietvertrag oder Eigentumsnachweis Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Belastungen (Darlehen, Grundbesitzabgaben, etc.) Einkommensnachweise (z. B. Verdienstbescheinigung (Vordruck), Abrechnungen, Rentenbescheid, Bescheid Arbeitslosengeld, Zins- /Erträgnisbescheinigungen usw.) Wenn Sie wissen möchten, ob Sie einen Anspruch auf Miet- oder Lastenzuschuss haben, können Sie mit dem Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen einen möglichen Leistungsanspruch errechnen, ehe Sie einen Antrag stellen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeldgesetz (WoGG) Wohngeldverordnung (WoGV) Erstes Sozialgesetzbuch (SGB I) Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie selbst als wohngeldberechtigte Person müssen den Antrag stellen. Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten wird Ihnen bei berechtigtem Anspruch das Wohngeld bewilligt. Die Bewilligung und die Höhe der Zahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

    Fristen

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Bewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate.Einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld sollten Sie 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen. Das Wohngeld oder eine Erhöhung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit. Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Weitere Informationen

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohnung, Mietwohnung, Wohnen, Wohngeldbescheid, Wohngelderhöhung, Eigentumswohnung, Miete, Wohngeldbetrag, Eigenheim, Mietzuschuss, Wohngeld, Einfamilienhaus, Eigentümer, Wohngeldantrag, Wohngeldveränderung, Mieterhöhung, Wohngeldzahlung, Lastenzuschuss, Wohngeldhöhe, Wohngeldangelegenheiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English