vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können Wohngeld erhalten. Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder im Eigenheim, ist ein Lastenzuschuss möglich. Voraussetzungen: Sie wohnen in Gütersloh und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder und der Höhe des gesamten Familieneinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Wohngeld bekommen Sie nicht automatisch, dafür muss ein Antrag gestellt werden. Antragsmöglichkeiten: Für die Beantragung von Wohngeld stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung Antragsformulare zum Ausfüllen am PC und Versand per Post oder E-Mail Antragsformulare in Papierform Sie können die Formulare in Papierform per E-Mail unter wohngeld@guetersloh.de anfordern. Benötigte Unterlagen zum Wohngeldantrag: Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate aller im Haushalt lebenden Personen Kopie des Mietvertrages Nachweis über die Höhe der aktuellen Miete (z.B. Mieterhöhungsschreiben des Vermieters) Nachweis der Mietzahlungen für die letzten drei Monate durchgängige Kontoauszüge der letzten drei Monate Aufenthaltstitel Bei Erstantragstellung: Anlage EU-Bürger / Anlage Nicht-EU-Bürger Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein. Allgemeine Hinweise: Wohngeld wird ab dem Monat bewilligt, in dem der Tag der Antragstellung liegt. Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben: Bürgergeld (SGB II) Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII) verschiedene andere Sozialleistungen. Ausnahme: Die vorgenannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt. Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall). Dies gilt auch dann, wenn alle Mitglieder eines Haushalts Anspruch auf Ausbildungsförderung haben. Nutzen Sie den Wohngeld-Proberechner und prüfen Sie unverbindlich, ob Wohngeld für Sie in Frage kommt. Im Anschluss an die Proberechnung haben Sie dann die Möglichkeit direkt online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. ZUSTÄNDIGE ABTEILUNG Fachbereich Soziales Wohngeldstelle Berliner Str. 70 33330 Gütersloh Telefon: 05241/82-1 Fax: 05241 82-2134 Email: wohngeld@guetersloh.de Sie haben die Möglichkeit eine persönliche Beratung im Bürgerzentrum zu nutzen. Diese ist (nur) nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter möglich in der Zeit von Montags 9:00 - 12:00 Uhr und Donnerstags 14:00 - 16:30 Uhr Die Sachbearbeiter in der Wohngeldstelle sind wie folgt erreichbar: Familienname Sachbearbeiter/in Tel.-Nr. 05241/82 - A Frau Katz 2748 Mo - Do vormittags B, D Frau Bröder 2403 C, E - G Frau Bachri Oglou 2082 H - J, O Frau Pankratius 2213 K, U, Z Frau Penner 2081 L - M N.N 3110 P - R, V Herr Ciecierski 2034 Di - Fr S Herr Haskamp 2108 N, T, W - Y Frau Dallmann 3196 Die Mitarbeiter*innen sind beim Ausfüllen des Wohngeldantrages behilflich, nehmen ausgefüllte Anträge auf Wohngeld entgegen und kopieren notwendige Anlagen, informieren, soweit möglich, über Ansprüche oder Ausschlussgründe von Wohngeld. Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung MHKBD Wohngeldrechner (nrw.de) Mit dem Wohngeldrechner Schrift-für-Schritt zum Wohngeld (Anleitung) 2022-12-16 MHKBD Wohngeld Schritt-für-Schritt final.pdf (testa-de.net) Allgemeine Informationen zum Wohngeld, Flyer des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld https://www.mhkbd.nrw/flyer-zum-wohngeld-plus-informationen-kompakt-einfach-und-uebersichtlich-fuer-mieterinnen-und

    Online-Dienst

    Wohngeld

    ID: L100002_122974461

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Materielle Absicherung von Lebenslagen

    Beschreibung

    Fachbereich Familie und Soziales: Sicherung des Lebensunterhaltes

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 70

    33330 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 82-1

    E-Mail: wohngeld@guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohnung, Mietwohnung, Wohnen, Wohngeldbescheid, Wohngelderhöhung, Eigentumswohnung, Miete, Wohngeldbetrag, Eigenheim, Mietzuschuss, Wohngeld, Einfamilienhaus, Eigentümer, Wohngeldantrag, Wohngeldveränderung, Mieterhöhung, Wohngeldzahlung, Lastenzuschuss, Wohngeldhöhe, Wohngeldangelegenheiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English