vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Hinweise für Lüdinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Dabei wird unterschieden zwischen einem Mietzuschuss für eine Wohnung und einem so genannten Lastenzuschuss für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung. Mietzuschuss für eine Wohnung Einen Mietzuschuss können beantragen: Mieter, auch Untermieter Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts Bewohner einers Heimes im Sinne des Heimgesetzes (Selbstzahler) Lastenzuschuss für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung Einen Lastenzuschuss können beantragen: Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts für den eigen genutzten Wohnraum oder Erbbauberechtigte Keinen Anspruch auf Wohngeld/Lastenzsuchuss haben z. B. Leistungsberechtigte nach dem SGB II Leistungsberechtigte nach dem SGB XII Leistungsberechtigte nach dem AsylblG allein stehende Wehrdienstleistende / Zivildienstleistende, da Mietbeihilfe nach dem - Unterhaltssicherungsgesetz beantragt werden kann Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder zählen, denen Leistungen zur Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder dem Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - (SGB III), sog. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) dem Grunde nach zustehen oder im Falle einer Antragstellung dem Grunde nach zustehen würden. Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld/Lastenzuschuss gewährt werden kann, hängt insbesondere ab von: der Höhe des Familieneinkommens der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder Antragsverfahren Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind antragsabhängig. Leistungen werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeldDen Antrag können Sie dann bei der Stadtverwaltung Lüdinghausen, Fachbereich 5, Borg 2, 59348 Lüdinghausen, stellen. Bitte sprechen Sie mit uns telefonisch einen Termin ab, damit wir für Sie und Ihr Anliegen genügend Zeit einplanen können.

    Online-Dienst

    Wohngeldgesetz - Leistungsgewährung Wohngeld

    ID: L100002_123389042

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 5: Arbeit und Soziales

    Beschreibung

    Infoseite: www.luedinghausen.de Postfach-Adresse: Postfach: 1531 Postleitzahl: 59335 Ort: Lüdinghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-500

    Fax: 02591 926-509

    E-Mail: jobcenter@stadt-luedinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Wohngeldstelle

    Beschreibung

    Online-Antrag: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBSTRT

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Wohngeldgesetz - Leistungsgewährung

    Beschreibung

    Infoseite: www.luedinghausen.de Online-Antrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WohngeldGO Postfach-Adresse: Postfach: 1531 Postleitzahl: 59335 Ort: Lüdinghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-551

    Fax: 02591 926-559

    E-Mail: freyland@stadt-luedinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohnung, Mietwohnung, Wohnen, Wohngeldbescheid, Wohngelderhöhung, Eigentumswohnung, Miete, Wohngeldbetrag, Eigenheim, Mietzuschuss, Wohngeld, Einfamilienhaus, Eigentümer, Wohngeldantrag, Wohngeldveränderung, Mieterhöhung, Wohngeldzahlung, Lastenzuschuss, Wohngeldhöhe, Wohngeldangelegenheiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English