vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Hinweise für Radevormwald: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohnen kostet Geld - oft zuviel für Menschen mit geringem Einkommen. Deshalb leistet der Staat auf Antrag in solchen Fällen finanzielle Hilfe: Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz wird als Zuschuss gezahlt. Unterschieden wird nach: Mietzuschuss, wenn Sie Mieter von Wohnraum sind, oder Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen. Ob, und wenn ja, in welcher Höhe Wohngeld in Anspruch genommen werden kann, hängt von folgenden Faktoren ab: Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder Höhe des Gesamteinkommens Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten, wird bei der Berechnung bereits Ihre angemessene Miete voll berücksichtigt - eine separate Gewährung von Wohngeld ist dann nicht mehr möglich. Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Sie können den Antrag schriftlich stellen oder auch online übermitteln. Für die schriftliche Antragstellung verwenden Sie bitte die Antragsformulare aus dem Downloadbereich.

    Online-Dienst

    Wohngeld (online möglich)

    ID: L100002_123533021

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Hinweise für Radevormwald: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Antragstellung sind mindestens folgende Nachweise vorzulegen: sämtliche Einkommensunterlagen aller zum Haushalt gehörenden Personen (z. B. Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide, Bescheide über Arbeitslosengeld I, Nachweis über Krankengeld, Elterngeldbescheid etc.) Schwerbehindertenausweis Mietvertrag oder Mietbescheinigung Nachweis über die letzte Mietzahlung Fremdmittelbescheinigung (bei Eigentum) Bescheid über die Grundsteuer B (bei Eigentum) Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung mit den Sachbearbeiter/-innen in Verbindung zu setzen, um im Detail zu klären, welche Nachweise Ihrem Wohngeldantrag beizufügen sind. Die Online-Antragstellung erfordert ein Servicekonto und kann über den entsprechenden Button auf dieser Seite aufgerufen werden.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Radevormwald: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeldgesetz

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Radevormwald: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten unserer Mitarbeiter/-innen, die sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens richtet. Buchstaben A - F: Frau BakaevBuchstaben G - P: Frau DuranBuchstaben Q - Z: Herr Catoglu

    Weitere Informationen

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohnung, Mietwohnung, Wohnen, Wohngeldbescheid, Wohngelderhöhung, Eigentumswohnung, Miete, Wohngeldbetrag, Eigenheim, Mietzuschuss, Wohngeld, Einfamilienhaus, Eigentümer, Wohngeldantrag, Wohngeldveränderung, Mieterhöhung, Wohngeldzahlung, Lastenzuschuss, Wohngeldhöhe, Wohngeldangelegenheiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English