vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Hinweise für Erkelenz: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Hausbelastungen). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag (Formvordruck) stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen. Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung. Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums. Öffnungszeiten Wohngeldstelle (Nach Terminvereinbarung): Hier finden Sie den Link zur Online-Terminvergabe Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

    Online-Dienste

    Wohngeld beantragen - Lastenzuschuss

    ID: L100002_122835431

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld beantragen - Mietzuschuss

    ID: L100002_122835418

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    E-Mail: wohngeldstelle@erkelenz.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Hinweise für Erkelenz: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um eine zügige rechtliche Prüfung zu gewährleisten, werden folgende Unterlagen zwingend benötigt: Alle unten aufgeführten Dokumente werden ebenfalls bei einem Weiterleistungsantrag/Erhöhungsantrag benötigt: Formeller Wohngeldantrag (Lastenzuschuss) ausgefüllt und unterschrieben Fremdmittelbestimmung zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung Nachweise über die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn - auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe Lückenlose Kontoauszüge der letzten zwei Monate aller Haushaltsmitglieder zu allen Konten (auch evtl. Sparkonten, Depot etc.) Transferleistungsbescheide (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei Ablehnung dieser Leistungen auch den Ablehnungs- bzw. Einstellungsbescheid. Grundbesitzabgabenbscheid Kaufvertrag des Objektes Verdienstbescheinigung (vom Arbeitgeber bzw. bei Krankengeldbezug von der Krankenkasse ausgefüllt) sowie die letzte Gehaltsabrechnung (alternativ die letzten zwölf Lohnabrechnungen) ggf. Rentenbescheid(e) aktuell ggf. Bewilligungsbescheid oder Einstellungsbescheid Jobcenter ggf. Bewilligungbescheid über Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit) ggf. Krankengeldbescheid ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen: Anlage: "bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen" und Zahlungsbelege, Vereinbarungen, Titel usw. ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderteneigenschaft und Zahlung von Pflegegeld ggf. Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid) und Kinderbetreuungskosten ggf. Elterngeldbescheid ggf. bei Selbstständigen Gewinn-/ Verlustrechnung des Steuerberaters

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erkelenz: Inhalte der zuständigen Stelle

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    Weitere Informationen

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohnung, Mietwohnung, Wohnen, Wohngeldbescheid, Wohngelderhöhung, Eigentumswohnung, Miete, Wohngeldbetrag, Eigenheim, Mietzuschuss, Wohngeld, Einfamilienhaus, Eigentümer, Wohngeldantrag, Wohngeldveränderung, Mieterhöhung, Wohngeldzahlung, Lastenzuschuss, Wohngeldhöhe, Wohngeldangelegenheiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English