Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung
Beschreibung
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn
- sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
- sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
- sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Online-Dienst
Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Kamp-Lintfort - 50-64 Wohnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2842 - 912-0
E-Mail: info@kamp-lintfort.de
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Nachweis der eingetretenen Änderung.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021
Stichwörter
Wohnung, Mietwohnung, Wohnen, Wohngeldbescheid, Wohngelderhöhung, Eigentumswohnung, Miete, Wohngeldbetrag, Eigenheim, Mietzuschuss, Wohngeld, Einfamilienhaus, Eigentümer, Wohngeldantrag, Wohngeldveränderung, Mieterhöhung, Wohngeldzahlung, Lastenzuschuss, Wohngeldhöhe, Wohngeldangelegenheiten