vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Was ist Wohngeld und wie bekomme ich es?Wohngeld ist eine von Bund und Land getragene Unterstützung. Wohngeld soll dazu dienen, dass einkommensschwächere Haushalte angemessenen und familiengerechten Wohnraum bezahlen können. Das Wohngeld wird entweder als Zuschuss zur Miete ("Mietzuschuss") gezahlt oder als Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums ("Lastenzuschuss").Ausführliche Informationen dazu hat das Landes-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zusammengestellt. Auf der Internetseitehttps://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngelderfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um Wohngeld beantragen zu können.Eine erste Einschätzung, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, gibt Ihnen derWohngeldrechner des Landes NRW.Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen.Die dafür nötigen Antragsformulare mit einer Anleitung finden Sie im Internet unter https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld.Sie können die Formulare direkt am PC ausfüllen, ausdrucken und an unsere Wohngeldstelle schicken. Zum Ausdruck des ausgefüllten PDF-Formulars deaktivieren Sie bitte einen eventuell installierten Pop-up Blocker.Ebenso können Sie sich die Formulare ausdrucken, von Hand ausfüllen und an die Wohngeldstelle schicken. Außerdem bekommen Sie die Formulare bei unserer Wohngeldstelle im Service-Center im Stadthaus sowie in den Rathäusern in Dülken und Süchteln.WohngeldstelleDie Wohngeldstelle der Stadt Viersen ist Teil des Fachbereichs 40/I - Abteilung Soziale Hilfen. Den Koordinationsbereich Wohngeld, Lastenzuschuss finden Sie an der Bahnhofstraße 23-29.Vor einem Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin über die Online-Terminvergabe.Unsere Sprechzeiten sind montags, mittwochs und freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung.Außerdem erreichen Sie uns per E-Mail an wohngeld@viersen.de.

    Online-Dienst

    vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    ID: L100002_121834290

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Viersen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohnung, Mietwohnung, Wohnen, Wohngeldbescheid, Wohngelderhöhung, Eigentumswohnung, Miete, Wohngeldbetrag, Eigenheim, Mietzuschuss, Wohngeld, Einfamilienhaus, Eigentümer, Wohngeldantrag, Wohngeldveränderung, Mieterhöhung, Wohngeldzahlung, Lastenzuschuss, Wohngeldhöhe, Wohngeldangelegenheiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English