vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung erneut
Hinweise für Werl: Wohngeld Bewilligung erneut
Beschreibung
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Damit keine Unterbrechung der laufenden Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.
Hinweise für Werl: Wohngeld Bewilligung erneut
Wohngeldbeantragung in Zeiten der Corona-Krise
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 kommt es auch in der Wallfahrtsstadt Werl zu Einschränkungen des Publikumsverkehrs.
Aus diesem Grund können Sie derzeit einen Wohngeldantrag auch online stellen. Über den Wohngeldrechner NRW ("Wohngeldproberechner") können sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Der Wohngeldrechner berücksichtigt die seit dem 01.01.2020 in Kraft getretene Neuberechnung des Wohngeldes. Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden.
Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Antragstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die Wohngeldstelle der Wallfahrtsstadt Werl weitergeleitet.
Schritt für Schritt zum Wohngeld:
Erläuterung zum Wohngeld
Hinweise zum Wohngeldantrag
Informationen des Ministeriums zum 2. Heizkostenzuschuss und zur Wohngeldreform 2023 in verschiedenen Sprachen:
Deutsch
Englisch
Türkisch
Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Wohngeld Zahlung für Werl, Stadt
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Dem ausgefüllten Weiterleistungsantrag müssen Sie noch Nachweise beilegen.
Aktuelle Nachweise zu Ihrer Miete oder Belastung, vor allem:
- Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
- ggf. aktuelle Betriebskostenabrechnung,
- bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die Sie für den Kauf, Bau oder die Modernisierung Ihres Eigenheims oder Ihrer Eigentumswohnung aufgenommen haben,
- bei Eigentümern: aktueller Grundsteuerbescheid.
Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, z. B.
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate,
- aktueller Rentenbescheid,
- aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld),
- Nachweis für Unterhaltszahlungen,
- Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (z. B. bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.
Sonstige Nachweise (falls vorhanden), z. B.
- Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung.
Hinweise für Werl: Wohngeld Bewilligung erneut
Dem ausgefüllten Weiterleistungsantrag müssen Sie noch Nachweise beilegen.
Aktuelle Nachweise zu Ihrer Miete oder Belastung, vor allem:
- Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
- ggf. aktuelle Betriebskostenabrechnung,
- bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die Sie für den Kauf, Bau oder die Modernisierung Ihres Eigenheims oder Ihrer Eigentumswohnung aufgenommen haben,
- bei Eigentümern: aktueller Grundsteuerbescheid.
Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, z. B.
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate,
- aktueller Rentenbescheid,
- aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld),
- Nachweis für Unterhaltszahlungen,
- Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (z. B. bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.
Sonstige Nachweise (falls vorhanden), z. B.
- Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung.
Formulare
Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
Wie hoch Ihr Wohngeldanspruch sein könnte, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel:
- Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?
- Wie hoch ist Ihre Miete bzw. Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?
- Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?
Zu 1.: Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden.
Die Einkommensermittlung richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz, entscheidend sind die steuerpflichtigen positiven Einkünfte, ergänzt um einen Katalog zu berücksichtigender steuerfreier Einnahmen.
Davon können jeweils zehn Prozent abgezogen werden, wenn
- Steuern vom Einkommen
- Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Zahlen. Werden alle drei aufgeführten oder vergleichbare Zahlungen geleistet, beträgt der Abzugsbetrag 30 Prozent.
Zu 2.: Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum aufgrund eines Mietvertrages.
Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums.
Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die sog. Bruttokaltmiete. Heizkosten und Kosten für die Erwärmung von Wasser gehören nicht zur Miete. Auch Haushaltsstrom und Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge gehören nicht dazu.
Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen.
Zu 3.: Haushaltsmitglieder sind die wohngeldberechtigte Person und weitere im Wohngeldgesetz ausdrücklich genannte Personen. Diese müssen die Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird zusammen mit der wohngeldberechtigten Person bewohnen. Diese Wohnung muss für jede genannte Person der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein.
Es werden sämtliche Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind.
Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind, z. B.:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) oder
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Allein lebende Studierende und Auszubildende haben ebenfalls keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn sie dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben. Das gilt auch dann, wenn BAföG oder BAB wegen zu hohem Einkommen der Eltern abgelehnt wurde.
Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde.
Hinweise für Werl: Wohngeld Bewilligung erneut
Wie hoch Ihr Wohngeldanspruch sein könnte, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel:
- Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?
- Wie hoch ist Ihre Miete bzw. Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?
- Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?
Zu 1.: Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden.
Die Einkommensermittlung richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz, entscheidend sind die steuerpflichtigen positiven Einkünfte, ergänzt um einen Katalog zu berücksichtigender steuerfreier Einnahmen.
Davon können jeweils zehn Prozent abgezogen werden, wenn
- Steuern vom Einkommen
- Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Zahlen. Werden alle drei aufgeführten oder vergleichbare Zahlungen geleistet, beträgt der Abzugsbetrag 30 Prozent.
Zu 2.: Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum aufgrund eines Mietvertrages.
Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums.
Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die sog. Bruttokaltmiete. Heizkosten und Kosten für die Erwärmung von Wasser gehören nicht zur Miete. Auch Haushaltsstrom und Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge gehören nicht dazu.
Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen.
Zu 3.: Haushaltsmitglieder sind die wohngeldberechtigte Person und weitere im Wohngeldgesetz ausdrücklich genannte Personen. Diese müssen die Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird zusammen mit der wohngeldberechtigten Person bewohnen. Diese Wohnung muss für jede genannte Person der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein.
Es werden sämtliche Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind.
Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind, z. B.:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) oder
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Allein lebende Studierende und Auszubildende haben ebenfalls keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn sie dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben. Das gilt auch dann, wenn BAföG oder BAB wegen zu hohem Einkommen der Eltern abgelehnt wurde.
Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
§ 22 Abs. 1, § 25 WoGG
Hinweise für Werl: Wohngeld Bewilligung erneut
- Wohngeldgesetz (WoGG)
Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle
Kosten
Hinweise für Werl: Wohngeld Bewilligung erneut
Weitere Informationen
Hinweise für Werl: Wohngeld Bewilligung erneut
- Antrag auf Mietzuschuss
- Antrag auf Lastenzuschuss
- Wohngeld - Mitteilung über Veränderung
- Wohngeld beantragen
- Wohngeldrechner
- Wohngeldrechner NRW
- Beantragung von Wohngeld
- Wohngeld - Ratschläge und Hinweise
- Häufig gestellte Fragen zum Wohngeld
- Höchstbeträge für Miete und Belastung
- Beispielrechnungen
- Mietenstufen
- Schritt für Schritt zum Wohngeld: Erläuterung zum Wohngeld Hinweise zum Wohngeldantrag Antrag auf Mietzuschuss Antrag auf Lastenzuschuss Informationen des Ministeriums zum 2. Heizkostenzuschuss und zur Wohngeldreform 2023 in verschiedenen Sprachen: Deutsch Englisch Türkisch
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021