vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung erneut

    vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung erneut

    Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.

    Beschreibung

    Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Damit keine Unterbrechung der laufenden Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.Wohngeld gibt es als: Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung Mietzuschuss für Mieter eines Zimmers Mietzuschuss für Bewohner eines Heims Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims Lastenzuschuss für Eigentümer einer Eigentumswohnung. Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.Damit Sie besser einschätzen können, ob auch Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, haben wir Ihnen die grundlegenden Informationen unter dem Punkt "Weitere Informationen" zusammengestellt. Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Mit dem Wohngeldrechner können Sie schnell und einfach Ihren voraussichtlichen Anspruch auf das Wohngeld berechnen - die Wohngelderhöhung 2023 ist bereits eingearbeitet und die rechnerischen Vorschriften des Wohngeldgesetzes werden in diesem Rechner exakt umgesetzt, sodass das Ergebnis des Wohngeldrechners mit äußerster Genauigkeit errechnet wird. Wohngeld online berechnen: Wohngeldrechner Wohngeld online beantragen: Sie können Wohngeld auch mithilfe von Antragsvordrucken beantragen, die am PC ausgefüllt und dann per Post oder über das Kontaktformular (rechte Randspalte - unter "Onlinedienstleistung" zu finden) an die Hansestadt Herford zu senden. Die Antragsformulare finden Sie nachfolgend oder unter "Onlinedienstleistung" zum Download. Hinweis: Zum Ausdruck des ausgefüllten PDF-Formulars deaktivieren Sie bitte einen eventuell installierten Pop-up-Blocker. Antrag auf Wohngeld stellen Alternativ können Sie die Antragsvordrucke an der Einlasskontrolle des Rathauses erhalten und abgeben.

    Online-Dienst

    Wohngeld beantragen

    ID: L100002_123057234

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dem ausgefüllten Weiterleistungsantrag müssen Sie noch Nachweise beilegen.

    Aktuelle Nachweise zu Ihrer Miete oder Belastung, vor allem:

    • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
    • ggf. aktuelle Betriebskostenabrechnung,
    • bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die Sie für den Kauf, Bau oder die Modernisierung Ihres Eigenheims oder Ihrer Eigentumswohnung aufgenommen haben,
    • bei Eigentümern: aktueller Grundsteuerbescheid.

    Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, z. B.

    • Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate,
    • aktueller Rentenbescheid,
    • aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld),
    • Nachweis für Unterhaltszahlungen,
    • Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (z. B. bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.

    Sonstige Nachweise (falls vorhanden), z. B.

    • Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Ihren Erstantrag auf Wohngeld werden folgende Unterlagen benötigt: Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung mit Meldebestätigung Mietvertrag Kontoauszug über die letzte Mietzahlung Letzte Nebenkostenabrechnung des Vermieters / letzte Mietanpassung Aktueller Abschlagszahlungsplan des Versorgungsunternehmens Nachweise über alle Einkommen aller Haushaltsmitglieder (auch steuerfreie und geringfügige): Falls zutreffend: Arbeitsvertrag / Ausbildungsvertrag Verdienstabrechungen der letzten 12 Monate Bescheid über Arbeitslosengeld I + letzten Kontoauszug hierüber Bescheid über Arbeitslosengeld II / Grundsicherung Bescheid über BAföG / BAB Rentenbescheid Bescheid über Kinderzuschlag / Nachweis der Beantragung Aktueller Kontoauszug über Kindergeld Nachweise über Zinseinkünfte, Dividenden o. ä. Bei einem Lastenzuschussantrag legen Sie bitte entsprechende Nachweise (Kaufvetrag, Wohnflächennachweis, Kreditzahlungen, Nebenkosten, Grundsteuernachweis, Grundbuchauszug, ...) vor. Für genauere Auskünfte können Sie sich gerne vorher an uns wenden. Für Ihren Weiterleistungsantrag auf Wohngeld werden folgende Unterlagen benötigt: Kontoauszug über die letzte Mietzahlung Letzte Nebenkostenabrechnung des Vermieters / letzte Mietanpassung Aktueller Abschlagszahlungsplan des Versorgungsunternehmens Nachweise über alle Einkommen aller Haushaltsmitglieder (auch steuerfreie und geringfügige): Falls zutreffend: Verdienstabrechnungen der letzten 12 Monate Aktueller Rentenbescheid Bescheid über Kinderzuschlag Aktueller Kontoauszug über Kindergeld Bescheid über Arbeitslosengeld I + letzten Kontoauszug hierüber Nachweise über Zinseinkünfte, Dividenden o. ä. Bei einem Lastenzuschussantrag legen Sie bitte entsprechende Nachweise (Aktueller Kontoauszug über Kreditzahlungen, Nebenkosten, Grundsteuernachweis, ggf. Anschlusszinsvereinbarung, ...) vor. Für genauere Auskünfte können Sie sich gerne vorher an uns wenden.

    Voraussetzungen

    Wie hoch Ihr Wohngeldanspruch sein könnte, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel:

    1. Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?
    2. Wie hoch ist Ihre Miete bzw. Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?
    3. Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?

    Zu 1.: Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden.

    Die Einkommensermittlung richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz, entscheidend sind die steuerpflichtigen positiven Einkünfte, ergänzt um einen Katalog zu berücksichtigender steuerfreier Einnahmen.

    Davon können jeweils zehn Prozent abgezogen werden, wenn

    • Steuern vom Einkommen
    • Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
    • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Zahlen. Werden alle drei aufgeführten oder vergleichbare Zahlungen geleistet, beträgt der Abzugsbetrag 30 Prozent.

    Zu 2.: Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum aufgrund eines Mietvertrages.

    Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums.

    Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die sog. Bruttokaltmiete. Heizkosten und Kosten für die Erwärmung von Wasser gehören nicht zur Miete. Auch Haushaltsstrom und Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge gehören nicht dazu.

    Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen.

    Zu 3.: Haushaltsmitglieder sind die wohngeldberechtigte Person und weitere im Wohngeldgesetz ausdrücklich genannte Personen. Diese müssen die Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird zusammen mit der wohngeldberechtigten Person bewohnen. Diese Wohnung muss für jede genannte Person der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein.

    Es werden sämtliche Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind.

    Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind, z. B.:

    • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) oder
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

    Allein lebende Studierende und Auszubildende haben ebenfalls keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn sie dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben. Das gilt auch dann, wenn BAföG oder BAB wegen zu hohem Einkommen der Eltern abgelehnt wurde.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld wird an Sie gezahlt, wenn zusammengerechnet alle Einkünfte der Personen in Ihrem Haushalt nicht reichen, um einen ausreichend großen Wohnraum zu bezahlen. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von folgenden Faktoren ab: 1. Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?2. Wie hoch ist Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?3. Wie viele Mitglieder leben in Ihrem Haushalt und wie hoch ist deren Einkommen? 1. Wie wird Ihr Gesamteinkommen berechnet? Bei der Berechnung des Gesamteinkommens wird das Jahreseinkommen aller Mitglieder in Ihrem Haushalt zusammengerechnet. Sollten Sie Unterhalt zahlen, können Sie diesen von dem Betrag abziehen. Jeweils 10 % werden bei der Berechnung abgezogen, wenn Sie oder Ihre Haushaltsmitglieder im Bewilligungszeitraum folgende Kosten haben: Einkommensteuern Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung 2. Wie wird Ihre Miete/monatliche Belastung berechnet? Die Grundlage für die Berechnung des Wohngelds ist Ihre Bruttokaltmiete. Zu dieser zählen beispielsweise auch die Kosten für Kaltwasser, Abwasser- und Müllbeseitigung und für die Treppenbeleuchtung. Kosten für Heizung, Strom und warmes Wasser gehören nicht zur Bruttokaltmiete. Auch weitere Nebenkosten werden nicht für die Berechnung Ihres Wohngeldes herangezogen. Falls Sie in einer eigenen Wohnung oder in einem eigenen Haus wohnen, werden die Kosten für mögliche Kredite und die Bewirtschaftung des Eigentums für die Berechnung Ihres Wohngeldes herangezogen. 3. Wer zählt zu Ihrem Haushalt? Zu Ihrem Haushalt zählen die Personen, die gemeinsam mit Ihnen in einer Wohnung leben. Bei der Wohngeldberechnung werden die Einkommen alle Mitglieder Ihres Haushalts berücksichtigt. Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, wenn sie bereits andere Sozialleistungen erhalten. Dazu zählen zum Beispiel die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. In Bezug auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gilt der Ausschluss nur, wenn allen Haushaltsmitgliedern (siehe § 20 Abs. 2 S. 1 WoGG) diese Leistung zusteht. Sobald ein Haushaltsmitglied keinen Anspruch auf eine dieser Leistungen hat, wird der Anspruch auch für die BAföG- und BAB-Empfänger berechnet und geleistet.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 22 Abs. 1, § 25 WoGG

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeldgesetz Wohngeldverordnung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes Sozialgesetzbuch

    Fristen

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Stellen Sie Ihren Antrag auf Wohngeld schnellstmöglich, sobald sie diese Hilfe vom Staat benötigen. Wohngeld gibt es erst ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Wohngeld wird Ihnen in der Regel für 12 Monate gezahlt. Benötigen Sie noch länger als 12 Monate Wohngeld, sollten Sie den Antrag auf Weiterleistung nach 10 Monaten stellen. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag ab dem Ersten des Monats gilt, in dem er gestellt wird. Am 31.01.2023 muss beispielsweise die Antragstellung noch am gleichen Tag erfolgen um für den Januar einen Wohngeldanspruch geltend machen zu können. Also Online oder per Posteinwurf am Rathaus. Formlos mit den notwendigen Angaben (Wohngeldantrag, Person, Wohnung) ist für die Stellung des Antrags ausreichend.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen dauern. Entscheidend für die Schnelligkeit der Bearbeitung Ihres Antrags ist, dass Sie alle benötigten Unterlagen bei der Wohngeldbehörde in Ihrer Heimatstadt/Heimatgemeinde einreichen.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de