vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung erstmalig

    vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung erstmalig

    Hier erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und wie Sie es beantragen.

    Beschreibung

    Sie können Wohngeld als Mieter (sogenannter Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sogenannter Lastenzuschuss) erhalten.

    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie hoch Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum ist. Eine Rolle spielt auch, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben.

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.

    Sie sind verpflichtet, alle Änderungen der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Das betrifft auch Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können.

    Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau, den sogenannten Mietstufen.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.Wohngeld gibt es als: Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung Mietzuschuss für Mieter eines Zimmers Mietzuschuss für Bewohner eines Heims Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims Lastenzuschuss für Eigentümer einer Eigentumswohnung. Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.Damit Sie besser einschätzen können, ob auch Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, haben wir Ihnen die grundlegenden Informationen unter dem Punkt "Weitere Informationen" zusammengestellt. Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Mit dem Wohngeldrechner können Sie schnell und einfach Ihren voraussichtlichen Anspruch auf das Wohngeld berechnen - die Wohngelderhöhung 2023 ist bereits eingearbeitet und die rechnerischen Vorschriften des Wohngeldgesetzes werden in diesem Rechner exakt umgesetzt, sodass das Ergebnis des Wohngeldrechners mit äußerster Genauigkeit errechnet wird. Wohngeld online berechnen: Wohngeldrechner Wohngeld online beantragen: Sie können Wohngeld auch mithilfe von Antragsvordrucken beantragen, die am PC ausgefüllt und dann per Post oder über das Kontaktformular (rechte Randspalte - unter "Onlinedienstleistung" zu finden) an die Hansestadt Herford zu senden. Die Antragsformulare finden Sie nachfolgend oder unter "Onlinedienstleistung" zum Download. Hinweis: Zum Ausdruck des ausgefüllten PDF-Formulars deaktivieren Sie bitte einen eventuell installierten Pop-up-Blocker. Antrag auf Wohngeld stellen Alternativ können Sie die Antragsvordrucke an der Einlasskontrolle des Rathauses erhalten und abgeben.

    Online-Dienst

    Wohngeld beantragen

    ID: L100002_123053215

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung mit Meldebestätigung
    • Mietvertrag oder die Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie der Eigentümer sind
    • aktuelle Mietquittung (Kontoauszug oder Zahlungsbeleg)
    • letzte Mietänderung
    • Kaltwasserabrechnung
    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Ihren Erstantrag auf Wohngeld werden folgende Unterlagen benötigt: Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung mit Meldebestätigung Mietvertrag Kontoauszug über die letzte Mietzahlung Letzte Nebenkostenabrechnung des Vermieters / letzte Mietanpassung Aktueller Abschlagszahlungsplan des Versorgungsunternehmens Nachweise über alle Einkommen aller Haushaltsmitglieder (auch steuerfreie und geringfügige): Falls zutreffend: Arbeitsvertrag / Ausbildungsvertrag Verdienstabrechungen der letzten 12 Monate Bescheid über Arbeitslosengeld I + letzten Kontoauszug hierüber Bescheid über Arbeitslosengeld II / Grundsicherung Bescheid über BAföG / BAB Rentenbescheid Bescheid über Kinderzuschlag / Nachweis der Beantragung Aktueller Kontoauszug über Kindergeld Nachweise über Zinseinkünfte, Dividenden o. ä. Bei einem Lastenzuschussantrag legen Sie bitte entsprechende Nachweise (Kaufvetrag, Wohnflächennachweis, Kreditzahlungen, Nebenkosten, Grundsteuernachweis, Grundbuchauszug, ...) vor. Für genauere Auskünfte können Sie sich gerne vorher an uns wenden. Für Ihren Weiterleistungsantrag auf Wohngeld werden folgende Unterlagen benötigt: Kontoauszug über die letzte Mietzahlung Letzte Nebenkostenabrechnung des Vermieters / letzte Mietanpassung Aktueller Abschlagszahlungsplan des Versorgungsunternehmens Nachweise über alle Einkommen aller Haushaltsmitglieder (auch steuerfreie und geringfügige): Falls zutreffend: Verdienstabrechnungen der letzten 12 Monate Aktueller Rentenbescheid Bescheid über Kinderzuschlag Aktueller Kontoauszug über Kindergeld Bescheid über Arbeitslosengeld I + letzten Kontoauszug hierüber Nachweise über Zinseinkünfte, Dividenden o. ä. Bei einem Lastenzuschussantrag legen Sie bitte entsprechende Nachweise (Aktueller Kontoauszug über Kreditzahlungen, Nebenkosten, Grundsteuernachweis, ggf. Anschlusszinsvereinbarung, ...) vor. Für genauere Auskünfte können Sie sich gerne vorher an uns wenden.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    1. Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?
    2. Wie hoch ist Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?
    3. Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?

    Gesamteinkommen

    Das Gesamteinkommen ergibt sich aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Beträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden.

    Die Einkommensermittlung ergibt sich aus den steuerpflichtigen Einkünften, ergänzt um steuerfreie Einnahmen. Davon abzuziehen sind jeweils 10 Prozent, wenn im Bewilligungszeitraum

    • Steuern vom Einkommen
    • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
    • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    geleistet werden. Werden alle 3 aufgeführten Zahlungen geleistet, beträgt der Abzugsbetrag 30 Prozent.

    Miethöhe/monatliche Belastung bei Eigentum

    Die Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Nutzung des Wohnraums aufgrund eines Mietvertrages.

    Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums.

    Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die Bruttokaltmiete. Nicht zur Miete gehören zum Beispiel Heizkosten und Kosten für warmes Wasser. Auch Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge sowie Vergütungen für allgemeine Unterstützungsleistungen wie die Vermittlung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Notrufdienste gehören nicht dazu.

    Einkommen der Haushaltsmitglieder

    Neben Ihnen als wohngeldberechtigte Person zählen als Haushaltmitglieder die Personen, die mit Ihnen in einer Wohnung leben. Diese Wohnung muss für jede dieser Personen der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein. Es werden alle Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind.

    Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind.

    Zum Beispiel:

    • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) oder
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld wird an Sie gezahlt, wenn zusammengerechnet alle Einkünfte der Personen in Ihrem Haushalt nicht reichen, um einen ausreichend großen Wohnraum zu bezahlen. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von folgenden Faktoren ab: 1. Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?2. Wie hoch ist Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?3. Wie viele Mitglieder leben in Ihrem Haushalt und wie hoch ist deren Einkommen? 1. Wie wird Ihr Gesamteinkommen berechnet? Bei der Berechnung des Gesamteinkommens wird das Jahreseinkommen aller Mitglieder in Ihrem Haushalt zusammengerechnet. Sollten Sie Unterhalt zahlen, können Sie diesen von dem Betrag abziehen. Jeweils 10 % werden bei der Berechnung abgezogen, wenn Sie oder Ihre Haushaltsmitglieder im Bewilligungszeitraum folgende Kosten haben: Einkommensteuern Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung 2. Wie wird Ihre Miete/monatliche Belastung berechnet? Die Grundlage für die Berechnung des Wohngelds ist Ihre Bruttokaltmiete. Zu dieser zählen beispielsweise auch die Kosten für Kaltwasser, Abwasser- und Müllbeseitigung und für die Treppenbeleuchtung. Kosten für Heizung, Strom und warmes Wasser gehören nicht zur Bruttokaltmiete. Auch weitere Nebenkosten werden nicht für die Berechnung Ihres Wohngeldes herangezogen. Falls Sie in einer eigenen Wohnung oder in einem eigenen Haus wohnen, werden die Kosten für mögliche Kredite und die Bewirtschaftung des Eigentums für die Berechnung Ihres Wohngeldes herangezogen. 3. Wer zählt zu Ihrem Haushalt? Zu Ihrem Haushalt zählen die Personen, die gemeinsam mit Ihnen in einer Wohnung leben. Bei der Wohngeldberechnung werden die Einkommen alle Mitglieder Ihres Haushalts berücksichtigt. Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, wenn sie bereits andere Sozialleistungen erhalten. Dazu zählen zum Beispiel die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. In Bezug auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gilt der Ausschluss nur, wenn allen Haushaltsmitgliedern (siehe § 20 Abs. 2 S. 1 WoGG) diese Leistung zusteht. Sobald ein Haushaltsmitglied keinen Anspruch auf eine dieser Leistungen hat, wird der Anspruch auch für die BAföG- und BAB-Empfänger berechnet und geleistet.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 22 WoGG

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeldgesetz Wohngeldverordnung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes Sozialgesetzbuch

    Verfahrensablauf

    Sie selbst als wohngeldberechtigte Person müssen den Antrag stellen.

    Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten wird Ihnen bei berechtigtem Anspruch das Wohngeld bewilligt.

    Die Bewilligung und die Höhe der Zahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

    Fristen

    Eine Bewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate. Einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld sollten Sie 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen. Das Wohngeld oder eine Erhöhung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Stellen Sie Ihren Antrag auf Wohngeld schnellstmöglich, sobald sie diese Hilfe vom Staat benötigen. Wohngeld gibt es erst ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Wohngeld wird Ihnen in der Regel für 12 Monate gezahlt. Benötigen Sie noch länger als 12 Monate Wohngeld, sollten Sie den Antrag auf Weiterleistung nach 10 Monaten stellen. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag ab dem Ersten des Monats gilt, in dem er gestellt wird. Am 31.01.2023 muss beispielsweise die Antragstellung noch am gleichen Tag erfolgen um für den Januar einen Wohngeldanspruch geltend machen zu können. Also Online oder per Posteinwurf am Rathaus. Formlos mit den notwendigen Angaben (Wohngeldantrag, Person, Wohnung) ist für die Stellung des Antrags ausreichend.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen dauern. Entscheidend für die Schnelligkeit der Bearbeitung Ihres Antrags ist, dass Sie alle benötigten Unterlagen bei der Wohngeldbehörde in Ihrer Heimatstadt/Heimatgemeinde einreichen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände wieder verbessert oder verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig überprüfen.

    Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau. Es gibt 6 Mietenstufen. Bei Mietenstufe III entsprechen die Mieten einer Gemeinde ungefähr dem Bundesdurchschnitt.

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bauen-wohnen/wohngeld/wohngeld.html#f10660692) Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Lastenzuschuss, Wohnung, Mietniveau, Wohngeldhöhe, Wohngeldbetrag, Mietstufe, Eigenheim, Sozialhilfe, Wohngeld, Wohngeldminderung, Eigentumswohnung, Wohngeldbescheid, Mietzuschuss, Wohngeld Bewilligung, Wohngelderhöhung, Wohngeld beantragen, Wohngeldangelegenheit, Wohngeld erstmalig, Zuschuss zur Miete

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de