Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung

    Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen

    Beschreibung

    Wenn sich im laufenden Wohngeldbezug 

    • Ihr Gesamteinkommen erhöht hat,
    • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder verringert hat oder
    • Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum verringert hat,

    ist die Wohngeldbehörde verpflichtet, den Wohngeldanspruch neu zu berechnen. Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse, also auch ggf. rückwirkend.

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Relevante Faktoren für die Höhe des Wohngeldes sind: die Anzahl der Haushaltsmitglieder das Einkommen der Haushaltsmitglieder die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung Über den Wohngeldrechner NRW können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden. Da sich jeder Sachverhalt verschieden darstellt und unterschiedliche Nachweise erfordert, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Wohngeldbehörde.

    Online-Dienst

    Wohngeld

    ID: L100002_121943671

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stemwede - Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausplatz 1

    32351 Stemwede

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen sind beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung unter: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Wohngeldes sind die nicht nur vorübergehende, d.h. mehr als zwei Monate andauernde 

    • Erhöhung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • Verringerung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeldgesetz (WoGG)

    Verfahrensablauf

    Die Neuberechnung erfolgt von Amts wegen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen

    Nach der Prüfung der eingetretenen Änderungen erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beantragung nutzen Sie bitte bevorzugt den bereitgestellten Online-Antrag. Alternativ ist ein Antrag direkt im Rathaus, nach vorheriger Terminabsprache, möglich.

    Fristen

    Die Neuberechnung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse. Eine rückwirkende Neuberechnung des Wohngeldes ist möglich.

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld kann frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gezahlt werden. Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld-faq-liste.html;jsessionid=F92AD1F75AF4F907D2EEEEEAA152049A.2_cid295

    Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Bewilligung erfolgt ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. In der Regel wird das Wohngeld für die Dauer von 12 Monaten bewilligt. Für eine weitere Gewährung ist rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ein neuer Antrag zu stellen.

    Weitere Informationen

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Mietzuschuss Änderung, Wohngeldbescheid, Wohngeldhöhe, Wohngeldveränderung, Zuschuss zur Miete, Mieterhöhung, Verringerung Belastung, Eigentumswohnung, Wohngeldminderung, Wohngeldbetrag, Verringerung Miete, Lastenzuschuss Erhöhung, Wohnung, Verringerung Gesamteinkommen, Wohngeldberechtigung Änderung, Unterstützung für Miete, Mietwohnung, Erhöhung Belastung, Wohngeldänderung, Wohngelderhöhung, Eigentum Wohnraum, Lastenzuschuss, Einfamilienhaus, Mietzuschuss Erhöhung, Wohngeldzahlung, Lastenzuschuss Änderung, Mietzuschuss, Wohngeld, Eigenheim, Wohngeldangelegenheiten, Eigentümer, Miete, Wohngeldberechtigte Person, Verringerung Anzahl Haushaltsmitglieder, Zuschuss zu Lasten, Wohngeldantrag, Unterstützung für Eigentum, Unterstützung für Wohnkosten, Mietzuschuss

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de