Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Beschreibung
Wenn sich im laufenden Wohngeldbezug
- Ihr Gesamteinkommen erhöht hat,
- die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder verringert hat oder
- Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum verringert hat,
ist die Wohngeldbehörde verpflichtet, den Wohngeldanspruch neu zu berechnen. Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse, also auch ggf. rückwirkend.
Hinweise für Rahden: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Wohngeld
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sachgebiet Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05771 73-0
Fax: 05771 73-60
erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Nachweis der eingetretenen Änderung.
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Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung unter: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Wohngeldes sind die nicht nur vorübergehende, d.h. mehr als zwei Monate andauernde
- Erhöhung des Einkommens um mehr als 15 %,
- Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- Verringerung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rahden: Inhalte der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
Die Neuberechnung erfolgt von Amts wegen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen
Nach der Prüfung der eingetretenen Änderungen erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
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Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld-faq-liste.html;jsessionid=F92AD1F75AF4F907D2EEEEEAA152049A.2_cid295
Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023
Stichwörter
Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Mietzuschuss Änderung, Wohngeldbescheid, Wohngeldhöhe, Wohngeldveränderung, Zuschuss zur Miete, Mieterhöhung, Verringerung Belastung, Eigentumswohnung, Wohngeldminderung, Wohngeldbetrag, Verringerung Miete, Lastenzuschuss Erhöhung, Wohnung, Verringerung Gesamteinkommen, Wohngeldberechtigung Änderung, Unterstützung für Miete, Mietwohnung, Erhöhung Belastung, Wohngeldänderung, Wohngelderhöhung, Eigentum Wohnraum, Lastenzuschuss, Einfamilienhaus, Mietzuschuss Erhöhung, Wohngeldzahlung, Lastenzuschuss Änderung, Mietzuschuss, Wohngeld, Eigenheim, Wohngeldangelegenheiten, Eigentümer, Miete, Wohngeldberechtigte Person, Verringerung Anzahl Haushaltsmitglieder, Zuschuss zu Lasten, Wohngeldantrag, Unterstützung für Eigentum, Unterstützung für Wohnkosten, Mietzuschuss