Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung

    Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen

    Beschreibung

    Wenn sich im laufenden Wohngeldbezug 

    • Ihr Gesamteinkommen erhöht hat,
    • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder verringert hat oder
    • Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum verringert hat,

    ist die Wohngeldbehörde verpflichtet, den Wohngeldanspruch neu zu berechnen. Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse, also auch ggf. rückwirkend.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gewährt. Mieterinnen und Mieter erhalten Mietzuschuss, Eigentümerinnen und Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes erhalten Lastenzuschuss. Wohngeld wird nur auf Antrag und erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt von der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung ab. Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

    Online-Dienst

    Wohngeld

    ID: L100002_122965748

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Grevenbroich wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen sind beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind Mieter? Dann müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: Antrag auf Wohngeld - MietzuschussDieser Antrag ist ausgefüllt und unterschrieben mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Wohngeldstelle abzugeben. Nachweis aller Einkünfte/Einnahmen z.B. Gehalt/Lohn, Renten, Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Unterhaltszahlungen. Mietvertrag Mietbescheinigung (Angaben des Vermieters zum Wohnraum)Die Mietbescheinigung zum Wohngeldantrag wird benötigt, um die Höhe des Wohngeldes zu bestimmen und um festzustellen, ob überhaupt Miete gezahlt wird. Wird tatsächlich keine Miete gezahlt, besteht kein Anspruch auf Wohngeld, oder eventuell zustehendes Wohngeld wird an den Vermieter weitergeleitet. Ggf. Erklärung zur Untervermietung von WohnraumDieses Formular ist auszufüllen, wenn Sie einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten. Ggf. Nachweis Kinderbetreuungskosten (KiTa, OGATA) Ggf. Nachweis über UnterhaltsverpflichtungenDie gleiche Wirkung wie die Werbungskosten entfalten die Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen. Auch sie wirken einkommensmindernd. Ggf. Schwerbehindertenausweis/Bescheid über Pflegegrad Bei nicht EU-Bürgern: Nachweis der Aufenthaltserlaubnis Bei Zuzug im letzten halben Jahr: Negativbescheinigung der Wohngeldstelle Ihres früheren Wohnorts Sie sind Eigentümer? Dann müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: Antrag auf Wohngeld - LastenzuschussDieser Antrag ist ausgefüllt und unterschrieben mit den notwendigen Nachweisen bei der zuständigen Wohngeldstelle abzugeben. Nachweis aller Einkünfte/Einnahmen z.B. Gehalt/Lohn, Renten, Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Unterhaltszahlungen. Fremdmittelbescheinigung (Darlehen/Kredite)Die Fremdmittelbescheinigung muss zum Nachweis der Belastung von der darlehengebenden Bank ausgefüllt werden. Alternativ können auch Kopien der Darlehensverträge in Kombination mit Kopien der letzten Darlehens-Kontoauszüge eingereicht werden. Ggf. Erklärung zur Untervermietung von WohnraumDieses Formular ist auszufüllen, wenn Sie einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten. Ggf. Nachweis über UnterhaltsverpflichtungenDie gleiche Wirkung wie die Werbungskosten entfalten die Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen. Auch sie wirken einkommensmindernd. Desweiteren müssen folgende Unterlagen bzw. Kopien eingereicht werden: Grundflächenberechnung Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag oder ein Grundbuchauszug) Letzter Bescheid über die Grundbesitzabgaben Ggf. Bescheinigung über die Eigenheimzulage

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung unter: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Wohngeldes sind die nicht nur vorübergehende, d.h. mehr als zwei Monate andauernde 

    • Erhöhung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • Verringerung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeldgesetz (WoGG)

    Verfahrensablauf

    Die Neuberechnung erfolgt von Amts wegen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen

    Nach der Prüfung der eingetretenen Änderungen erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag. Sie können den Antrag auf Wohngeld online stellen. Zudem bieten wir Ihnen hier alle notwendigen Formulare / Vordrucke als PDF-Dateien an.

    Fristen

    Die Neuberechnung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse. Eine rückwirkende Neuberechnung des Wohngeldes ist möglich.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld-faq-liste.html;jsessionid=F92AD1F75AF4F907D2EEEEEAA152049A.2_cid295

    Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Änderung der Mietenstufen: Das Verfahren zur Festlegung der Mietenstufen ist in § 12 des Wohngeldgesetzes (WoGG) gesetzlich vorgegeben. Das Statistische Bundesamt berechnet auf Basis der Wohngeldstatistik von zwei aufeinanderfolgenden Jahren für alle Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern und für die übrigen Gemeinden nach Kreisen zusammengefasst, um wie viel Prozent die örtliche Quadratmetermiete vom Bundesdurchschnitt abweicht. Diese prozentuale Abweichung wird als örtliches Mietenniveau bezeichnet.Berücksichtigt werden dabei nur die Mieten der Wohngeldempfängerhaushalte (Hauptmieter sowie zur mietähnlichen Nutzung berechtigte Personen, für die Mietzuschuss geleistet wird). Die Mietenstufe einer Gemeinde im Wohngeldgesetz gibt daher nicht das allgemeine örtliche Mietenniveau aller Mietwohnungen in der Gemeinde wieder.Da die Mieten innerhalb Deutschlands unterschiedlich hoch sind, muss das Wohngeld diese regionalen Unterschiede berücksichtigen um eine relativ gleiche Entlastung bei den Wohnkosten zu erreichen. Dazu sind die Miethöchstbeträge gemäß § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) nach sieben Mietenstufen gestaffelt, denen die Gemeinden entsprechend ihrem Mietenniveau zugeordnet werden. Bei Mietenstufe III entsprechen die Mieten einer Gemeinde ungefähr dem Bundesdurchschnitt. Bei den Mietenstufen I und II liegen die Mieten unterhalb, bei den Mietenstufen IV bis VII oberhalb des Bundesdurchschnitts. Eine Herabstufung bedeutet nicht, dass sich das Mietenniveau in der Gemeinde verringert hat, sondern nur, dass es sich im Vergleich zum Bundesdurchschnitt verringert hat bzw. geringer als im Bundesdurchschnitt angestiegen ist. Mietenstufe Grevenbroich: 2022: Stufe 4 2023: Stufe 3

    Weitere Informationen

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Mietzuschuss Änderung, Wohngeldbescheid, Wohngeldhöhe, Wohngeldveränderung, Zuschuss zur Miete, Mieterhöhung, Verringerung Belastung, Eigentumswohnung, Wohngeldminderung, Wohngeldbetrag, Verringerung Miete, Lastenzuschuss Erhöhung, Wohnung, Verringerung Gesamteinkommen, Wohngeldberechtigung Änderung, Unterstützung für Miete, Mietwohnung, Erhöhung Belastung, Wohngeldänderung, Wohngelderhöhung, Eigentum Wohnraum, Lastenzuschuss, Einfamilienhaus, Mietzuschuss Erhöhung, Wohngeldzahlung, Lastenzuschuss Änderung, Mietzuschuss, Wohngeld, Eigenheim, Wohngeldangelegenheiten, Eigentümer, Miete, Wohngeldberechtigte Person, Verringerung Anzahl Haushaltsmitglieder, Zuschuss zu Lasten, Wohngeldantrag, Unterstützung für Eigentum, Unterstützung für Wohnkosten, Mietzuschuss

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de