Wohngeld Änderung von Amts wegen

    Wohngeld Änderung von Amts wegen

    Beschreibung

    Wenn sich im laufenden Wohngeldbezug 

    • Ihr Gesamteinkommen erhöht hat,
    • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder verringert hat oder
    • Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum verringert hat,

    ist die Wohngeldbehörde verpflichtet, den Wohngeldanspruch neu zu berechnen.  Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse, also auch ggf. rückwirkend.

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es als: Mietzuschuss für Mieter bzw. Mieterinnen einer Wohnung Mietzuschuss für Mieter bzw. Bewohnerinnen eines Zimmers Mietzuschuss für Bewohner bzw. Bewohnerinnen eines Heims Lastenzuschuss für Eigentümer bzw. Eigentümerinnen eines Eigenheims Lastenzuschuss für Eigentümer bzw. Eigentümerinnen einer Eigentumswohnung. Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist. Wer zum Kreis der berechtigten Personen gehört, hat darauf Rechtsanspruch. Damit Sie besser einschätzen können, ob auch Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, haben wir Ihnen die grundlegenden Informationen unter dem Punkt "Weitere Informationen" zusammengestellt.Mit dem Wohngeldrechner können Sie errechnen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Anschließend können Sie den Wohngeldantrag beim Rathaus einreichen. Nutzen Sie hierzu die Onlinedienstleistung "Wohngeld beantragen / Wohngeldrechner". Alternativ nutzen Sie gerne die verschiedenen Antragsformulare unter "Downloads"

    Online-Dienst

    Wohngeld beantragen / Wohngeldrechner

    ID: L100002_123702620

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziales, Familie, Senioren

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen sind beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter im Rahmen des Antragsgesprächs mit.Nehmen Sie hiezu gerne Kontakt über das "Kontaktformular" auf. Wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung.

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Wohngeldes sind die nicht nur vorübergehende, d.h. mehr als zwei Monate andauernde 

    • Erhöhung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • Verringerung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeldgesetz Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

    Verfahrensablauf

    Die Neuberechnung erfolgt von Amts wegen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen

    Nach der Prüfung der eingetretenen Änderungen erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Fristen

    Die Neuberechnung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse. Eine rückwirkende Neuberechnung des Wohngeldes ist möglich.

    Kosten

    keine

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld-faq-liste.html;jsessionid=F92AD1F75AF4F907D2EEEEEAA152049A.2_cid295

    Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen : https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

    Weitere Informationen

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Minderung Belastung, Minderung Anzahl Haushaltsmitglieder, Erhöhung Gesamteinkommen, Lastenzuschuss Änderung, Wohngeldhöhe, Wohngeldbescheid, Lastenzuschuss, Mietwohnung, Wohnung, Mietsenkung, Zuschuss zur Miete, Wohngeldberechtigte Person, Wohngeldveränderung, Wohngeldangelegenheiten, Eigentum Wohnraum, Eigentumswohnung, Wohngeldzahlung, Wohngelderhöhung, Miete, Mietzuschuss, Wohngeldänderung, Wohngeldminderung, Wohngeldberechtigung Änderung, Mietzuschuss Minderung, Lastenzuschuss Minderung, Unterstützung für Miete, Mietzuschuss Änderung, Einfamilienhaus, Eigenheim, Wohngeldbetrag, Wohngeldantrag, Eigentümer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de