Wohngeld Änderung von Amts wegen

    Wohngeld Änderung von Amts wegen

    Beschreibung

    Wenn sich im laufenden Wohngeldbezug 

    • Ihr Gesamteinkommen erhöht hat,
    • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder verringert hat oder
    • Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum verringert hat,

    ist die Wohngeldbehörde verpflichtet, den Wohngeldanspruch neu zu berechnen.  Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse, also auch ggf. rückwirkend.

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    WOHNGELD, MIETZUSCHUSS, LASTENZUSCHUSS Wohngeld erhalten Haushalte mit geringem eigenen Einkommen, damit sie ihre Wohnbelastungen besser tragen können. Es gibt Wohngeld sowohl als Mietzuschuss für Personen, die Mieterinnen und Mieter einer Wohnung sind, als auch Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum. Die Höhe ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen, der Höhe der monatlichen Miete und der Mietenstufe bzw. der monatlichen Belastung. Über den Wohngeldrechner des Landes NRW kann die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld online berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bedienung des Wohngeldrechners finden Sie im Download Bereich. FAQs zum Thema Wohngeld finden Sie hier. Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer: Regelzeitraum 12 Monate

    Online-Dienst

    Wohngeld

    ID: L100002_123635473

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen sind beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Wohngeldes sind die nicht nur vorübergehende, d.h. mehr als zwei Monate andauernde 

    • Erhöhung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • Verringerung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeldgesetz und Wohngeldverwaltungsvorschriften

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

    Verfahrensablauf

    Die Neuberechnung erfolgt von Amts wegen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen

    Nach der Prüfung der eingetretenen Änderungen erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Fristen

    Die Neuberechnung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse. Eine rückwirkende Neuberechnung des Wohngeldes ist möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungszeit kann bis zu 12 Wochen betragen.

    Kosten

    keine

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld-faq-liste.html;jsessionid=F92AD1F75AF4F907D2EEEEEAA152049A.2_cid295

    Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen : https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Sachbearbeitung erfolgt gemäß der nachfolgenden Buchstabenaufteilung: Frau Müller (Buchstaben A-E) Frau Blum (Buchstaben F-R) Frau Muschellak (Buchstaben F-R) Frau Corallo (Buchstaben S-Z)

    Weitere Informationen

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Minderung Belastung, Minderung Anzahl Haushaltsmitglieder, Erhöhung Gesamteinkommen, Lastenzuschuss Änderung, Wohngeldhöhe, Wohngeldbescheid, Lastenzuschuss, Mietwohnung, Wohnung, Mietsenkung, Zuschuss zur Miete, Wohngeldberechtigte Person, Wohngeldveränderung, Wohngeldangelegenheiten, Eigentum Wohnraum, Eigentumswohnung, Wohngeldzahlung, Wohngelderhöhung, Miete, Mietzuschuss, Wohngeldänderung, Wohngeldminderung, Wohngeldberechtigung Änderung, Mietzuschuss Minderung, Lastenzuschuss Minderung, Unterstützung für Miete, Mietzuschuss Änderung, Einfamilienhaus, Eigenheim, Wohngeldbetrag, Wohngeldantrag, Eigentümer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de