Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

    Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen

    Ihr Gesamteinkommen hat sich verringert, Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltmitglieder hat sich erhöht? Dann können Sie einen neuen Wohngeldantrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Online-Dienst

    Wohngeld - Antrag

    ID: L100002_123619529

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst 5.3 - Soziales, Rente & Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 8

    33154 Salzkotten

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Hinweise für Salzkotten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einkommensnachweis:Als Einkommensnachweis reichen die Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate (ab Antragsstellung) aus. Bescheinigung des VermietersDen Vordruck der Vermieterbescheinigung halten wir in unserer Wohngeldstelle für Sie bereit. Sie finden ihn auch auf den Internetseiten des Landesministeriums für Bauen und Verkehr (siehe "Downloads/Links"). Nachweis über die Zahlung der Miete(zum Beispiel Kontoauszüge über die letzten zwei Mietzahlungen)

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Hinweise für Salzkotten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Zahl der Haushaltsmitglieder der Höhe des Gesamteinkommens der Höhe der Miete oder der Belastung. Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten. Das gilt auch für Familienmitglieder, die bei der Berechnung des Bedarfs für eine der oben genannten Leistungen mit berücksichtigt worden sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Salzkotten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeldgesetz

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Hinweise für Salzkotten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nutzen Sie die digitale Antragstellung über die Online-Dienstleistung. Alternativ erhalten Sie den Vordruck Wohngeldantrag in der Wohngeldstelle der Stadt Salzkotten. Bei schriftlicher Antragstellung reichen Sie den ausgefüllten Antrag bitte anschließend per Post ein.

    Fristen

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Hinweise für Salzkotten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie uns bitte umgehend mit.

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohngeldberechtigte Person, Erhöhung Belastung, Wohngeldhöhe, Mietzuschuss Erhöhung, Wohnung, Wohngelderhöhung, Mietzuschuss, Unterstützung für Miete, Lastenzuschuss, Wohngeldbescheid, Lastenzuschuss Änderung, Wohngeldangelegenheiten, Eigentum Wohnraum, Eigentumswohnung, Miete, Eigenheim, Zuschuss zur Miete, Unterstützung für Eigentum, Mieterhöhung, Wohngeldbetrag, Wohngeldberechtigung Änderung, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Wohngeldänderung, Eigentümer, Zuschuss zu Lasten, Wohngeldminderung, Wohngeldveränderung, Lastenzuschuss Erhöhung, Wohngeld, Mietwohnung, Verringerung Gesamteinkommen, Einfamilienhaus, Mietzuschuss, Wohngeldzahlung, Wohngeldantrag, Unterstützung für Wohnkosten, Mietzuschuss Änderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English